tinker
SQUEAK
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Jo, so is es. Aber sie können ihn so ja nicht verkaufen, hat sie gemeint. Das Netbook muss also von einem Techniker zurückgesetzt werden, so, dass halt die Installation wieder automatisch startet wenn mans einschaltet. Nur was das mit der Lizenz zu tun hat, versteh ich auch nicht. Weil wie du schon sagst läuft die ja nicht auf meinen Namen...
Hätte aber gern was handfestes.
// Und was ist mit der Arbeit des Technikers? Die muss ich ja wohl auch nicht zahlen, oder? Ich mein, mir ist schon klar, dass durch meine Installation des Windows bei ihnen jetzt ein Aufwand entsteht, da das Netbook wieder in den Ursprungszustand versetzt werden muss. Nur ist das ja eigentlich nicht mein Problem, da ich es einfach im Sinne des Fernabsatzes getestet hab, und da gehört "im Windows arbeiten" wohl auch dazu...
Sie bezieht sich laut der letzten mail auf die AGBs und den Punkt "wird von uns der tatsächlich entstandene Schaden verrechnet" was laut ihr Lizenz+Technikarbeit sind, wobei sie gemeint hat dass die Technikerstunde auf Kulanz von ihnen übernommen wird.
Bearbeitet von tinker am 04.02.2010, 11:50
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Castlestabler
Here to stay
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Das ganze kommt recht fadenscheinig rüber. Grundsätzlich darf man das Teil auch im Laden mit aufdrehen testen, vielleicht bei ihnen nicht, aber wenn dann die Installation automatisch startet, kann ich nichts dafür.
Nur um das wegen Testen abzuklären: Ich habe mir auch schon Laptops geben lassen und dann halt die Installation abgewartet um Pixelfehler zu erkennen, wenn der Laden sich geweigert hätte, wäre ich zum nächsten gegangen.
Also eigentlich geht es und man darf es, dass das Teil plötzlich abgenützt sei ist mir nicht klar, es muss ja nur neu verpackt werden um es wieder in den Originalzustand zu setzten, den meisten dürfte es egal sein ob sie die automatische Installation sehen oder nicht.
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tinker
SQUEAK
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Naja, die automatische Installation werdens schon einrichten müssen, damits für den nächsten Kunden wieder "neu" ist. (Hätt ich ehrlich gesagt auch gern, auch wenns mir egal sein kann, aber ich bin auch kein Durchschnittskunde) Aber da die Installation von mir meiner Meinung nach in die "Prüfung wie im Ladengeschäft" fällt, ist das ihr Problem.
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userohnenamen
leider kein name
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Sie bezieht sich laut der letzten mail auf die AGBs und den Punkt "wird von uns der tatsächlich entstandene Schaden verrechnet" was laut ihr Lizenz+Technikarbeit sind, wobei sie gemeint hat dass die Technikerstunde auf Kulanz von ihnen übernommen wird. dann kannst ihr eigentlich auf das nett zurückschreiben das sie dir somit nichts verrechnen müssen da keine neue lizenz notwendig ist, da diese an das system und nicht an deine person gebunden ist _._ (und eigentlich ja nicht einmal das)
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tinker
SQUEAK
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hab ich jetzt eh gemacht
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Jackinger
LegendBartwurst!
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Soll jetzt also 76€ weniger bekommen, da eine neue Lizenz so viel kostet. ich kenn mich da nicht so aus (bin kein jursit), also ist nur so eine "gefühlssache" jetzt: wenn sie dir eine lizenz verrechnen, solltest du sie auch bekommen! wüde mich da nur ungern ohne irgendwas abspeisen lassen.
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tinker
SQUEAK
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Antwort vom Shop: Sehr geehrter Herr xxx,
bitte haben sie Verständnis, dass bei einer Nutzungsdauer des Notebooks von 14 Tagen zu einer erheblichen Wertminderung an der Ware kommt.
Diese haben wir ihnen nicht verrechnet, alleine diese Nutzung würde eine Wertminderung von 80 Euro darstellen.
Sie haben den Artikel nicht wie er von uns ausgeliefert retour gesendet, wenn sie den Artikel so an uns retour senden, wie sie ihn von uns bekommen haben, d.H. zurückgesetzt und mit deutscher Version des Betriebssystems, so sind wir bereit auf alle weiteren Forderungen zu verzichten und ihnen den vollen Kaufpreis rückzuerstatten.
Bitte haben sie Verständnis, dass Änderungen am Artikel nicht unter kurzes prüfen der Ware fällt, eine Nutzung von 14 Tagen fällt auch nicht unter kurzes prüfen. Fernabsatz sind 14 Tage...
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daisho
SHODAN
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Shop von welchem Land? Bei uns sind es ja afaik nur 10 Werktage (bitte nachsehen, bin da jetzt nicht ganz sattelfest).
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tinker
SQUEAK
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Shop aus AT. Sie geben laut Homepage ein 14 tägiges Rückgaberecht nach Fernabsatz.
Ich finde die Behauptung "bei einer Nutzungsdauer des Notebooks von 14 Tagen zu einer erheblichen Wertminderung an der Ware kommt" ziemlich komisch. Ich hab nunmal 14 Tage Zeit. Sagt aber nichts darüber aus wie intensiv ich es in dieser Zeit verwendet habe. Und das Netbook hat genau garnkeine Gebrauchsspuren.
Aber egal, dann setzte ich das Teil halt in den Originalzustand und es passt.
Finde die Vorgehensweise trotzdem komisch, vor allem ist auf einmal von Lizenzen keine Rede mehr...
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sunshine711
Bloody Newbie
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bei uns sinds 7 werktage, wobei afaik aber samstag auch als werktag gezählt wird.
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NeM
OC Addicted
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Also laut ditech.at is Samstag kein Werktag. Gemäß der gesetzlichen Bestimmungen des KSchG hat der Kunde sieben Werktage, wobei Samstag nicht als solcher zu zählen ist, Zeit, dass Produkt ohne Angabe von Gründen zurückzuschicken und somit vom Kaufvertrag zurückzutreten. http://www.das-dass.de/
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Crazyjoe
Addicted
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Deutschland 14 Tage, Österreich 7 Tage (jeweils ab Erhalt).
Der obige Fall dürfte in eine Grauzone fallen. Generell muss es zuslässig sein das Gerät wie im Laden zu testen. Da es aber nicht fertig gebrauchsfertig ausgeliefert wird (Windows eben nicht personalisiert) und das Zurücksetzen Arbeitszeit eines Technikers beansprucht, dürften die Forderungen rechtens sein. Aber ohne Gewähr, ist wie gesagt nicht absolut eindeutig.
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Castlestabler
Here to stay
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Dann sollen sie ihn halt zurück setzten, aber das kostet auch keine 76€.
Nett wäre es zu wissen welches Notebook das war, wie lange du es wirklich hattest und wie die AGB aussieht, sonst kann man einfach viel hinein interpretieren.
Grundsätzlich gilt aber, dass alles was man im Laden auch darf, man zu hause auch austesten darf und dazu gehört das starten des Geräts. Wenn das starten des Geräts nur im Zusammenhang mit einer Installation möglich ist, dann ist das noch immer testen.
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userohnenamen
leider kein name
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welcher shop wars denn eigentlich? und lassen sie sich drauf ein es dir nochmal zu schicken damit du es zurücksetzt?
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master blue
Mr. Anderson
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Deutschland 14 Tage, Österreich 7 Tage (jeweils ab Erhalt). so stimmts. werktag = montag bis freitag. da kann der händler schreiben was er will in seinen AGBs.
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