Einparkunfall und dessen folgen ...
Silvasurfer 22.11.2002 - 17:37 3323 39
Sliver
Big d00d
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sowas in der art ist mir letzte woche a passiert, bin dann aber nach der Schule gleich zur Police und hab selbstanzeige gmacht...der ******* polizist hat noch immer gsagt, dass ich mit viel Pech ne Anzeige wegen Fahrerflucht krieg...
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Silvasurfer
I do my own stunts
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wegen der Seat aktion hab ich ja keine anzeige, wo kein schaden kein kläger
aber so besoffen bin ich sicha nicht gefahren das ich den citroen beschädigt hab ... da muss der zeuge mit 2 promill das gesehen haben, da kann mir der teufel hinterherrennen ich werd das sicha nicht zugeben das der schaden durch mich verursacht worden ist *grmpf*
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HaBa
LegendDr. Funkenstein
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sowas in der art ist mir letzte woche a passiert, bin dann aber nach der Schule gleich zur Police und hab selbstanzeige gmacht...der ******* polizist hat noch immer gsagt, dass ich mit viel Pech ne Anzeige wegen Fahrerflucht krieg... Wenn du dich nicht gleich angezeigt hast kann aber der Polizist nichts dafür => sehe ich eigentlich nicht so das er "*" ist.
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earl
aka ccspp
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Ja, das Zauberwort ist unverzüglich. Die Anzeige muss unverzüglich erfolgen. Wennst schon knapp zur Schule warst und nach der Schule sofort hin bist und der Herr Polizist (oder wie du ihn nennst) und die Versicherungen drauf einsteigen, könnte es noch als unverzüglich durchgehen.
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sc0rp
Here to stay
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he der zeuge steht eh unter eid .. sagst deinem verteidiger er soll den unter eid stehenden zeugen fragen ob er sich zu 100% sicher ist dass es dein auto war ....
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earl
aka ccspp
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der Zeuge steht normal ned unter Eid. Nur wenn der Richter grosse Zweifel daran hat, dass der Zeuge die Wahrheit sagt wird er vereidigt.
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Guest
Deleted User
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Genau, schaut bei euch keiner Barbara Salesch?
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HaBa
LegendDr. Funkenstein
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Genau, schaut bei euch keiner Barbara Salesch? Naw, nur Ally McBeal Wenn der Gegner einen Zeugen hat wirds leider sehr schwer wenn man selber keinen hat
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Römi
Hausmeister
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beim rückwärtseinparken bin ich immer froh, dass ich ne hängerkupplung hab *hrhrhr* same here
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flaimo
ILFTKYS
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wennst wen anpeckst beim ein/ausparken muss ma einen "angemessenen" zeitraum auf den fahrer des wagens warten. wenn er ned daherkommt oder du "begründet" den unfallort verlassen musst, dann hast 30 std oder so zeit des der police zu melden. zettel hinter den scheibenwischer zwicken is absolut nutzlos und gerichtlich irrelevant. wennst zB a radl von an kind streifst und nix passiert ist genügt es ned des mitn kind abzuklären, sondern du musst des den eltern auch melden. lauter interesannte dinge... war neulich mal ein bericht drüber im tv.
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