daisho
SHODAN
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Heute Besuch becumen, habe die Türe nicht aufgemacht weil niemanden erwartet. Im Briefkasten lag dann nen allgemeines GIS-Anmelde-Schreiben "An WohnungsinhaberIn/-nutzIn....Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr". Sollte wieder Ruhe haben für 12 Monate, so in etwa in diesem Intervall becume ich Besuch und mache die Türe nie auf. Kleine Überraschung gabs heute auch, das übliche kräftige Einschüchterungs-Anklopfen an die Türe blieb aus, nur 2x geläutet. Oo Interessante Schreibweise, User bereits 2003 registriert - die meisten Kinder können ab 4 Jahren schreiben, d.h. zumindest 20 Jahre alt? Bin nur neugierig wie so ein Fehler zustande kommt, aus unerfindlichem Grund immer falsch geschrieben und wurde nie ausgebessert seit der Schule?
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Slipknot
Here to stay
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Notgeilheit hat nix mit dem Alter zu tun. Dürfen GIS Typen überhaupt Privatgrundstücke betreten sobald sie den Gehsteig verlassen haben und sich in der Wohnhausanlage befinden? Oder darf man sie mit Besitzstörungsklagen rausballern?
Bearbeitet von Slipknot am 17.07.2019, 13:08
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daisho
SHODAN
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Eine Wohnhausanlage mag vielleicht privates Grundstück sein, aber
a) wenn die Tür offen ist bzw. man einfach rein gehen kann, oder jemand einen rein lässt ist das kein Vergehen b) der Grundstückseigentümer kann theoretisch die Person vom Grundstück verweisen, ein zuwiderhandeln wäre dann ev. Besitzstörung/Hausfriedensbruch. Aber wann ist zufällig der Eigentümer da wenn der GIS Mann kommt (das bist vermutlich weder du noch deine Hausverwaltung). b2) Die GIS kommt dann vermutlich irgendwann wieder mit rechtlichen Schritten wenn du keine Angabe machst ("ich hab nix" ist auch eine Angabe) die dir vielleicht sogar was kostet.
Ich muss sagen ich hatte noch nie ein Problem mit der GIS, ich war eine Zeit lang nicht angemeldet weil einfach kein TV im Haus, ich hab die Meldung unterzeichnet das ich kein Gerät im Haus habe > hat keiner nachgehakt oder belästigt.
Vermutlich werden die GIS-Leute eher lästig wenn sie den Verdacht haben dass du doch fern siehst mit dem Fernseher daheim und nur nichts zahlen willst.
Ehrlich gesagt, jemand der legal lebt und keinen TV hat benimmt sich auch nicht so dass man die GIS Leute vom Grundstück verweisen will usw ...
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Slipknot
Here to stay
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Das ist eben die Frage, ich bin auch nicht Wohnungseigentümer, der GIS Typ steht nun drin und ich darf ihn nicht hinaus-Besitzstörungsklagen?
Jemand Fremder parkt auf dem von mir gemieten Parkplatz weil allgemein zugänglich und ich darf ihn nicht hinaus-Besitzstörungsklagen?
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UnleashThebeast
Mr. Midlife-Crisis
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Richtig. Du besitzt nix, sondern bist Mieter
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Slipknot
Here to stay
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Nur so nebenbei, ich darf sogar den Vermieter klagen wenn er unerwünscht seine von mir gemietete Wohnung betritt
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daisho
SHODAN
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Das ist eben die Frage, ich bin auch nicht Wohnungseigentümer, der GIS Typ steht nun drin und ich darf ihn nicht hinaus-Besitzstörungsklagen? Wenn er in deiner Wohnung steht kannst du ihn raus bitten, wenn er nicht gehen will ist das iirc Hausfriedensbruch. Eine Besitzstörungsklage bzw. jemanden generell vom Grund wegweisen kann wohl nur der Eigentümer. Gewalt anwenden kannst du so oder so nicht, maximal die Polizei rufen wenn er nicht aus deiner Wohnung (die endet normal vor deiner Wohnungstür) verschwinden will. tl;dr: Du kannst nicht viel dagegen machen wenn der GIS Typ vor deiner Haustür steht und lauscht, außer vielleicht wenn er beharrlich verfolgt (Stalking-Gesetze und so vielleicht!?) Das wird aber schon sehr theoretisch und rechtlich grau - da muss ich sagen würde ich eher bei einem Experten nachfragen wenn man das gaaaaaaanz genau wissen will.
