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Eigentumswohnung - Verkäufer will Übergabetermin nicht halten

oanvoanc 18.08.2011 - 13:40 9334 50
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oanszwoa

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servus
folgende frage zum thema wohnrecht:

Ein Kaufvertrag für eine Eigentumswohnung wurde aufgesetzt, ein Übergabetermin inkl. einer monatlich Pönale bei Nichteinhaltung dieses Termins festgelegt.

Der Verkäufer hat bereits angekündigt, dass er diesen Übergabetermin nicht einhalten kann und möchte den Termin um ein Monat nach hinten verschieben.

Dem Käufer ist das natürlich nicht recht - immerhin ist es seine Wohnung und mit der Bezahlung einer Pönale erwirkt sich der Verkäufer ja kein Wohnrecht.

Welche Handhabe hat der Käufer?

danke für eventuelle Hilfestellung.

Anwaltliche Beratung folgt in Kürze, bis dahin möchte der Käufer forumsärztliche Hilfe in Anspruch nehmen um seine schlaflosen Nächte etwas zu lindern :D

hctuB

Bloody Newbie
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wenn eine Pönale vereinbart ist sollte das doch eh passen, oder?
Hoffe die Pönale ist nicht in einer lächerlcihen Höhe

PIMP

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die pönale wird nicht für 30 tage hotel reichen nehm ich an? mietwohnung bekommst halt auch nicht für nur einen monat. aber die bisherige (miet?)wohnung hast du ja nicht zum selben tag gekündigt?

MuP

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Ver/käufer ein Unternehmen oder ein Privater?

Facetious

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Wenn der Verkäufer noch nicht übergeben hat, ist der Käufer wahrscheinlich nicht ins Grundbuch eingetragen. Ohne das Verfügungsgeschäft hat der Käufer kein Eigentum erworben. Dementsprechend kann er auch nicht mit actio publiciana oder rei vindicatio vorgehen.
Wenn tatsächlich ein Schaden durch die Verspätung entsteht und sonst die übrigen Schadenersatzvoraussetzungen gegeben sind (Kausalität, Adäquanz, Rechtswidrigkeit, Verschulden) kann auch normaler Schadenersatz geltend gemacht werden. Das funktioniert aber auch nur insoweit, als der zugesprochene Schadenersatz die vertraglich zugesicherte Pönale übersteigen würde.

hth

oanszwoa

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@hctub:
pönale ist ca. in der höhe einer monatsmiete. trotzdem ist sie nicht dafür gedacht einen mietvertrag zu ersetzen. weil sonst könnte der verkäufer ja ein jahr drin bleiben und statt der miete einfach die pönale zahlen.

@pimp:
nein, für hotel reicht die pönale nicht.
der käufer hätte schon die möglichkeit, noch 1 weiteres monat in der bisherigen wohnung zu bleiben, nur ist das erstens nicht gewünscht, noch muss man es dem verkäufer auf die nase binden.

@mup:
käufer sowie verkäufer sind privat.

@facetious:
der käufer ist bereits im grundbuch eingetragen und ist somit rechtlicher gesehen der eigentümer.
Tatsächlicher Schaden entsteht dem käufer durch eine verspätete übergabe nicht. aber könnte er einen schaden "heraufbeschwören/erfinden"?

ccr


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Ich versteh das Problem nicht ganz... wenn eine Pönale vereinbart ist, und der Verkäufer auch gewillt ist diese zu zahlen, gibt's ja vorerst noch keinen Grund einen Anwalt zu bemühen. Anscheinend wurde ja schon vorab mit einer Verzögerung gerechnet, sonst wäre ja erst gar keine Pönale vereinbart worden.

Oder willst Du jetzt vom Kaufvertrag zurücktreten? Dann wäre zu prüfen ob es dazu eine Klausel im Kaufvertrag gibt. Falls es sich um einen Neubau handelt ist eine einmonatige Übergabeverzögerung sicher noch kein Grund vom Vertrag zurückzutreten. Jedenfalls solltest Du dem Verkäufer jetzt schon mal eine Nachfrist setzen nach der Du vom Vertrag zurücktreten willst (ausser es gibt eh eine Regelung im Vertrag).


Edit: wie, der Käufer hat gekauft und steht auch schon im Grundbuch, der Verkäufer wohnt aber noch in der Wohnung? Dann würde ich eine Räumungsklage anstreben. Im Prinzip müßte es ja eigentlich seit der Eintragung im Grundbuch einen Mietvertrag oder eine separate Einräumung des Wohnrechts geben.
Bearbeitet von ccr am 18.08.2011, 15:32

Obermotz

Fünfzylindernazi
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Können die beiden Parteien nicht miteinander reden und sich irgendwie einigen?

