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Der "Wann muss ich GIS zahlen"-Thread

-=Willi=- 07.03.2016 - 15:09 453286 1294 Thread rating
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ZARO

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In dem weiter oben verlinkgem Urteil steht zu radio drin, dass Internetradio nicht Gebühren pflichtig ist weil man dazu noch eine separaten Internetzugang kaufen muss.
Im umkehrschluss wird bei A1-tv Produkt alles geliefert damit TV und radioempfang möglich ist (man braucht nichts sonnstiges), somit würde ich drauf wetten, dass ein Gericht es als GIS pflichtig ansehen wird.

hachigatsu

king of the bongo
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Zitat aus einem Post von ZARO
In dem weiter oben verlinkgem Urteil steht zu radio drin, dass Internetradio nicht Gebühren pflichtig ist weil man dazu noch eine separaten Internetzugang kaufen muss.
Im umkehrschluss wird bei A1-tv Produkt alles geliefert damit TV und radioempfang möglich ist (man braucht nichts sonnstiges), somit würde ich drauf wetten, dass ein Gericht es als GIS pflichtig ansehen wird.

Achsooo, und bei einer A1-TV-Mediabox brauche ich kein Internet?

Die A1-TV-Mediabox kann ich auch ohne internet kaufen (willhaben usw).. Ich kann sie daheim anstecken und betreiben, aber geht hald dann genau so wenig wie der Radiostream am PC- ohne Internet.
Bearbeitet von hachigatsu am 17.10.2018, 17:02

Viper780

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Er ist tot, Jim!
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Zitat aus einem Post von Umlüx
optimist
Trotz meinem Alter und Erfahrung drückt es hin und wieder den Optimisten raus ;)

ZARO

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Zitat aus einem Post von hachigatsu
Achsooo, und bei einer A1-TV-Mediabox brauche ich kein Internet?

Die A1-TV-Mediabox kann ich auch ohne internet kaufen (willhaben usw).. Ich kann sie daheim anstecken und betreiben, aber geht hald dann genau so wenig wie der Radiostream am PC- ohne Internet.

Die rede ist über das Produkt A1-TV, dass alles mitliefert.
Ausserdem bootet die Box über eigenes Netz und würde ohne dieses gar nicht funktioniert (oder zumindest früher war das so.).

11Fire01

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klagt jetzt endlich wer; die stimmung ist heiter genug dafür :D

hachigatsu

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Zitat aus einem Post von 11Fire01
klagt jetzt endlich wer; die stimmung ist heiter genug dafür :D

Wieso klagen?
-> Abmelden
Wenn einer Kontrollieren kommt und sich beschwert, dann muss die GIS klagen, wo sich dann wieder der eigene Rechtsschutz darum kümmert.

hachigatsu

king of the bongo
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Zitat aus einem Post von ZARO
Die rede ist über das Produkt A1-TV, dass alles mitliefert.
Ausserdem bootet die Box über eigenes Netz und würde ohne dieses gar nicht funktioniert (oder zumindest früher war das so.).

Für Amazon Echo (wo ich zb Ö3/FM4 live hören kann) setzt auch Internet voraus.
Bzgl A1-Box, glaube nicht das es übers netz Bootet, zieht aber jedes mal Updates usw übers Netz. Werd das teil heute mal ohne netz einschalten und prüfen was passiert :)

HaBa

Legend
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Meld einfach dein A1-TV ab und hol dir normales inet von wem auch immer.

Ronnie

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Zitat aus einem Post von hachigatsu
Wieso klagen?
-> Abmelden
Wenn einer Kontrollieren kommt und sich beschwert, dann muss die GIS klagen, wo sich dann wieder der eigene Rechtsschutz darum kümmert.

Du hast dich doch versucht abzumelden:

Zitat aus einem Post von hachigatsu
Übrigens, ich habe der GIS schon vor Monaten eine Abmeldung gesendet.
Ganz ordentlich, mit unterschrift und co.

Was ist als Antwort gekommen?
Zitat
gerne haben wir Ihren Wunsch nach Abmeldung zur Teilnehmernummer xxxxxxxx geprüft.
Eine Abmeldung ist in Ihrem Fall nicht möglich.

?

daisho

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Huh? Wieso sollte das nicht möglich sein, hast du irgendwas dazu geschrieben (ala ich habe nur mehr X daheim stehen)?

Oder ist das ein Mehrparteienhaushalt wo jemand anders (z.B. Eltern) noch einen TV angemeldet haben, oder bist du gebunden weil du z.B. erwischt wurdest und jetzt Strafe abzahlen musst o.Ä.?

@hachi: Dann meld' dich einfach ab, brauchst aber nicht glauben dass deswegen alles 'legit' ist. Du versuchst echt krampfhaft eine Erklärung zu finden warum du nicht zahlen musst :rolleyes:
Was sagt eigentlich deine Frau dazu wenn du A1-TV abmelden wollen würdest, es also gar kein TV mehr gäbe?

Umlüx

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vermutlich wollns ihn wegen der A1-TV sache nicht abmelden :D

solche nachfragen sind immer gefährlich, denn die führen einen genauen kundenakt mit wo alle solche kommunikationen aufscheinen. wenn erst nachfragst, ob X gebürenpflichtig ist, und dich dann auf einmal abmelden willst, werdens hellhörig.