Bearbeitet von daisho am 17.07.2019, 13:38
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Slipknot
Here to stay
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>Eine Besitzstörungsklage bzw. jemanden generell vom Grund wegweisen kann wohl nur der Eigentümer. https://www.wko.at/service/wirtscha...Ueberblick.htmlBeispiele für eine Besitzstörung Der Vermieter betritt unbefugt die Wohnung seines Mieters. >a muss ich sagen würde ich eher bei einem Experten nachfragen wenn man das gaaaaaaanz genau wissen will. Da wirds noch kein Fallbeispiel geben vermute ich mal. Wenn der GIS Typ alle 12 Monate vorbeischaut, wirds wohl noch durchgehen. Wenn er aber penetrant wird, 3x in der Woche vorbeischaut, dann wirds wohl gerechtfertigt sein, dass er sich eine fängt (Anklage). Sowas wirds wohl noch nicht gegeben haben und wäre im Einzelfall auszuverhandeln. Man ist dann sowieso Gottes Entscheidung (Richter) ausgeliefert.
Bearbeitet von Slipknot am 17.07.2019, 13:42
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ccr
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Eigentum <> Besitz ! Wie in dem WKO Link eh richtig steht: Besitzer einer Sache ist derjenige, der die tatsächliche Macht über eine Sache (äußere Gewahrsame) und den Willen hat, diese Sache auch für sich zu behalten (z.B. Mieter, Pächter, Leasingnehmer).
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Slipknot
Here to stay
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Wäre die Frage wie Allgemeinbereiche eines Hauses zu verstehen sind wenn ich sie benutzen darf weil ich als Mieter dafür mitzahle.
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daisho
SHODAN
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Ich weiß nicht wie bei so etwas üblicherweise die rechtliche Situation aussieht, es könnte nämlich sein das
a) Alle Mieter einen Prozentsatz des z.B. Gemeinschaftsraum besitzen, d.h. jeder hat Anrecht darauf und darf rein oder b) Der Gemeinschaftsraum ist im Besitz des Eigentümers und dieser wird auf Anfrage zur Verfügung gestellt (reservieren z.B.).
Wie auch immer, du hast sicher irgendeine Hausordnung unterzeichnet in der solche Sachen festgehalten sind (wie z.B. die Spielregeln), wenn dein Mietvertrag außerdem kein Wort über den Gemeinschaftsraum verliert kannst du davon ausgehen das der Eigentümer damit machen kann was er will.
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ccr
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Rechtlich ist das schon ein spannendes Thema. Grundsätzlich sind die Allgemeinflächen eines Hauses im Gemeinschaftseigentum, und obwohl die Kosten nach Nutzwerten getragen werden, gibt es meines Wissens nach in der Nutzung keine Einschränkung nach Eigentumsanteilen.
Im Grunde stört der GIS-Kontroller im Stiegenhaus den Besitz genauso, wie das ein Postler tut, der ein Paket ausliefert, oder die Schwiegermutter vom Nachbarn die auf Besuch kommt. Und natürlich auch jeder Stromableser, oder streng genommen auch die Rettung.
Da wird es sicher eine Rechtssprechung geben, dass das Betreten eines allgemeinen Stiegenhauses alleine den Besitz noch nicht beeinträchtigt oder verletzt.
Vertreten wird die Hausgemeinschaft in solchen rechtlichen Angelegenheiten durch die Hausverwaltung.
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daisho
SHODAN
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Naja, du störst erst den Besitz wenn sich der Eigentümer aufregt und dich weg haben will. Wenn das Haus öffentlich zugänglich ist störst du noch niemanden nur weil du rein gehst weil die Tür offen steht.
Die Rettung kommt üblicherweise weil sie jemand gerufen hat, und ja ... wenn plötzlich der Eigentümer daher kommt und meint sie sollen draußen bleiben dann müssten sie das (mal abgesehen davon dass dem Eigentümer dann ev. unterlassene Hilfeleistung droht). Wir durften im Zivi auch einmal nicht in eine Wohnung und mussten Feuerwehr/Polizei rufen weil uns keiner aufgemacht hat.
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ZARO
Here to stay
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Mieter können genauso zur Besitzstörungsklage greifen wenn das nutzen vom gemietetem Objekt beeinträchtigt ist.
Von AK: Voraussetzungen für eine Besitzstörung Der Besitz einer Sache muss entweder eigenmächtig beeinträchtigt bzw. verletzt oder ganz entzogen werden (z.B. Behinderung der Zufahrt zu einem Parkplatz). Besitzer einer Sache ist derjenige, der die tatsächliche Macht über eine Sache (äußere Gewahrsame) und den Willen hat, diese Sache auch für sich zu behalten (z.B. Mieter, Pächter, Leasingnehmer)
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daisho
SHODAN
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Ja, falls man als Mieter auch Besitzer (auch wenn Prozentuell) der restlichen Räumlichkeiten oder Grundstück ist - die üblichen rechtlichen Gegebenheiten in so einer Wohnsituation kenne ich da leider wie gesagt nicht, da ich selber nicht in einer Mietwohnung wohne.
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