PcKILLA
OC Addicted
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hey
folgende ausgangssituation, Ich will mir einen LCD in einem Shop bestellen und liefern lassen, ansich ja kein problem, wenn ich ihn vorher nicht gesehen habe kann ich ihn ja bei nichtgefallen wieder retounieren, aber wie sieht das jetz aus wenn ich das ding auf Teilzahlung nehmen möchte, um diese abzuschließen muss ich ja ins geschäft (und könnte mir ja dabei den TV zeigen lassen), kann ich den TV dann bei lieferung und nicht gefallen trotzdem retounieren und mir einen anderen nehmen ?
bzw. wie siehts aus wenn der TV nicht lagernd ist, wenn ich im shop bin um die Teilzahlung abzuschließen?
hoffe ihr versteht wie ich das mein, und bitte keine Diskussionen über die Sinnhaftigkeit des Fernabsatzgesetzes, Ich hab mir den Tv bei MM und co schon angesehen, allerdings kann man über bildqualität nicht viel sagen wenn 100Tvs an einer leitung hängen.
lg
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b_d
© Natural Ignorance (NI)
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steht zu 99% in den AGB. lesen!
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Skobold
Inventor of Super Toast
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Das Fernabgabegesetz kannst dir in deinem Fall aufmalen, da es nur bei Geschäften zu tragen kommt, bei denen der Kaufvertrag über Internet, Telefon, etc. abgeschlossen wurde.
Wenn du im Geschäftslokal was unterschreibst, ist das definitiv nicht der Fall.
Ob der TV lagernd ist oder nicht, ob er dir geschickt wird, bzw. ob du ihn vorher anschauen kannst, ist eine vollkommen andere Baustelle. Da müsstest du ein Rückgaberecht vereinbaren, was bei Teilzahlung etwas haarig werden könnte.
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Crazyjoe
Addicted
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Wie bereits richtig erkannt greift hier das Fernabsatzgesetz überhaupt nicht. Rückgabe + Teilzahlung ist aber eine heikle Sache. Da die Teilzahlungen aber - logischerweise - sowieso Nepp am Kunden sind, was spricht dagegen bei deiner Hausbank einen kleinen Kredit in dieser Höhe zu nehmen? Vorteil: du zahlst unterm Strich nicht ~ 100 oder 200 mehr im Vergleich zum Barkauf, hast einen günstigeren Zinssatz und keine Probleme eine Rückgabe auszumachen.
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PcKILLA
OC Addicted
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danke einmal für die ersten auskünfte, wie sieht das aus wenn ich die teilzahlung selbst auch übers internet mache, über die seite des shops selbst ? dann sehn mich die dort nie, und somit müsste fernabsatz wieder greifen oder ?
die Teilzahlung wäre effektiv 46€ teurer als wenn ich ihn bar zahle, deswegen die überlegung ob nicht teilzahlung günstiger wäre zwecks bissl geld auf der seite etc.
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daisho
SHODAN
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Teil-, Raten-, ... sowieso-Zahlung von Geschäften ist immer einer der teuersten Zahlungsmittel überhaupt. Glaube kaum dass du mit einem kleinen Kredit für den Fernseher knapp 50€ draufzahlen würdest wegen Zinsen oder?
Allerdings stelle ich mir sowieso die Frage, warum kaufen ... wenn man es sich nicht leisten kann?
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heiniheini
Big d00d
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du musst da zwischen vertragsabschluss und finanzierung unterscheiden.
Im Regelfall hast du somit 2 Verträge abgeschlossen, je nach abschlussort gilt dann der Fernabsatz oder auch nicht.
Mein Tipp: Über eine Kreditkarte kaufen..
A) Fernabsatz B) Rückzahlung in Raten möglich (bei den gängigen Karten), habe aber keine Ahnung bezgl. Zinssatz.
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eitschpi
epidämlichologe
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Wie ist das eigentlich mit den Versandkosten zum Käufer. Muss der Käufer die tragen wenn er einen Artikel zurückschickt, oder muss der Händler diese kosten auch erstatten?
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kleinerChemiker
Here to stay
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Die muß der Händer erstatten, wenn der Kaufpreis über einer gewissen Summe liegt. Ich glaub, die Summe sind 20 oder 40 Euronen.
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Cobase
Mr. RAM
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Die muß der Händer erstatten, wenn der Kaufpreis über einer gewissen Summe liegt. Ich glaub, die Summe sind 20 oder 40 Euronen. In DE liegt die Grenze bei 40€. In AT gibt es keine solche Grenze.
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tinker
SQUEAK
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Folgende Sache: Hab ein Netbook bei einem Online-Shop bestellt. Netbook hab ich daheim ausgepackt und eingeschalten. Danach wurde automatisch die Windows-Installation gestartet, was ich natürlich gemacht habe um das Teil ordentlich zu testen. Mir war dann das Display in Verbindung mit der Auflösung zu klein, und die Grafikleistung etwas zu schwach. Desshalb hab ichs innerhalb des Fernabsatzes wieder an den Shop zurück geschickt. Jetzt liegt laut dem Shop an dem Gerät eine Wertminderung vor da ich das OS installiert habe. Soll jetzt also 76€ weniger bekommen, da eine neue Lizenz so viel kostet. Auszug aus den AGBs: Wertminderungen
Die Ware muss in der Originalverpackung mit dem kompletten Zubehör an uns retourniert werden.
Der Verbraucher hat das Recht die Ware so zu prüfen, wie es ihm in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre.
Für darüber hinaus gehende Benützung, und für die Wertminderung an der Ware (Beschädigung der Verpackung, fehlendes Zubehör), wird von uns der tatsächlich entstandene Schaden verrechnet. Jetzt stellt sich mir die Frage ob das zulässig ist. Denn wenn ich mir zb. einen MM oder dergleichen anschaue, habe ich dort, wenn das Book vorhanden ist, immer die Möglichkeit auch im OS damit zu arbeiten. Die Frage ist jetzt: sskm an mich, oder ist der Punkt mit der verbrauchten Lizenz nicht zulässig?
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Umlüx
Huge Metal Fan
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wie sieht die sachlage eigentlich aus bei online reservierung und abholung im laden?
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semteX
begehrt die rostschaufel
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hast nix weil der KV erst im laden zustande kommt
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daisho
SHODAN
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Das mit der Lizenz kommt mir etwas fadenscheinig vor, weil die wurde ja nicht "verbraucht" und hängt sowieso mit dem Gerät zusammen?
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userohnenamen
leider kein name
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Das mit der Lizenz kommt mir etwas fadenscheinig vor, weil die wurde ja nicht "verbraucht" und hängt sowieso mit dem Gerät zusammen? ack ich würd das klarstellen und ansonsten mitn konsumentenschutz drohen
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