"Christmas - the time to fix the computers of your loved ones" « Lord Wyrm

ebay kauf Inkassoandrohung nach 7 Monaten

wachbleiben 29.01.2009 - 21:50 2724 33
Posts

master blue

Mr. Anderson
Avatar
Registered: Oct 2000
Location: 2340, 2352, 1200
Posts: 8580
Zitat von valentin
Außerdem kommt doch durch eine gewonnen Auktion/Sofortkauf ein rechtsgültiger Vertrag zustande, oder? :confused:
gibts/gabs da nicht eine rechtl. spitzfindigkeit zwischen auktion und sofort-kauf?

Crazyjoe

Addicted
Avatar
Registered: Dec 2007
Location: Graz
Posts: 386
Zitat von master blue
gibts/gabs da nicht eine rechtl. spitzfindigkeit zwischen auktion und sofort-kauf?

Nein, ausschlaggebend ist immer nur ob der Verkäufer eine Privatperson oder ein Händler ist. Inwiefern es seitens des Verkäufers rechtens ist erst nach 7 Monaten ein Inkassobüro einzuschalten kann ich grad nicht sagen (die Optik ist hier doch etwas schief), was den Widerruf gemäß Fernabsatzgesetz betrifft muss der Käufer die Ware zuerst erhalten haben.

Alles andere wäre eine - einvernehmliche - beidseitige Auflösung des Kaufvertrags, wofür der Händler natürlich eine Stornogebühr einheben kann.

d3cod3

Legend
...
Avatar
Registered: Aug 2002
Location: insert location ..
Posts: 15288
kewl. überweis mir bitte auch sofort 5 euro weil mir sonst sicher ein grund einfällt um dir eine inkasso firma zu schicken :p

valentin

Here to stay
Avatar
Registered: Jan 2001
Location: Wien
Posts: 2368
Zitat von d3cod3
kewl. überweis mir bitte auch sofort 5 euro weil mir sonst sicher ein grund einfällt um dir eine inkasso firma zu schicken :p
Ich finde es auch Abzocke aber ich kann ihn (wachbleiben) auch verstehen. Ich glaube mir wäre meine Zeit auch zu kostbar und würde die 5 EUR zahlen anstatt mich noch stundenlang (Rechtschutz,...) damit zu befassen wobei gleichzeitig nicht 100%ig klar ist wie die Sache effektiv am Ende ausgeht. :(
Kontakt | Unser Forum | Über overclockers.at | Impressum | Datenschutz