§5. Verbotene Artikel
Es ist verboten, Artikel anzubieten, deren Angebot, Verkauf oder Erwerb gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen die guten Sitten verstoßen. Insbesondere dürfen folgende Artikel weder beschrieben noch angeboten werden:
Artikel, deren Bewerbung, Angebot oder Vertrieb Urheber- und Leistungsschutzrechte, gewerbliche Schutzrechte (z.B. Marken, Patente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster) sowie sonstige Rechte (z.B. das Recht am eigenen Bild, Namens- und Persönlichkeitsrechte) verletzen. Das unter
http://pages.ebay.de/help/community/vero-program.html näher beschriebene eBay-VeRI Programm unterstützt die Inhaber von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten bei der Verteidigung ihrer Rechte gegen rechtsverletzende Angebote auf der eBay-Website. Teilnehmer des VeRI Programms sowie andere Inhaber von gewerblichen Schutzrechten und/oder Urheberrechten können eBay Angebote melden, die ihre Rechte verletzen und auf diesem Wege die Entfernung solcher Angebote erreichen.
Propagandaartikel und Artikel mit Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
pornographische und jugendgefährdende Artikel,
Waffen im Sinne des Waffengesetzes, insbesondere Schuß-, Hieb- und Stichwaffen jeglicher Art sowie Munition jeglicher Art,
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte,
radioaktive Stoffe, Gift- und Explosivstoffe sowie sonstige gesundheitsgefährdende Chemikalien,
lebende Tiere, Produkte und Präparate geschützter Tierarten sowie geschützte Pflanzen und deren Präparate,
menschliche Organe,
Wertpapiere (insbesondere Aktien) und Kredite,
Drogen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes, Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes und Medizinprodukte im Sinne des Medizinproduktegesetzes, sofern besagte Medizinprodukte keine CE-Kennzeichnung tragen und/oder von einem Verkäufer angeboten werden, der seinen Sitz/Wohnsitz außerhalb der Europäischen Gemeinschaft hat.
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hehe, menschliche organe! oder radioaktive stoffe! muahahha