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ernstes Thema

Kingpin 15.08.2004 - 17:51 3416 34
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HUJILU

Parkplatzrunner
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Zitat von Gräflicher
Unter 18 darfst as genauso wenig....nur bist noch nicht strafmündig, und darum passiert dir auch nichts.
In welchem Land wohnst du?

In Österreich ist man ab 14. Strafmündig, aber nicht im vollen Umfang (Jugendgerichtsbarkeit)

zB kann es für einen <19 Jährigen keine lebenslange Haftstrafe geben, ebenso kann die Höchststrafe nur max. die Hälfte der "normalen" Hächststrafe betragen!

Zitat von Gräflicher
Aber wer will schon beim Sex über Robbie Williams, Pickel und The Rasmus reden....
NEttes Vorurteil.

Sehr interessant, dass du über alle Jugendlichen gleich richtest, wenn ich mich hier in dem Forum oder Thread umsehe, kenn ich einige Jüngere welche geistig sicher reifer sind!

Ich kenn einige 17Jährige die geistig reifer sind als so manch 20-22 Jährige

Gräflicher

Here to stay
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Posts: 976
Zitat von HUJILU
In welchem Land wohnst du?

In Österreich ist man ab 14. Strafmündig, aber nicht im vollen Umfang (Jugendgerichtsbarkeit)


Ok, hast recht, mein Fehler, so kann man das wirklich nicht stehen lassen...


206. (1) Wer mit einer unmündigen Person den Beischlaf
oder eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung
unternimmt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren
zu bestrafen.

[...]

(4) Übersteigt das Alter des Täters das Alter der
unmündigen Person nicht um mehr als drei Jahre, besteht die
geschlechtliche Handlung nicht in der Penetration mit einem
Gegenstand und hat die Tat weder eine schwere Körperverletzung
(§ 84 Abs. 1) noch den Tod der unmündigen Person zur Folge, so
ist der Täter nach Abs. 1 und 2 nicht zu bestrafen, es sei denn,
die unmündige Person hätte das 13. Lebensjahr noch nicht
vollendet.

3.2.3. Die Strafausschließungsgründe des § 206 Abs. 4
bzw. des § 207 Abs. 4 StGB ("Alterstoleranzklauseln") sollen jene
Härtefälle "abfangen", die sich aus dem Abstellen auf eine feste
- 15 -Altersgrenze
zwangsläufig ergeben (vgl. Kienapfel/Schmoller,
Rz 8 ff; Schick, Rz 16 ff).

Zitat von HUJILU
NEttes Vorurteil.

Vielleicht wäre ja dem Gespräch mit dem Rechtsanwalt eine Unterhaltung mit der Freundin vorzuziehen....

userohnenamen

leider kein name
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Zitat
besteht die geschlechtliche Handlung nicht in der Penetration mit einem Gegenstand

d.h. U18ers dürfen ihrer Freundin keinen spaß mit nem dildo bereiten :D

eXus

WTO-Gegner
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übrigends ist das Jugendschutzgesetz ein Landesgesetz, auf deutsch in jedem Bundesland anders

GNU

Friedensbringer
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Zitat von Kingpin
naja aber der Partner muss dann auch unter 18 sein glaube ich, mit einem erwachsenen darf man erst ab 16 oder gar ab 18?!? Hmm, ich merke gerade dass ich mich da nicht wirklich auskenne. Zum Glück ist meine Freundin so wie ich 22 *g*

aber back to topic: ich werde irgendwie nie verstehen, was Menschen dazu treibt Kinder zu vergewaltigen. Und vor allem ziehen sich diese Fälle ja durch sämtliche sozialen Umfelder. Vom Arbeiter bis hin zum Vorstandsvorsitzenden und Uniprof. Ist der Grund dafür wirklich die heutige gesellschaftliche Dekadenz die nach immer neuen und abartigeren Sexualformen suchen lässt :confused:

Sex ist ab 16 erlaubt. Die Schwangerschaft aber erst ab "18?" und dann gibts auch noch des Problem zwischen einem 18 jährigen und einer 15 jährigen, denn diese Unterschiede im Alter macht sich ein Volljähriger dafür strafbar.

MFG
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