Fernabsatzgesetz Frage
PcKILLA 27.11.2008 - 13:20 4298 35
tinker
SQUEAK
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Mittlerweile glaube ich, dass es so wie Crazyjoe sagt ist, also ne Grauzone. Es fällt unter testen, trotzdem ists ne "Wertminderung" weil sie es nicht 1:1 so weiter verkaufen können.
Es is zur Zeit sowieso wieder auf dem Weg zu mir weils von Seiten des Shops ein Missverständnis gab also pack ichs nochmal aus, setz es zurück und sollt passen. Die erneuten Versandkosten übernimmt dann eh der Shop.
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kleinerChemiker
Here to stay
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Abgesehen von den Meinungen bisher (ich würde nichts zahlen), nur weil etwas in den AGBs steht, heißt das noch lange nicht, daß es auch gültig ist. Sagt das KSG etwas anderes, dann gilt das, nicht die AGB. Und ein starten eines Laptops gehört imho auf jeden Fall zum testen. Nicht umsonst stehen sonst in Elektronikgeschäfte Laptops, Bildschirme, etc. herum.
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Crazyjoe
Addicted
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Nicht umsonst stehen sonst in Elektronikgeschäfte Laptops, Bildschirme, etc. herum. Die in aller Regel fertig benutzbar eingerichtet sind und deshalb später als Ausstellungsstücke verkauft werden. Ich hätte in so einem Fall gleich beim Konsumentenschutz nachgefragt. Die Juristen dort sollten auch bei solchen Graubereichen bescheid wissen.
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master blue
Mr. Anderson
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Bitte haben sie Verständnis, dass Änderungen am Artikel nicht unter kurzes prüfen der Ware fällt, eine Nutzung von 14 Tagen fällt auch nicht unter kurzes prüfen. das finde ich eigentlich als besonders frech. wenn sie freiwillig 14 tage geben, müssen sie auch mit einem 14-tägigem testen rechnen. zudem wissen sie ja garnicht, dass es 14 tage genutzt wurde. soetwas einen kunden vorzuwerfen ist schon eine frechheit sondergleichen. um welchen shop gehts hier jetzt eigentlich?
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tinker
SQUEAK
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Es geht um ein HP Mini 5101 (das im sbt) und um my lemon.
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d0lby
reborn
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