salsa
So spät wie gestern.
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Ein Upload auf einen Server (wie RS.com und das Systen mit den Links...) ist halt imho kein "öffentlich machen". Öffentlich ist es dann, wenn ich den Link in einem Forum oder auf einem Blog poste, oder ihn per Mail verteile. Für das Erstellen einer Kopie für den Freund wird man (trotz des Wahns) noch nicht bestraft...
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SergejMolotow
Here to stay
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freund v. mir hat nen usenext zugang über den ich oft software runterlad, , echt supi, downloadgeschwindigkeit is a wahnsinn, u. bekommen tust wirklich alles, wie legal das is ist natürlich fraglich, obwohl die haben sich irgendwie abgesichert, sonst hättens die doch schon längst zugedreht denk ich
in österreich is der download v. mp3s zb per emule etc. nicht illegal, solange du sie nicht für geld verkaufst
darfst gern mp3s runterladen, brennen u. verschenken, kann niemand was tun,
was nicht legal ist in österreich ist wennst sie brennst, verkaufst u. geld einnimmst dafür bzw. wenn du welche zum download anbietest (sprich sie uploadest)
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berndy2001
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usenext bietet dir auch keine software an, sondern stellt nur den zugang zu newsgroups her, du bezahlst nur für diese dienstleistung. was du runterladest liegt in deiner verantwortung. in österreich is der download v. mp3s zb per emule etc. nicht illegal, solange du sie nicht für geld verkaufst was nicht legal ist in österreich ist wennst sie brennst, verkaufst u. geld einnimmst dafür bzw. wenn du welche zum download anbietest (sprich sie uploadest) und wie funktioniert emule? richtig.
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semteX
begehrt die rostschaufel
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gibts jetzt dann mal bitte reviews zu dem einen usenet provider? edit: völlig falscher thread sry
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fatmike182
Agnotologe
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Bearbeitet von fatmike182 am 17.11.2007, 12:16
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daisho
SHODAN
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@"sonst hättens schon längst zudreht": Auf sowas würd ich mich garnicht verlassen. Nur weil eine Seite oder ein Service immer noch im Betrieb ist heißt das nicht dass alles legal abläuft. (Sonst könntest ja bei den Drogenverchecker am Karlsplatz auch meinen "Sind ja noch nicht gefasst worden!" ) Solange der Urheber nichts gegen XYZ unternimmt läuft das halt...
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salsa
So spät wie gestern.
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Ein Upload auf einen Server (wie RS.com und das Systen mit den Links...) ist halt imho kein "öffentlich machen".
Öffentlich ist es dann, wenn ich den Link in einem Forum oder auf einem Blog poste, oder ihn per Mail verteile. Für das Erstellen einer Kopie für den Freund wird man (trotz des Wahns) noch nicht bestraft... Schade dass auf interessante Beiträge niemand eingeht Im Ernst: nirgendwo findet man Näheres zu "öffentlich machen". Laut einigen Aussagen müsste ich ja schon längst eingekastelt worden sein. Auf meinem Server daheim liegen CD-Rips (kein Kopierschutz, die 125.) auf dem ftp. So manche einzelne Datei habe ich für Freunde in den Apache Folder geschoben. Ohne den driekten Link samt Pfad und Dateinamen kommt so weit aber imho niemand. Fällt das jetzt deiner Auffassung nach auch unter "öffentlich machen"?
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daisho
SHODAN
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Naja, ist dein FTP ungeschützt? Also kann jeder anonyme darauf zugreifen? Wenn ja, ist ja quasi wie ein Flomarkt den du bei dir im Vorgarten oder vor der Haustüre aufstellst. (wenn du in einem dünn besiedelten Gebiet wohnst) "Deiner Meinung nach" kommt dort niemand hin, aber es ist möglich. Braucht nur jemand nachsehen ob auf deiner IP ein FTP läuft und schon kann er browsen und das File laden. Die Frage ist, liegt es innerhalb der Lebenserfahrung dass jemand darauf zugreifen könnte oder nicht? Bei Rapidshare könnte man durchaus argumentieren dass die Chance dass der Link erraten wird so niedrig ist dass... Bei einem offenen FTP Und nochmals: Wo kein Richter, da kein Henker. Warum solltest du schon längst eingekastelt worden sein? Schwirren ja nicht 100Mio. Cop-Bots durch die Gegend und melden jede File im Internet. Aber wenn da ein "Urheber" deinen FTP entdeckt und du da durch deinen Server uploadest bist dran. Ist dasselbe als wenn du im Supermarkt Kaugummi oder whatever fladderst. Wird kein Schwein bemerken, aber WENN dann gute Nacht. (Wobei ein Kaugummi beim ersten mal wohl nicht "gute Nacht" heißen wird)
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salsa
So spät wie gestern.
