Die Polizei dein Freund und Helfer!
fragnix 05.02.2003 - 02:19 6235 82
fragnix
Big d00d
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Hm tja da wollte ich heute mal eben schnell einen Videofilm zurückgeben und habe es gewagt mich in 2. Spur auf eine völlig unbefahrene Straße zu stellen! (meine Freundin blieb im Auto) Da kommt doch so eine nette Politesse vorbei und sieht dieses Schwerverbrechen woraufhin sie natührlich sofort einschreiten muss um mir einen Spendenaufruf von 30€ ind die Hand zu drücken! Auf meine Frage wo ich mich denn sonst hinstellen sollte bekam ich sofort und überaus freundlich die Antwort das dies nicht ihr problem sei! Nunja nach kurzem Wutanfall schaffte ich es doch das Auto in richtung MC Donalds zu lenken! Und wieder wurde ich zum Schwerverbrecher (ich kanns nicht lassen)! Der einzig freie Parkplatz war einer für Körperlich beinträchtigte! Ich in meiner naiven Art dachte mir doch glatt das ich diesen Parkplatz der mit meinen Steuergeldern gebaut wurde für 5 min benutzen dürfte! Klug wie ich nuneinmal bin ließ ich mein geliebtes Weib im Auto zurück auf das sie wegfahren möge wenn ein Körperlich behinderter den Parkplatz begehrt! Nun ja siehe da es kamen dergleichen gleich 2 in einem weissen Auto mit so komischen Lichtern am Dach! Meine Freundin , schlau wie sie nunmal ist, wollte diesen Herren durch wegfahren den Parkplatz zugänglich machen! Allerdings ließen das diese Herren nicht gelten und so durfte ich dem Staate Ö nochmal 30€ spenden! Wie freu ich mich ein gutes Werk getan zu haben! So passiert am 4.2.03
mfg
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aLdiTueTe
Wunderbar!
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hrhr was für ne geschichte.. sah sie wenigstens gut aus?
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Pyros
fire walk with me
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schöner schwank aus deinem leben
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Freeze
Here to stay
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owned
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atrox
in fairy dust... I trust!
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hehe... zur reallife-chronik hinzugefügt..
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fragnix
Big d00d
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hrhr was für ne geschichte.. sah sie wenigstens gut aus? na! ausserdem wär i dann gscheider für meine 30€ in die peep show gegangen mfg
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zankarne
Legend no Custom User Text
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sskm
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Unholy
Freak
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hmm am besten schaust da mal a führerschein cd an da wird genau beschriebn wo ma stehn darf und wo net....
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fragnix
Big d00d
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isma eh kloa das ma des nid doarf! oba die kieberer solln sich um die verbrecha kümmern und mi in rua lassen! i tua jo kam weh dabei verstehst?
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atrox
in fairy dust... I trust!
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wie sieht das mit "ladetätigkeit" aus ? da darf man an bestimmten stellen halten, wo es normalerweise nicht erlaubt ist. kann man das wirklich wagen, den PKW offen (bzw mit offenem kofferraum) auf der strasse stehen zu lassen?
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Unholy
Freak
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du kannst halten wenn 1 fahrstreifen frei bleibt wenn ich mich net irre und von verbrecha kriegens ka geld ,) drum schröpfen sie die autofahrer
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Drey
disconnected
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(1) Durch eine Ladetätigkeit auf Straßen, das ist das Beladen oder Entladen von Fahrzeugen sowie das Abschlauchen von Flüssigkeiten aus Fahrzeugen oder in Fahrzeuge, darf die Sicherheit des Verkehrs nicht und die Leichtigkeit des Verkehrs nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
(2) Beim Beladen oder Entladen eines Fahrzeuges ist nach Möglichkeit jeder Lärm zu vermeiden; wenn nötig, ist eine schalldämpfende Unterlage zu verwenden oder zwischen dem Ladegut schalldämpfendes Material anzubringen.
(3) Wird ein Fahrzeug auf der Straße für eine Ladetätigkeit aufgestellt, so muß sie unverzüglich begonnen und durchgeführt werden.
(4) Für eine Ladetätigkeit auf Straßenstellen, wo das Halten verboten ist, ist, sofern sich aus den im zweiten und dritten Absatz des § 52 Z 13b bezeichneten Zusatztafeln nichts anderes ergibt, eine Bewilligung erforderlich; gleiches gilt für das Aufstellen von Fahrzeugen auf Gehsteigen für Zwecke einer Ladetätigkeit, es sei denn, daß auf den in Betracht kommenden Stellen gehalten werden darf. Insoweit es die Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs erfordert, ist die Bewilligung bedingt, befristet oder mit Auflagen zu erteilen.
(5) Eine Bewilligung nach Abs. 4 ist von der Behörde zu erteilen, wenn die Ladetätigkeit an einer anderen Stelle besonders umständlich wäre und weder eine Beschädigung des Gehsteiges oder seiner Einbauten noch eine Beeinträchtigung der Sicherheit oder eine wesentliche Behinderung des Verkehres zu befürchten ist. Auf Grund der Bewilligung dürfen nicht nur die Ladetätigkeit des Antragstellers, sondern auch alle anderen im wesentlichen gleichartigen Ladetätigkeiten ausgeübt werden. Auch ein Organ der Straßenaufsicht darf eine solche Bewilligung erteilen, jedoch nur dann, wenn es sich um einen dringenden Einzelfall handelt und die sonstigen Voraussetzungen zur Erteilung vorliegen; das Aufstellen von Fahrzeugen auf Gehsteigen darf ein Organ der Straßenaufsicht jedoch nicht bewilligen.
Quelle: STVO § 62 -drey-
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xdfk
pädagogisch wertvoll
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tjo wenn ma sich nicht ans gesetz hält muss man es eben riskieren zu zahlen. aber sich dann noch drüber aufregen obwohl man weiß dass ma im unrecht ist...
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daisho
SHODAN
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Da sieht man wieder wo sich die Polizeistreifn rumtreibn, Mecci und Kaffee
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Daywalker
im Stress
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wenn ich zu mittags aus dem fenster schau, sehe ich auch immer den selben blödsinn. volksschule ist gegen über: kinder sollten von polizisten über die straße gelotst werden, tun sie auch, aber sobald sich ein verkehrsteilnehmer auch nur annähernd falsch verhält, wird er zur kassa gebeten. das dauert ca. 15 min... in diesen 15 minuten laufen die kinder unbeaufsichtigt über die straße, bei viel verkehr natürlich da fragt man sich wirklich
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