DiTech Rückgaberecht bei Online-Kauf+Abholung
LTD 26.12.2011 - 19:20 4734 5
LTD
frecher fratz
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Ich hoffe mir kann da ein Rechtskundiger etwas helfen: mein Vater möchte ein neues Notebook, das er bisher nur aus dem Internet kennt. Die Filiale um die Ecke hat genau dieses Notebook und ich könnte es natürlich abholen. Soweit so gut.
Nun habe ich in den Rückgabebedingungen von DiTech gelesen, dass das 7-tägige Rückgaberecht nur dann gilt, wenn der Vertragsabschluss per Fernkommunikation zustande kam. - Angenommen ich würde das Gerät heute im Internet erstehen, per Kreditkarte bezahlen und morgen persönlich in der Filiale abholen: würde das bereits dem Fernabsatzgesetz genügen? Oder MUSS ich das Gerät online bestellen UND liefern lassen?
Vielen Dank für eure Hilfe!
EDIT: Danke, kann geclosed werden. Vertragsabschluss kommt erst bei Warenübergabe zustande, auch wenn vorher bezahlt wird.
Bearbeitet von LTD am 26.12.2011, 19:22
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lalaker
TBS forever
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LTD
frecher fratz
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Wenn du vor Abholung bezahlst hast undn die haben dein Geld angenommen ist der Vertrag online geschlossen worden und du hast ein Rückgabe-Recht.
Anders kann es bei Bezahlung bei Abholung aussehen. http://www.overclockers.at/shop_fee...827#post3273827 Diesen Punkt haben sie bereits unter Reservierung ausgeschlossen ;/. Kaufst du per Vorauskasse kommt der Vertrag erst bei Übergabe zustande. Habe meinem Vater bereits geraten sich das Gerät einfach gut anzusehen - ich bin selbst kein Fan von "auf gut Glück kaufen", das muss nicht sein.
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lalaker
TBS forever
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Wann kommt ein Vertrag zustande?
Bei übereinstimmender Willenserklärung. Wenn du denen dein Geld überweist etc. und die nehmen es, wird der Vertrag dadurch geschlossen.
In die AGB kann jeder alles reinschreiben, deswegen sind sie aber noch lange nicht rechtskonform!
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Locutus
Gaming Addicted
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Lass es einfach per DPD liefern Dann kannst es bei nicht gefallen zurück schicken.
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master blue
Mr. Anderson
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