Drohendes Verhör + evtl. Hausdurchsuchung
salsa 01.02.2006 - 21:27 6802 63
dio
Here to stay
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Irre ich mich, oder muss ein Durchsuchungsbefehl nicht vorher angekündigt werden?
Weiters dürften die Polizisten nicht relevante Dinge normal "nicht sehen", außer du bunkerst ne Leiche im Schrank oä.
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Marius
OC Addicted
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Was wennst einfach a andere HDD einbaust!?! sollt ja ned verbotn sein oda?
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daisho
SHODAN
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Irre ich mich, oder muss ein Durchsuchungsbefehl nicht vorher angekündigt werden?
Weiters dürften die Polizisten nicht relevante Dinge normal "nicht sehen", außer du bunkerst ne Leiche im Schrank oä. 1. Nicht wirklich. Er muss beantragt werden, sprich es muss ein Verdacht bestehen. 2. Wieder nicht, der Polizist ist während der Hausdurchsuchung immer noch ein normaler Polizist mit der Änderung das er in dein "Haus" eindringen darf. § 42. (1) Jedermann darf von einem Werk einzelne Vervielfältigungsstücke auf Papier oder einem ähnlichen Träger zum eigenen Gebrauch herstellen.
(2) Jedermann darf von einem Werk einzelne Vervielfältigungstücke auf anderen als den in Abs. 1 genannten Trägern zum eigenen Gebrauch zu Zwecken der Forschung herstellen, soweit dies zur Verfolgung nicht kommerzieller Zwecke gerechtfertigt ist. (4) Zum privaten Gebrauch und weder für unmittelbare noch mittelbare kommerzielle Zwecke darf jede natürliche Person eine mit Hilfe eines Schallträgers bewirkte Wiedergabe auf einem Schallträger festhalten und von diesem einzelne Vervielfältigungsstücke herstellen. § 42 Abs. 2 und 3 sowie 5 bis 7, § 42b Abs. 1 und 3 bis 6 und § 56a gelten entsprechend. § 82. (1) Wer in einem auf dieses Gesetz gegründeten Ausschließungsrechte verletzt wird, kann verlangen, daß der dem Gesetz widerstreitende Zustand beseitigt werde; § 81 Abs. 1a gilt sinngemäß. ( = illegale Kopien dürfen von der Exekutive beschlagnahmt und vernichtet werden ) § 93. (1) Zur Sicherung der auf Grund des § 92 beantragten Maßnahmen können die ihnen unterliegenden Eingriffsgegenstände und Eingriffsmittel auf Antrag des Privatanklägers vom Strafgericht in Beschlag genommen werden. ( nochmal ... ) § 90b. Der Inhaber eines auf dieses Gesetz gegründeten Ausschließungsrechts an einem Computerprogramm, der sich technischer Mechanismen zum Schutz dieses Programms bedient, kann auf Unterlassung und Beseitigung des dem Gesetz widerstreitenden Zustands klagen, wenn Mittel in Verkehr gebracht oder zu Erwerbszwecken besessen werden, die allein dazu bestimmt sind, die unerlaubte Beseitigung oder Umgehung dieser technischen Mechanismen zu erleichtern. Die §§ 81, 82 Abs. 2 bis 6, §§ 85, 87 Abs. 1 und 2, § 87a Abs. 1, § 88 Abs. 2, §§ 89 und 90 gelten entsprechend.
(5) Erkennt das Gericht nicht auf Vernichtung oder Unbrauchbarmachung der beschlagnahmten Gegenstände, so hat der Antragsteller dem von der Beschlagnahme Betroffenen alle hiedurch verursachten vermögensrechtlichen Nachteile zu ersetzen. Kommt es infolge einer von den Parteien getroffenen Vereinbarung zu keiner Entscheidung über den Antrag auf Vernichtung oder Unbrauchbarmachung, so kann der Betroffene den Anspruch auf Ersatz nur erheben, wenn er sich ihn in der Vereinbarung vorbehalten hat.
(6) Der Anspruch auf den nach Absatz 5 gebührenden Ersatz ist im ordentlichen Rechtswege geltend zu machen. Sprich, im allerschlimmsten Fall musst du "illegale" Kopien bezahlen. Im besten Fall musst du ( oder sie werden einfach ) die Kopien vernichten.
