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Ein Merkatzerl muesste mann halt sein...

nostalgia 27.01.2006 - 18:01 2575 24 Thread rating
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flying_teapot

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Jeder andere waere mindestens fuer 6 Monate eingenaeht worden,aber wie zu erwarten kann mann dies einem Mundl-Darsteller und Freund der Bussi-Bussi Gesellschaft nicht antun.

Nostalgia.

Joe_the_tulip

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4 Monate, dafür, dass er wen umbracht hat, weil er gfahren is wie ein bimbo (nat. nur spekulation) :bash:

master_burn

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Mit dem Gewissen dasd wen umgebracht hast musst auch amal leben ..

Joe_the_tulip

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stimmt, aber ich muss zugeben, mir tun raser/riskierer generell nicht leid, nur ihre opfer. (weiß aber nimmer, was der genau unfallhergang war)

HP

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Ueberholmanoever...

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Bloody Newbie
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Zitat von nostalgia
Jeder andere waere mindestens fuer 6 Monate eingenaeht worden,aber wie zu erwarten kann mann dies einem Mundl-Darsteller und Freund der Bussi-Bussi Gesellschaft nicht antun.
Unsinn. Erstens bezweifle ich dass Merkatz ein "Freund der Bussi-Bussi Gesellschaft" ist (prominent ist er natürlich zweifellos), aber v.a. glaube ich nicht dass du das übliche Strafmaß für solche Vergehen kennst. Der Strafrahmen für dieses Vergehen beträgt bis zu ein Jahr. Er war offenbar weder zu schnell noch betrunken und außerdem geständig. => So what? :rolleyes:

flying_teapot

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Es wurde ihm aber urspruenglich "unter besonderes gefaehrlichen Umstaenden" vom Staatsanwalt vorgeworfen,3 Jahre.Und er muss kein Freund der Bussi-Bussis gewesen,es reicht aus wenn diese glauben in ihm einen Freund zu sehen.

Nostalgia.

WONDERMIKE

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kenough
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Zitat von nostalgia
Und er muss kein Freund der Bussi-Bussis gewesen,es reicht aus wenn diese glauben in ihm einen Freund zu sehen.

Nostalgia.

geh komm, das liest sich schon ein bisserl lächerlich, findest nicht?

die "besonders gefährlichen Umstände" werden wir wohl nicht feststellen können, oder fährst du dort spazieren und hast dir das genau angeschaut?

flying_teapot

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@Wondermike : Ich fahr dort nich spazieren,ich erinnere mich nur an einen Teletextbericht wo es eben so drin gestanden ist mit der gefaehrlichen Situation und 3 Jahren Freiheitsentzug.

Ausserdem haben wir hier im Forum sicher ein paar ueberkompetete Hobbyjuristen die uns genau ueber das Strafmass aufklaeren werden koennen.Mit Links und mehr...

Und Nein,ich behaupte nicht das deine Meinung laecherlich ist...

Nostalgia.
Bearbeitet von flying_teapot am 27.01.2006, 18:49

WONDERMIKE

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kenough
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ich vertrau in der Frage zu den Umständen doch eher dem Gericht als dem OrschRegierungsFunk (c) HaBa

den Vorwurf der Freunderlwirtschaft durch die Bussi-Bussi Gesellschaft finde ich peinlich"." das is einfach keine Meinung, das is ein Vorwurf/Mutmaßung/..

davebastard

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Zitat von nostalgia
@Wondermike : Ich fahr dort nich spazieren,ich erinnere mich nur an einen Teletextbericht wo es eben so drin gestanden ist mit der gefaehrlichen Situation und 3 Jahren Freiheitsentzug.

Ausserdem haben wir hier im Forum sicher ein paar ueberkompetete Hobbyjuristen die uns genau ueber das Strafmass aufklaeren werden koennen.Mit Links und mehr...

Und Nein,ich behaupte nicht das deine Meinung laecherlich ist...

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vielleicht wars keine "gefährliche situation" und es wurde deswegen fallengelassen.imho weiß keiner von uns detailiert wie der unfallhergang wiklich gewesen ist.Alles reine Spekulation.

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Bloody Newbie
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Zitat von nostalgia
@Wondermike : Ich fahr dort nich spazieren,ich erinnere mich nur an einen Teletextbericht wo es eben so drin gestanden ist mit der gefaehrlichen Situation und 3 Jahren Freiheitsentzug.

Ausserdem haben wir hier im Forum sicher ein paar ueberkompetete Hobbyjuristen die uns genau ueber das Strafmass aufklaeren werden koennen.Mit Links und mehr...

Und Nein,ich behaupte nicht das deine Meinung laecherlich ist...

Nostalgia.
Sorry, aber der Hobbyjurist hier bist schon du. Bei mir ist das kein Hobby. Dass der StA eher etwas mehr als etwas weniger anklagt liegt doch wohl auf der Hand, oder? Soll nicht heißen, dass die besonders gefährlichen Umstände nicht vorgelegen haben können. Aber bei uns muss man sowas zum Glück immer noch beweisen. Unschuldsvermutung gibt's auch unter Hobbyjuristen, oder? ;) Und der Beweis hinsichtlich der besonders gefährlichen Umstände ist dem StA wohl nicht gelungen. - Aber da wir alle weder beim Unfall noch beim Prozess dabei waren, lassen wir's lieber damit gut sein. Ich wollte eigentlich nur den hier offenbar bestehenden Eindruck eines "geschobenen" Urteils etwas relativieren.

dosen

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75 Jahre alt (alter spielt da auch eine rolle, man erinnere sich an den bankräuber)

GNU

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Auch wenn der Merkatz noch so berühmt ist, die Strafe sollte für ihn eine Lehre sein, falls er überhaupt noch die Freiheit überlebt.

MFG

d0lby

reborn
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Man vergleiche diesen Fall mit dem Fall von Herminator-Bussi-Bussi.

Das war aus meiner Sicht ein noch idiotischeres Urteil.
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