daisho
SHODAN
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Das ist eben das Problem, man bekommt halt einfach keine Fernseher ohne Tuner im Normalfall. Es gibt zwar Public Viewing Displays, aber die sind normalerweise unnötig teuer (weil nicht sonderlich verbreitet, kaum jemand verkauft sie und "Business Produkt").
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AdRy
Auferstanden
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3) Du wohnst im Versorgungsgebiet von DVB-T und hast einen TV (egal ob der Tuner jetzt geht oder nicht): Du musst zahlen weil der kauf einer DVB-T box zumutbar ist. (für Fernseher gilt das btw nicht) Dann wäre JEDES Gerät mit Videoeingang Gebührenpflichtig, jeder PC monitor, jeder Beamer usw... was afaik nicht der Fall ist. Die GIS kann behaupten was sie will, ich bezweifle, dass sie mit dem Zumutbarkeitsargument bei Gericht durchkommen. Es gibt zwar Public Viewing Displays, aber die sind normalerweise unnötig teuer http://geizhals.at/?cat=monplas&...920x1080#xf_topStimmt nicht mehr. Die sind mittlerweile in normale Preisregionen gefallen.
Bearbeitet von AdRy am 07.03.2016, 15:21
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sLy-
semiconductor physicist
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Ich berufe mich dabei auch auf den folgenden Entscheidungstext der klipp und klar sagt, dass die anschaffung einer DVB-T box zumutbar ist. https://www.ris.bka.gv.at/Dokument....040_20141127J00Das das bescheurt ist, weis ich selbst. Es steht dort aber so. Ich würde auf den ganzen Mist sowieso *******en und einfach ankreuzen, dass du keinen TV hast. Fertig.
Bearbeitet von sLy- am 07.03.2016, 15:26
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Umlüx
Huge Metal Fan
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Ich berufe mich dabei auch auf den folgenden Entscheidungstext der klipp und klar sagt, dass die anschaffung einer DVB-T box zumutbar ist.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument....040_20141127J00
Das das bescheurt ist, weis ich selbst. Es steht dort aber so. das würde dann aber auch jedes PublicDisplay und jeden Monitor mit HDMI eingang betreffen... interessant wäre die sachlage auch noch bei einem projektor.
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AdRy
Auferstanden
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Diese Entscheidung ist nicht allgemein gültig, da steht eindeutig: Der Revisionswerber habe mitgeteilt, dass er am Standort ein Fernsehgerät betreibe; der Empfang erfolge über Satellit und Receiver, wobei dieser technisch nicht so ausgestattet sei, dass eine ORF-Smart Card oder eine andere Fernsehkarte verwendet werden könne. Es existiere kein Kabelanschluss, kein PC mit Fernsehkarte und keine DVB-T Box. d.h. er hatte einen funktionsfähigen FERNSEHER mit TUNER. Er wollte nicht zahlen, weil er kein ORF am receiver hat (mangels smartcard), NICHT weil er GAR KEIN TV empfängt Somit gilt das nicht für reine Monitore bzw. wenn man KEIN programm empfängt (kein sat, kein kabel).
Bearbeitet von AdRy am 07.03.2016, 15:29
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sLy-
semiconductor physicist
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Ist mir schon klar, im Grunde ist das alles sowieso in sich selbst wiedersprüchlich. Einerseits wird davon gesprochen, dass empfangsgeräte vorhandensein müssen, andererseits ist eine DVB-T Box dann plötzlich zumutbar.
Ich glaub generell die wissen selbst nicht wies läuft und da könntest ewig rumstreiten.
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-=Willi=-
The Emperor protects
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AdRy
Auferstanden
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-=Willi=-
The Emperor protects
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Nö aber sLy- hat einen Entscheidungstext verlinkt in dem es darum geht, dass einer das Programmentgelt nachzahlen muss. Dass man Programmentgelt zahlen muss, setzt voraus dass man Gebührenpflichtig ist, aber die zwei Punkte verwechselt er gerne bzw. setzt sie gleich .
Bearbeitet von -=Willi=- am 07.03.2016, 15:37
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sLy-
semiconductor physicist
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Ich hab hier auch nie über die Rundfunkgebühr, sondern nur über das Programmentgelt gesprochen. Darum gehts in der Frage von Seite 10 auch. Wo behaupte ich da irgendwas anderes?
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-=Willi=-
The Emperor protects
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mik fragt da ob er Rundfunkgebühren zahlen muss. Die Frage ob man als Teil davon auch Programmentgelt zahlen muss ist eh überflüssig weil den Flecken Österreich in dem es 0% Rundfunk gibt muss man mir erst zeigen.
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sLy-
semiconductor physicist
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Er woltle sich die "TV-GIS" sparen. Das kann ich nur als Programmentgelt interpretieren.
Und DVB-T ist in vielen Teilen von Österreich schon abgestellt. (zB Kärnten, Tirol Vorarlberg).
Bearbeitet von sLy- am 07.03.2016, 17:51
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-=Willi=-
The Emperor protects
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Als "TV-GIS" wird er das meinen, was hier als "Fernsehempfangseinrichtung inkl. Radio" angeführt ist.
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sLy-
semiconductor physicist
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Er meint den Unterschied der beiden. Und das sind Hauptsächlich bis auf den einen Euro Fernsehgebühr die Programentgelte fürs TV.
Aber wie gesagt, ich würde das risiko nicht eingehen und mir mein Gerät umbauen lassen, wenn man sich nicht 100%ig sicher sein kann. Ein einfaches "ich habe keinen TV" sollte hier genügen.
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mik
einfach anders!
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Ohje, da habe ich was losgetreten. Gebührentechnisch wie man jetzt welchen Beitrag nennt, weiß ich nicht, damit will ich mich aber auch nicht beschäftigen. Für mich gibts diese Tabelle hier: https://www.gis.at/gebuehren/uebersicht/"Fernsehen inkl. Radio" zahle ich wenn ich einen empfangsbereiten Fernseher habe, "Radio" zahle ich, wenn ich keinen empfangsbereiten Fernseher habe. Da ich Radios zu hause habe, werde ich diese natürlich anmelden. Ich habe jetzt erstmal ein E-Mail an die GIS geschrieben, ob ich einen Fernseher mit defektem Tuner anmelden muss, mal schauen was ich als Antwort bekomme. Tuner "kaputtmachen" ist ja nicht so das Problem, die Frage ist eher, ob der Fernseher dann noch geht bzw. ob er evtl. einen Health-Check macht und sich dann nicht mehr einschalten lässt.
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