Anima

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ich seh das genauso wie ccr.
wenn vereinbart ist, dass der verkäufer was zahlen muss, wenn er nicht rechtzeitig raus kann, und er zahlt, wieso willst ihm dann ans bein pissen?
er hat ja nix falsch gemacht.

defe

Wait what
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Zitat von Obermotz
Können die beiden Parteien nicht miteinander reden und sich irgendwie einigen?

ack..
Ich nehm an der Verkäufer wird Probleme haben sonst würde er ja raus.
Anstatt einen "Schaden zu erfinden" und ihm den Anwalt auf den Hals zu hetzen könnte man vielleicht etwas Menschlichkeit mitbringen und drüber reden... :rolleyes:
Vor allem wenn er sowieso Pönale zahlt und du die Wohnung nicht dringend brauchst klingt das für mich schon sehr assi, sorry.

prronto

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Zitat von defe
Anstatt einen "Schaden zu erfinden" und ihm den Anwalt auf den Hals zu hetzen könnte man vielleicht etwas Menschlichkeit mitbringen und drüber reden... :rolleyes:
Vor allem wenn er sowieso Pönale zahlt und du die Wohnung nicht dringend brauchst klingt das für mich schon sehr assi, sorry.

Seh ich genauso...versteh den Wirbel nicht.

oanszwoa

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es gibt natürlich noch mehr informationen, die durchaus relevant sind, aber keinen platz im erstpost gefunden haben.

der verkäufer hat dem käufer mündlich vor vertragsunterzeichnung versichert, dass der Übergabetermin steht - komme was da wolle.

darauf hat sich der käufer verlassen, plötzlich scheint er sich es aber anders überlegt zu haben und möchte nun doch noch ein monat dranhängen.
noch dazu kommt, dass der ursprünglich vereinbarte übergabetermin "vorsichtshalber" vertraglich bereits um 1 monat nach hinten verschoben wurde, mit dem versprechen, dass der 100%ig steht.

@ccr:
von vertrag zurücktreten will der käufer natürlich nicht.
es gibt im kaufvertrag keine berücksichtigung, wie der weitere verbleib des verkäufers in der wohnung bis zum übergabetermin (das sind etwa 3,5 monate übergangszeit) rechtlich geregelt ist (etwa mietvertrag etc.)
das heißt, der verkäufer würde nach dem übergabetermin OHNE mietvertrag weiter für ein monat in der wohnung bleiben wollen.

@obermotz:
der verkäufer will ein monat mehr, obwohl er vor vertragsunterzeichnung mündlich versichert hat, dass er den übergabetermin 100%ig hält.
der käufer fühlt sich jetzt natürlich angepisst weil er belogen wurde und misstrauen kommt auf - immerhin: wer garantiert ihm, dass der verschobene übergabetermin nicht wieder verschoben wird - könnt ja wieder was "dazwischenkommen"

@anima und defe
bitte siehe letzer satz im vorigen absatz.

wenn man belogen wird, steht man nicht mehr so auf menschlichkeit und "naja, red ma drüber" :D

wieso assi?
stell dir vor du bist der käufer und freust dich schon darauf, deinen miesen lebensstil aufgeben und endlich in eine eigene wohnung ziehen zu können und do kommt so ein kasperl daher.
er verspricht dir die wohnung für monat a, man einigt sich auf monat b im vertrag und dann wirds letzten endes monat c oder noch später.

AdRy

Auferstanden
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würd dem verkäufer trotzdem nicht sofort ans bein pissen. sonst kackt er dir vl noch hinter einen schrank oder so :rolleyes:
erstmal abwarten ob er in einem monat draussen ist (vorrausgesetzt er zahlt die pönale). dannach kann man ihn ja räumen lassen, geht aber wahrscheinlich nur wenn er wo unterkommen kann und nicht wegen der räumung auf der straße sitzt.

plainvanilla

rudi
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ich nehme an, da du käufer bist, war es dein anwalt der den vertrag aufgesetzt hat? den solltest mal als erstes aufsuchen. schau mal im KV unter gewährleistung nach, was ihr vereinbart habt. fakt ist, wenn ich deine ausführungen oben lese, dass du eigentümer bist. damit gehen alle rechte und pflichten des wohnungseigentumsvertrags (sollte dir vorliegen) auf dich über. der verkäufer hat da drinnen nix mehr verloren. mündliche absprachen sind leider sehr schlecht! indem fall könntest aber daruf pochen du hast diese zusage nie gemacht -> androhung der räumungsklage!

ccr


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Wie kann man sich überhaupt auf so einen Deal einlassen? Was wenn der Verkäufer in dem Monat noch die Wohnung verwüstet, Wasserschaden produziert, die Küche ausbaut wwi. Versicherung wird da auch keine zahlen.
Das ist wie wenn ich ein Auto kaufe, es auf mich ummelde, und den Verkäufer aber noch 20.000km weiterfahren lasse...
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