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Einkommenssteuererklärung

ica 19.03.2010 - 12:02 905 6
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ica

hmm
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Vielleicht kann mir ja hier jemand den Weg zum Finanzamt und die Wartezeit dort ersparen.

Folgendes Szenario: Hab im Jahr 2009 die ersten 6 Monate als freier Dienstnehmer gearbeitet. Die restlichen 6 Monate dann im Angestelltenverhältnis.

Das heisst ich hab für die ersten 6 Monate natürlich noch keine Steuer gezahlt. Nur bin ich mit diesen ersten 6 Monate noch unter der Steuerfreigrenze. Werden die anderen 6 Monate jetzt auch in irgendeiner Art und weise herangezogen? Erspar ich mir die Steuer für die 6 Monate? (glaub ich irgendwie nicht).

Weiss jemand wie das gehandhabt wird?
Bearbeitet von ica am 19.03.2010, 15:31

muene

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Schließ mich hier mal an, da ich das selbe "Problem" habe.
Hab 2009 9 Monate als freier Dienstnehmer gearbeitet und die restlichen 3 Monate dann als fixer Angestellter.

sensei

die Küstenwache?
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hatte das auch mal, 6 Monate freier Dienstnehmer (ca. 10000€ verdient) , 6 Monate Angestellter.
musste 2000€ nachzahlen.

wünsche euch Glück, dass es euch besser ergeht als mir.

Neo-=IuE=-

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im prinzip wird dann bei der arbeitnehmerveranlagung (offizieller name der einkommenssteuererklärung) deine gesamten einkünfte für das komplette jahr herangezogen und auf diesser jahresbasis deine steuern neu berechnet.
dann wird da differenz von gezahlten steuern und diesen berechneten gebildet und die is entweder positiv oder negativ und abhängig davon bekommst was oder musst was nachzahlen

ica

hmm
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Zitat von Neo-=IuE=-
im prinzip wird dann bei der arbeitnehmerveranlagung (offizieller name der einkommenssteuererklärung) deine gesamten einkünfte für das komplette jahr herangezogen und auf diesser jahresbasis deine steuern neu berechnet.
dann wird da differenz von gezahlten steuern und diesen berechneten gebildet und die is entweder positiv oder negativ und abhängig davon bekommst was oder musst was nachzahlen

ok danke, dann muss ich wohl doch hin und mir erklären lassen wie ich was ausfülle.

thx.

ica

hmm
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Zitat von Neo-=IuE=-
im prinzip wird dann bei der arbeitnehmerveranlagung (offizieller name der einkommenssteuererklärung)


nicht wirklich. die arbeitnehmerveranlagung ist doch nur für angestellte und nicht für selbstständige/freie dienstnehmer.

Neo-=IuE=-

Here to stay
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ups stimmt hab da was verwechselt....
steuerausgleich is anv und hab das hier in dem thread (also steuerausgleich mit steuererklärung) verwechselt, sorry
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