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Natürlich läuft er nicht ganz ohne Schutz, ist die Frage wie gut der Schutz tatsächlich ist.
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fatmike182
Agnotologe
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wenn du mit FTP-Schutz meinst, dassman Passwort & Usernamen braucht, dann ist das (nicht nur imho sondern auch mathematisch/statistisch) exakt das gleiche wie wenn man Zufallszahl in Kombination mit filenamen und fileendung braucht. Ob das Richter & Konsorten anders sehen mag schon sein, der Sinn von Anwälten und Richtern besteht eben nicht darin Sachverhalte zu verstehen und danach rechtmäßig zu urteilen (vllt bei Prozessen zweier Privatpersonen, aber nicht wenn der Staat oder Großkonzerne und ein total krimineller Interneträuberpiratendieb involviert sind) Würde also so argumentieren, dass der Schutz dem eines passwortgeschützten FTP entspricht. (kanns ihm dann auch vorrechnen wie hoch welche Wahrscheinlichkeit ist) Und solange solche Begriffe nicht gesetzlich definiert sind (doch, das wäre nicht nur nicht unmöglich sondern auch notwendig) sind die Grauzonen unnotwendigerweise saumäßig groß und man kann nur mutmaßen ob man was illegales gemacht hat oder nicht. Hoffen, dass keiner draufkommt ist auch nicht ganz das wahre. Btw: Wo kein Kläger da kein Richter (oder?)
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salsa
So spät wie gestern.
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Das ist der Punkt. Wenn RS.com öffentlich ist, ist das mein Passwort-geschützter FTP auch und das wäre doch sehr beängstigend.
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meepmeep
Here to stay
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wenn du mit FTP-Schutz meinst, dassman Passwort & Usernamen braucht, dann ist das (nicht nur imho sondern auch mathematisch/statistisch) exakt das gleiche wie wenn man Zufallszahl in Kombination mit filenamen und fileendung braucht. Ob das Richter & Konsorten anders sehen mag schon sein, der Sinn von Anwälten und Richtern besteht eben nicht darin Sachverhalte zu verstehen und danach rechtmäßig zu urteilen (vllt bei Prozessen zweier Privatpersonen, aber nicht wenn der Staat oder Großkonzerne und ein total krimineller Interneträuberpiratendieb involviert sind) Würde also so argumentieren, dass der Schutz dem eines passwortgeschützten FTP entspricht. (kanns ihm dann auch vorrechnen wie hoch welche Wahrscheinlichkeit ist) Prinzipiell geb ich dir recht. Das einzige was dagegen spricht is, dass man sich files die auf rapidshare liegen ergooglen kann, was man von einem passwort nicht behaupten kann
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salsa
So spät wie gestern.
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Kannst du nicht. "Ergoogle" doch einfach mal MEINE RS.com Dateien Viel Spaß edit: Was du hier verwechselst sind Einträge von RS.com Links auf Blogs usw. usf.
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daisho
SHODAN
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Ein Passwortgeschützter FTP ist ja auch nicht öffentlich sondern gesperrt für einen "anonymen" (also jemand der zufällig auf den FTP kommt) User. Alles zwischen einem sicheren (Passwort)schutz und z.B. in alle Foren schreiben ist Diskussionsgrund bei einem Rechtsstreit. Ein Passwortschutz bei dem das Passwort "" eingegeben wurde (also nur [Enter] erforderlich ist) wäre mit Sicherheit nicht mehr geschützt, selbst wenn eine Passwortabfrage als "Schutz" eingebaut ist, weil es innerhalb der Lebenserfahrung ist dass jemand mit einfachsten Mitteln darauf zugreifen kann. (und zwar Taste drücken ) Problem ist halt, wenn kein technischer Sachverständiger auftritt und die Sache einigermaßen aufklärt. Weil die meisten Anwälte haben keine Ahnung von Passwörtern, statistischen Möglichkeiten zwischen Passwort und Zufallslink etc
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prayerslayer
Oar. Mh.
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