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damn

Ezekiel 25.06.2002 - 09:54 2708 48
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Zitat von rettich
also IMHO stimmt das, dass ein selbstmörder (bzw seine verlassenschaft) belangt wird, um etwaigen schaden zu ersetzen, der durch seinen freitod entstanden ist. gleich mal im .at recht nachschauen...

verlassenschaft - aber nicht die angehörige ;)

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Zitat von HaBa
ja :( als Antwort auf Ezekiel

und warum sollten die zahlen?
was ich weis müssen die das nur machen wenn die erbe antreten bzw. vieleicht noch wenn es kleines kind war>>eltern haften für kinder...

cya

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naja auf orf.at steht dass er aus einem männerheim entlaufen is ( mir fällt das richtige wort net ein ), also denk ich ma, dass der net so viele verwandte haben wird . wer zahlt dann , wenns keinen mehr gibt ?

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dann zahlt niemand :rolleyes:
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