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Der "Wann muss ich GIS zahlen"-Thread

-=Willi=- 07.03.2016 - 15:09 443818 1294 Thread rating
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Redphex

Legend
RabbitOfNegativeEuphoria
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Übrigens ...

... Top Tip Nr. 1: Erstes Posting dieses Threads lesen, die restlichen Seiten ignorieren.
... Top Tip Nr. 2: Im freien Fernsehen - der Rundfunkempfang außerhalb von Gebäuden ist gebührenfrei :p

Umlüx

Huge Metal Fan
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im bezug auf den "Fernseher: Tuner-Modul deaktivieren (mag keine GIS zahlen)" thread kann ich besitzern älterer fernseher nur nahelegen, sich die platine mal anzusehen. oft ist der tuner dort noch modular und kann entfernt werden.

sLy-

semiconductor physicist
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Zitat aus einem Post von berndy2001
wäre schön, siehe https://www.konsument.at/bild-ton/gis-entgelt

wie es eh im Artikel erläutert wird, gilt hier als Vorraussetzung das eine simpli-tv box, genau wie eine dvb-t box, als zumutbar angesehen wird.

Das kann aber in keinster weise gelten, da es sich um grundlegend verschiedene Dinge handelt:
1) einen DVB-T tuner kaufst du einmal für paar Euro und kannst ORF Programme konsumieren.
2) SimpliTV ist ein Abo model, welches Tuner + FREISCHALTUNG benötigt, da DVB-T2 NUR verschlüsselt ausgestrahlt wird. Damit fallen zwangsweise Gebühren pro Monat an, bzw es garnicht möglich, SimpliTV ohne Anmeldung zu schauen.

Im Kommentar 2 im von dir verlinktem Artikel wird genau auf diesen Denkfehler hingewiesen. Genau aus dem gleichen Grund, wird im Gesetzt auch nur von "Terrestrische Versorgung" gesprochen, da genau das gleiche für Sat-Empfang gilt. Auch hier ist es im Grunde nicht möglich, ORF ohne Registrierung zu empfangen.

Ich zahle zB kein Programmentgelt aus genau diesem Grund.
Bearbeitet von sLy- am 30.05.2018, 14:48

eitschpi

alpakaflüsterer
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Da gibts ja auch ein Paket ohne monatliche Zahlungen. https://www.simplitv.at/tv/antenne/...-registrierung/

sLy-

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Eine Registrierung ist aber mit sicherheit immer noch erforderlich und du bekommst das ding nicht einfach beim xyz gegen barzahlung....

kleinerChemiker

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Man muss keinen von SimpliTV nehmen. Empfang funktioniert mit jedem handelsüblichen DVB-T2 Tuner ohne sich irgendwo anzumelden.

sLy-

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Kann nicht sein, da verschlüsselt... : https://digital.orf.at/cardless/show_content.php?sid=13

Das war nur bei DVB-T der fall, und das ist der _grundlegende_ unterschied.

kleinerChemiker

Here to stay
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Ist aber so, jeder TV mit DVB-T2 kann ORF1, ORF2, ATV1 und ATV2 in SD empfangen. Mit Simply hast du nur ein paar Programme mehr und HD. Wenn du dann noch monatlich zahlst, hast noch ein paar Programme mehr.

phi

Bloody Newbie
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Hi,

Vielen Dank für eure Hilfe! Das heißt GIS-pflichtig ist man mit analogem Tuner schon, da man eine betriebsbereite Rundfunksempfangeinrichtung hat.
Und Programmentgelt müsste man dann wahrscheinlich aufgrund der Zumutbarkeit eines DVB-T Sticks auch zahlen. Soweit alles klar :)

Wenn ich den Tuner nun ausbaue bzw. defekt mache, dann ist der Fernseher keine Rundfunksempfangeinrichtung, oder?
Muss ich für die GIS hierfür eine Bestätigung vom Fachmann bereit haben, falls sie einmal nachfragen oder müssen sie das bei einer eventuellen genaueren Prüfung selbst feststellen?

Liebe Grüße

davebastard

Vinyl-Sammler
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weiß man schon ob defekt machen auch gilt ? also gibts einen präzedenzfall oder so ? und braucht man jetzt eine bestätigung oder nicht ?

georg12

Bloody Newbie
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Hallochen,

dann ist wohl GIS in die zweite Instanz gegangen...

Wurde mir nach nicht Beantwortung Einschreibe-Brief, ob Glotze oder nicht einen Verwaltungsstraffe von der MA 15 von sagenhaften 100€ zugesandt...

erst einmal habe ich mich gewundert für was eine Verwaltungsstraffe?
Weil auf dem Zetterle nichts draufstand, nur Verwaltungs-Strafe und Erlagschein.

Nach einem kurzen Anruf auf der MA, sagten Sie mir das eben von GIS sei!

Ist das Legitim?

Gruß

Umlüx

Huge Metal Fan
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nach RGG §2 besteht eine auskunftspflicht auf anfrage der gis.
aber dass sie das echt mal exekutieren ist sogar mir neu. werdens langsam verzweifelt?

georg12

Bloody Newbie
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(1) Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit Geldstrafe bis zu 2 180 Euro zu bestrafen, wer die Meldung gemäß § 2 Abs. 3 nicht oder unrichtig abgibt, eine unrichtige Mitteilung gemäß § 2 Abs. 5 abgibt oder eine Mitteilung trotz Mahnung verweigert. Nicht zu bestrafen ist, wer die Meldung nach § 2 Abs. 3 zwar unterlassen hat, die Angaben nach § 2 Abs. 5 jedoch wahrheitsgemäß macht.

georg12

Bloody Newbie
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Wälche Mahnung, den Einschreib-Brif hab ich nicht Abgeholt...

Wann ist die Mahnung als Solches zu sehen?

userohnenamen

leider kein name
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ein (rsa oder rsb) einschreiber gilt afaik nach 2 wochen als zugestellt, egal ob abgeholt worden ist oder nicht
Bearbeitet von userohnenamen am 13.06.2018, 10:01
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