Diebstähle, Sachbeschädigungen etc...
Neptun 06.05.2004 - 23:18 3103 54
TheDevil
Back from Banland
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XXL
insomnia
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Erstmal sorry für den necro, aber es passt am besten zu dem Thread
Gestern in der Nach hat jemand versucht in der U-Bahn meiner Freundin das Handy zu stellen, Der Typ kam mir schon so verdächtig vor, hat vorher irgendwelche Leute 4 Sitze weiter vorne irgendwie belästigt und kam dann beim Aussteigen hinter uns (nachdem er sich vorher so deppat verhalten hat hab ich ihn im Auge gehabt), wie grad die Tür aufgeht wollte er das Handy von meiner Freundin aus ihrer hinteren Tasche ziehen, sie hat hingegriffen und nur irgendwas gesagt (ehrlicherweise waren wir beide betrunken, wollten heim und sind dann einfach weggegangen ohne irgendwas zu machen)
Nur irgendwie beschäftigt mich grad was man hätte machen können, falls sowas nochmal passiert ....
Ich mein die Polizei rufen macht wenig Sinn, bis die da sind ist der weg, ihn zu halten bis die Polizei kommt hätte ich mir ehrlich nimmer zugetraut, ihn schlagen könnte eher ein Problem für mich werden als für ihn ....
Was wäre wirklich das richtige in so einer Situation (und vor allem wenn ihn die Polizei doch erwischt, was hat man in der Hand ausser Aussage gegen Aussage weil er ja versucht hat was zu stehlen und das schwer nachzuweisen ist ...)
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AdRy
Auferstanden
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Ist "versuchter Diebstahl" überhaubt strafbar? Oder meinst wenn er es tatsächlich geschafft hätte? Dann festhalten und Polizei rufen, außer er ist ein Viech und du ein Lauch.
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DAO
Si vis pacem, para bellum
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im nüchternen zustand: du kannst entweder einen auf dummes schaf machen und den bösen geben was er will bzw. ihn davon laufen lassen. oder den (möchtegern)-dieb so lange festhalten bis die polizei eintrifft.
im betrunkenen zustand: da wird noch weniger dabei rauskommen, kannst max. "unter selbst schuld was solls" abstempeln.
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NeM
OC Addicted
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Ist "versuchter Diebstahl" überhaubt strafbar? Afaik ja. Du musst keinen Erfolg bei einer Straftat haben, um dafür bestraft zu werden. @ Thema: Zur Polizei gehen. Oder ihm nachgehen und die Polizei rufen. Oder du legst dich mit demjenigen ernsthaft an, was ich persönlich aber eher vermeiden würde. Es sind schon genug Leute wegen einem Diebstahl abgestochen worden... Kommt aber alles in allem wohl auf die Situation und das Gegenüber an. Am Abend in einer relativ menschenleeren Umgebung würd ich mich da anders verhalten, als am Nachmittag mit zig Leuten rundherum.
Bearbeitet von NeM am 04.04.2015, 21:23
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wacht
pewpew
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Ich haetts schon angezeigt, evtl. kommt ja was raus oder derjenige is ohnehin schon merhfach amtsbekannt. Gibt ja auch genug an Kameras in der Ubahn, vl findet sich ja darauf dann was. Speziell wenn er vorher schon andere Leut belaestigt hat gibts ja noch mehr potentielle Zeugen.
Wegen einem Handy, den 50eu im Boersel und dem Buerokratieaufwand alles zu sperren und wiederzubeschaffen (eindeutig das schlimmste imo) wuerd ich mich da nie im Leben auf was einlassen. Wenn er dir nur ordentlich eine mitgibt spuerst das a best case a Woche oder worst case dauerhaft, nix was ich beim fortgehn mit hab is soviel meiner Zeit wert.
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Ultimus
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§15 stgb Versuch ist strafbar. Erwischt man die Täterin oder den Täter hat man ein Anhalterecht nach 80/2 StPO.
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Burschi1620
24/7 Santa Claus
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Also bei der Ubahn und Kamera etc macht anzeigen imho schon Sinn.
Im Affekt ist alles anders, aber in der heutigen Zeit ist es denke ich wohl sicherer sich nicht auf etwas körperliches einzulassen. Ich war einmal vor Jahren Opfer eines Taschendiebstahls und mir ist das erst 50m später aufgefallen. In Rage ists mit mir durchgegangen und bin zu dem hingesprintet und hab ihn zu Boden getakelt. Hätt das Armutschkerl von einen Tschetschenen ein Messer dabei gehabt, wär ich heut nicht mehr... Nicht empfehlenswert imho.
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daisho
SHODAN
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Ist "versuchter Diebstahl" überhaubt strafbar? Oder meinst wenn er es tatsächlich geschafft hätte? Dann festhalten und Polizei rufen, außer er ist ein Viech und du ein Lauch. Ja, ein Versuch ist quasi so eine Art Zusatzparagraph/Anhängsel für ein Delikt. /Edit: Wenn Anzeige in dem Fall (why not) dann am besten noch am selben oder nächsten Tag - die Öffis sind gezwungen die Aufnahmen nach 48h zu löschen, und zur Bearbeitung der Personen bei der Polizei und Wiener Lininen dauert das auch noch ein wenig Zeit. Danach wird es wohl nur noch (unnötiger) Verwaltungsaufwand wenn man keine super duper genaue Beschreibung vom Täter hat, weil ohne Foto/Video eigentlich nichts zu machen ist.
Bearbeitet von daisho am 13.04.2015, 14:51
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Hansmaulwurf
u wot m8?
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@ Thema: Zur Polizei gehen. Oder ihm nachgehen und die Polizei rufen. Sofern du gerne auf der Polizei rumsitzt. Ich hab persönlich eher die Erfahrung gemacht, das sich die Polizisten dann daran stören das sie jetzt Bericht machen müssen. Versteh ich in gewissem Maß auch, das kommt immer drauf wieviel Anhaltspunkte man hat. Das würde ich (persönlich) nur machen, wenn er gefährlich aufgetreten ist. (Stoßen, drohen, Gewaltanwendung, ..)
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