11Fire01

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und deswegen warte ich auf eine klage - aber niemand hier ist manns genug :/

hachigatsu

king of the bongo
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Zitat aus einem Post von Ronnie
Du hast dich doch versucht abzumelden:
?

click to enlarge

Zitat aus einem Post von Umlüx
vermutlich wollns ihn wegen der A1-TV sache nicht abmelden :D

solche nachfragen sind immer gefährlich, denn die führen einen genauen kundenakt mit wo alle solche kommunikationen aufscheinen. wenn erst nachfragst, ob X gebürenpflichtig ist, und dich dann auf einmal abmelden willst, werdens hellhörig.
Geht ja (für mich) darum zu klären ob A1-TV gebührenpflichtig ist, oder nicht. Sie sagen es dir ja nicht direkt, sie verweisen nur auf den Gerichts-blabla

Wenn sie mir sagen : "Ja mein lieber, wenn du es hast, dann musst du zahlen... "
Dann wäre alles klar, tun sie aber nicht.

XeroXs

doh
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Bitte geben Sie einen Grund für die Abmeldung bekannt.

Ist ja nicht so schwer "Kein Fernseher" "Keine Rundfunkempfangseinrichtung mehr" etc.

hachigatsu

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Soll ich dir den screenshot zeigen? :) habe ich gemacht

Zitat aus den Mails
Zitat
Hallo, Warum soll eine Abmeldung "in meinem fall" nicht möglich sein? Ich habe seit vielen vielen Jahren keinen Radio, und habe sogar ein TV-Gerät ohne Tuner. Lg


Antwort von GIS (innerhalb von 10 minuten)
Zitat
Sehr geehrter Herr Stabauer, gerne informieren wir Sie über die Meldepflicht. Radio- und Fernsehgebühren zahlen Sie, wenn betriebsbereite Rundfunkempfangseinrichtungen an Ihrem Standort vorhanden sind. (Rundfunkgebührengesetz, BGBL. Nr. 159/1999 i.d.g.F., § 2 Abs. 1.) Was bedeutet das konkret? Wenn beispielsweise ein Fernseher oder ein Radio vorhanden ist, dann müssen Sie diese Geräte melden und dafür Rundfunkgebühren bezahlen. Dabei ist es egal, wie oft Sie die Geräte einschalten und welche Programme Sie hören oder sehen. Eine Abmeldung ist somit nur bei vollständiger Entfernung aller Rundfunkgeräte vom Standort möglich. Ihre Fragen beantworten wir gerne telefonisch unter: 0810 00 10 80 Montag bis Freitag von 8.00 bis 21.00 Uhr und samstags von 9.00 bis 17.00 Uhr.

meine Antwort (etwa eine stunde später)
Zitat
Genau deshalb habe ich ja eine Abmeldung gesendet, ich habe seit JAHREN keine Empfangsgeräte.
Kein Radiogerät mit Funk (nur Streaming), und mein TV-Gerät hat keinen Antennenanschluss oder ähnliches.

Danke

Antwort von GIS (3 Tage Später)
Zitat
Sehr geehrter Herr Stabauer,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung, welche an mich weitergeleitet wurde.

Rundfunkempfangseinrichtungen sind jene Geräte, die Rundfunktechnologien verwenden (VwGH vom 30.06.2015, Zl. Ro2015/15/0015). Das bedeutet, jeder Fernseher an sich stellt eine Rundfunkempfangsanlage dar und ist melde- und gebührenpflichtig.

Solange Geräte mit Rundfunktechnologien am Standort vorhanden sind, brauchen Sie eine entsprechende Meldung. Erst wenn keine Rundfunktechnologien mehr in Ihrem Fernsehgerät vorhanden sind, besteht keine Meldepflicht für dieses. Sie haben die Möglichkeit das Empfangsteil aus Ihrem Gerät von einem Techniker ausbauen zu lassen. Wenn Sie der GIS eine Bestätigung eines Elektrounternehmens vorlegen, dass alle technischen Komponenten, welche die Eigenschaften besitzen Rundfunk zu empfangen, entfernt wurden, können Sie das Gerät abmelden.

Wenn an einem Standort Rundfunkempfangsanlagen betrieben werden oder betriebsbereit errichtet sind, dann sind Rundfunkgebühren nach dem Rundfunkgebührengesetz zu bezahlen. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind Rundfunkempfangsanlagen Geräte die sich Rundfunktechnologien bedienen.

Wenn Sie Geräte die über Rundfunktechnologien verfügen an dem Standort führen, dann sind diese melde- und gebührenpflichtig. Unabhängig davon, wie oft Sie die Geräte einschalten und welche Programme Sie hören oder sehen.

Haben Sie noch Fragen dazu? Wir sind gerne für Sie da: 0810 00 10 80.

Montag bis Freitag von 8.00 bis 21.00 Uhr und samstags von 9.00 bis 17.00 Uhr.

Freundliche Grüße
Valentin Pichelmayer
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