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LTD
frecher fratz
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wird ma da nit vorbestraft? und darf ma mit ner vorstrafe inzwischen studiern?
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Silvasurfer
I do my own stunts
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leider bei einer hausdurchsuchung kannst damit rechnen das die gebrannten cd's mitgenommen werden ... aus dem grund weil die gegen die kinderpornografie hart vorgehen
ich wahr 1 jahr beim zivildienst bei der polizei und wurde da 10 mal zu hausdurchsuchungen (wirtschaftskiminalität) und da wurden konsequent alle gebrannten cd's mitgenommen um die auf kinderpornograpfie zu untersuchen .... danach wurden die cd's wieder dem besitzer zurückgegeben (und dieser hatte nicht mal die originale)
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.dcp
notamodbuthot
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naja, aber kinderpr0n auf rechnern in nem schülerheim? schon etwas abwegig, wenn auch nicht unmöglich.
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prayerslayer
Oar. Mh.
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Irre ich mich, oder muss ein Durchsuchungsbefehl nicht vorher angekündigt werden? daisho hats eh schon gesagt, aber denk einmal! wenn der angekündigt werden müsste würden die nie was finden, weil jeder seine "heißen" sachen wegräumt
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GNU
Friedensbringer
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daisho hats eh schon gesagt, aber denk einmal! wenn der angekündigt werden müsste würden die nie was finden, weil jeder seine "heißen" sachen wegräumt Findens dann eine ganze Menge im Müll MFG
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LTD
frecher fratz
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naja ne drohende hausdurchsuchung is auf jeden fall ein sehr guter grund den pc mal wieder neu aufzusetzen *fg*!
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prayerslayer
Oar. Mh.
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naja ne drohende hausdurchsuchung is auf jeden fall ein sehr guter grund den pc mal wieder neu aufzusetzen *fg*! was ich weiß hilft das gar nix... weil durch den restmagnetismus kann das ja restaurieren, oder? allerdings wird das bei einer hausdurchsuchung keiner machen, hast recht
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Crash Override
BOfH
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Stell Dir so lange ne alte Krücke hin, da es lange dauert wenn die Kiste beschlagnamt wird bis du den Rechner wider hast. Deinen Solange in den Keller deiner Eltern oder ähnliches.
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JoeJunk
Big d00d
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Ich habe da so eine ganz verrückte these:
jeder ist unschuldig bis zum beweis seiner schuld - oder anders: nicht du musst ebweisen, dass du die verwendungsrechte an der Musik besitzt (online gekauft, von CDs whatever), sondern sie müssen dir nachweisen, dass du diese rechte nicht besitzt!
edit: alle gebrannten cds untersucht? das wäre ja wie alles mehl mitnehmen weil es drogen sein könnten oder noch besser faser- und dns-proben sammeln - vieleicht hat der bewohner ja einen der ungeklärten morde im 50km-radius begangen.......
Bearbeitet von JoeJunk am 05.02.2006, 01:21
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BinaryTubes
Addicted
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Ich würde aufpassen mit dem sauber machen.
Grund wenn sie einen sauberen PC finden bist du sofort verdächtig.
Räum deine CDs an einem sicheren Ort deinstalliere Prog wo du dir nicht sicher bist und der Rest dient als Beweis das du es nicht warst.
Wenn sie bei niemanden etwas finden und dein PC ist clean, wird er sicherlich für genauere Untersuchungen mitgenommen.
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LTD
frecher fratz
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hehe ja ich bitte euch meine tipps hier net all zu ernst zu nehmen ! dennoch glaub ich, dass die österreichische polizei nach 15 maligem low-level format nichtsmehr finden wird... es gab da mal nen bericht auf n24 wo sie erläutert haben ab wann deine gelöschten daten sicher gelöscht sind. demzufolge kann man selbst nach 32-maligem low-level-format/random überschrieben/llf/rü/llf/ usw. usf. - noch über restfeldstärkemessung rausbekommen was auf der platte war.
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daisho
SHODAN
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Naja, gscheite Datenrecovery kostet, deshalb macht man das sicher nicht bei jedem dahergelaufenen Computeruser.
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