Meine Mutter und meine Großmutter teilen sich ein Erbe, 2/3 bzw. 1/3, wie's der Pflichtrechtsteil? vorsieht.
Meine Großmutter hat jetzt ein paar Jahre lang eine Garage an den Nachbar vermietet, ich hab' das Geld direkt von ihm überwiesen bekommen und natürlich keine Einkommenssteuererklärung gemacht, weil das muss man ja nicht, wenn's nicht über 720 Euro sind bzw. man nicht über 12000 gesamt verdient.
Jetzt will meine Großmutter die Garage wieder zurück, mit dem Vorwand sie bräuchte den Platz. Also hab' ich ihr angeboten, dass er die andere Garage haben kann, die meiner Mutter "gehört" (nicht weil ich so scharf auf die paar Netsch bin, sondern weil mein 1997er Ibiza keine Garage braucht und ich ihm das gönn, dass er seine Maschinen beim Nachbar parken kann). Das will sie auch nicht, sie will ihre Ruhe, das ist der eigentliche Grund. Sie sieht immer mehr hinter allem Verschwörungen, und war schon immer im Allgemeinen eher bösartig als eine gute Mutter/Großmutter.
Wenn er jetzt die andere Garage bekommt, droht sie natürlich "es anzuzeigen". Auf meine Frage, was sie anzeigen wird, kann sie natürlich nicht antworten. Der Nachbar hat angeblich schon vor Wochen zu meiner Mutter gesagt, er geht freiwillig raus weil er die Scherereien nicht haben will. Er ist Polizist und traut sich zu, dass sie auch auf's Revier kommt Wirbel machen (was imho eigentlich für die dort nur unterhaltsam wäre und vielleicht mal irgendwer auf die Idee kommen würde eine teilweise Sachwalterschaft, die meiner Meinung nach schon längst überfällig wäre, anzuregen).
Meine Großmutter plant das ja schon länger, und dann wollt's von mir verlangen, dass ich hingeh' und ihn rausschmeiß', weil ich ihm ja ihre Garage gegeben habe. Ich konnte sie damals noch überzeugen, dass sie das ausgemacht hat und sie gern das Geld dafür zurückhaben kann, und ich sicher nicht für sie den Nachbar ohne jeden Grund raushaue.
Ich werd' mich auch noch bei Gericht informieren, da gibt's ja solche Beratungstage, aber mich würd' jetzt akut interessieren, welche Handhabe meine Großmutter jetzt hat. Hat sie das Recht, eine Vermietung einer Garage (vl. 1/20 vom Haus oder so) abzulehnen weil ihr 1/3 gehört? Grundsätzlich besteht ja nur ein Belastungs- und Veräußerungsverbot (kommt das automatisch, wenn kein Testament besteht, oder kann man das Vereinbaren wenn man erbt?).
Moralisch kann man meine Pläne einer älteren Dame ihren Willen nicht zu lassen ja gerne kritisch beäugen.
Aber sie selbst hat immer gesagt, ich soll mir nicht von allen auf den Kopf schei
ßen lassen (sic!)
Und sie ist wirklich eine böse Frau, meine Mutter, meine Schwester und deren Tochter leiden wirklich sehr unter ihr. Und mir geht's auch in jedem Heimaturlaub mit irgendeinem Dreck am Popsch. Und wenn ich da jetzt am längeren Ast sitze, möcht ich das gerne ausnutzen.
tia