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Fernabsatzgesetzt mit Rückgaberecht: Segen oder Fluch?

Whiggy 03.08.2007 - 20:02 1610 16
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Whiggy

Here to stay
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Ich habe mir vor 2 Tagen eine sündhaftteure Canon 5D KAmera in einem renomierten Onlineshop bestellt und (so wies aussieht) gebrauchte Ware geliefert bekommen.

Jetzt stellt sich mir schön langsam die Frage, was man vom Rückgaberecht halten soll?

Einerseits sollen damit die Verbraucher geschützt werden, anderer Seits sind die Händler dadurch praktisch gezwungen Ware, die bereits von jemand Anderen zurückgegeben wurde wieder als NEU zu verkaufen.

Irgendwas ist Faul in diesem System.

crusher

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dur ned blern
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hoch lebe das gesetz ....

oder jetzt doch wieder nicht ?

kannst dich bedanken bei den "ach ich informier mich nicht ich kauf einfach, wenns ned passt schick is wieder zruck" oder noch besser "i brauchs nur ein paar tage, da be******* ich den händler und schicks nachher wieder zruck"....

dieses gesetz wird viel zu sehr missbraucht, wann da eine änderung (zugunsten von händlern) kommt ist fraglich, aber egal wann/wie es kommt, der kunde zieht dann wieder den kürzeren und das weinen geht von vorne los.

ich sehe es von genau den 2 seiten .. (einerseits händler, andere kunde der im inet bestellt)

zu deiner problematik:

1) dich störts so sehr das die schachtel nen riss hat und du willst unbedingt ne neue -> schicks zruck

das gerät etc ist alles top, jedoch merkst du das es ausgepackt wurde und es stört dich nur gering -> warum nicth behalten?

das gerät hat gebrauchspuren oder es fehlt was -> umtausch

semteX

begehrt die rostschaufel
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ja es ist fluch und segen... einerseits fluch, weil ma immer damit rechnen muss, so a ding selbst zu bekommen (und ma sich ständig denkt "irgendwas muss damit ja ned passen...)

segen weil ich z.b. beim 2407er dell ned eingesehen hab wieso das ding pixelfehler / staubkörner haben soll... also ists 2x an den händler retour gangen... das hab ich mit ihm aber vorm retour schickn abgesprochn :)

crusher

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dur ned blern
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ein pixelfehler (kommt auf die klasse draufan) zählt als rma ... also muss der händler ihn zurücknehmen fernabgabegesetz hin oder her...

und ja es ist mehr fluch als segen imho (da es, wie vorhin schon gesagt, zuoft einfach ausgenutzt und missbraucht wird )

WONDERMIKE

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kenough
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Zitat von Whiggy
Einerseits sollen damit die Verbraucher geschützt werden, anderer Seits sind die Händler dadurch praktisch gezwungen Ware, die bereits von jemand Anderen zurückgegeben wurde wieder als NEU zu verkaufen.

das ist auch im normalen Handel leider gängige Praxis.. manchmal wird nichtmal neu verpackt :rolleyes: was man sich dann vom Kunden anhören kann liegt auf der Hand..

Dargor

Shadowlord
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ja schon, nur wird der käufer draufzahln, falls es mal zu einer änderung kommt

andererseits muss eine änderung kommen

DANKE liebe Besch**sser!

Burschi1620

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ich seh das nicht so schlimm. Wenn man merkt dass die ware gebraucht istkann mans ja selbst zurückschicken und wenn nicht dann wurde das teil vermutlich nichteinmal verwendet oder so gut genug behandelt.
mir persönlich is des noch net passiert

fatmike182

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Imho kommt man mit dem Gesetz nicht oft in Kontakt, wenn man sich davor gut genug informiert (Foren, Reviews usw.).
btw: Crusher g0t 1337! :eek:
Bearbeitet von fatmike182 am 03.08.2007, 20:53

Dargor

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Zitat von fatmike182
btw: Crusher g0t 7331! :eek:

?
meinst eher 1337, oder?
btw, gratz :)

semteX

begehrt die rostschaufel
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Zitat von crusher
ein pixelfehler (kommt auf die klasse draufan) zählt als rma ... also muss der händler ihn zurücknehmen fernabgabegesetz hin oder her...

und ja es ist mehr fluch als segen imho (da es, wie vorhin schon gesagt, zuoft einfach ausgenutzt und missbraucht wird )
das ist bs, es gibt keine consumer TFTs der klasse1... und klasse 2 akzeptiert 3 dunkle / helle pixel bzw 5!!! kaputte subpixel

funny, ey?

master blue

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die diskussion hatten wir zwar schon einmal, aber wer gibt auch schon zig 100€ aus um einen tft mit defekten pixeln zu erhalten? niemand, somit wird er zurückgeschickt, ganz einfach.

dosen

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Würde die Kamera zurückschicken und wo anders bestellen, da gehts imho ums prinzip.

Fürn Händler ist es bestimmt nicht einfach, aber dann soll er solche Artikel mit Kennzeichnung und ein paar % Rabbat verkaufen.

Longbow

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andere blöde frage, preisnachlass verlangen?

ich mein, dann is das ding meinetwegen nicht OVP, aber optisch 1A und funktioniert einwandfrei, würd ich persönlich bevor ich die hin und her schickerei anfang einen preisnachlass vorschlagen, fällt zwar der händler um die (ohnehin minimini)gewinnmarge um, aber beide seiten können zufrieden sein ohne lange herumzustreiten

€dith sagt: owned von der dose :(

Cobase

Mr. RAM
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Zitat von semteX
es gibt keine consumer TFTs der klasse1
Doch, die gibt es, nur in unserer "Geiz ist geil"-Welt will halt jeder so wenig wie möglich ausgeben, und nimmt lieber die langwierige Sucherei nach einem pixelfehlerfreien Klasse-II Gerät in Kauf, anstatt gleich ein Gerät der Klasse I ohne Pixelfehler zu kaufen..

semteX

begehrt die rostschaufel
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in der "geiz ist geil" gesellschaft? na tschuldige dass ich keine 2000€ für an tft ausgeb, der sonst 400 kosten würd! Außerdem hätt ich noch nie wo an angeboten gesehen, kannst ma ja gern an link schicken. das letzte schriftliche angebot war bei arzt - zubehör, 19er für 1499€... n1
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