Brand in der Wohnung - brauche rechtliche Hilfe
schizo 15.08.2010 - 19:25 2794 21
schizo
Produkt der Gesellschaft
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http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.w...&Suchworte=
Hier kannst dir mal anschaun, ob das MRG überhaupt zur anwendung gelangt, ansonsten brauchen wir gar nicht weiterreden (mit der alten Rechtslage die dann zur Anwendung kommt kenn ich mich 0 aus, mitn MRG bin ich zumindest schon in berührung gekommen)! Sollte es zur Anwendung kommen dann schau ich dir nach wies mit ausserordentlicher Kündigung wirklich aussaut in dem Fall, das hat allerdings auch nur sinn, wenn du überhaupt Untermietberechtigt bist, ansonsten kann der Vermieter ja sowieso den Auszug der Dame verlangen, unabhängig was vorgefallen ist. Man könnte natürlich sagen, dadurch dass er von der Untervermietung wusste hat der Vermieter konkludent zugestimmt, das ist aber recht schwer zu beweisen
//ein Untermieter ist natürlich auch ein Mieter, Vertragspartner ist halt dann nicht der Eigentümer sondern der Primärmieter der zum Abschluss von Untermietverträgen (in der regel beschränkt) ermächtigt ist. Also das MRG kommt laut folgendem Absatz nur teilweise zur Geltung: (4) Die §§ 14, 16b, 29 bis 36, 45, 46 und 49, nicht jedoch die übrigen Bestimmungen des I. und II. Hauptstückes, gelten für
3. Mietgegenstände, die im Wohnungseigentum stehen, sofern der Mietgegenstand in einem Gebäude gelegen ist, das auf Grund einer nach dem 8. Mai 1945 erteilten Baubewilligung neu errichtet worden ist. Der Wohnungseigentümer war heute noch mal vor Ort, da noch kleine Tätigkeiten im Bad zu tun waren. Nachdem er angemerkt hat, dass er keine Arbeit mit der Wohnung haben möchte und alles einfach nur laufen soll, er ansonsten andenkt, die Wohnung zu verkaufen werde ich das ganze sein lassen. Dagegen kann ich dann selbst - sollte ich Gesetzesmäßig am längeren Ast sitzen - auch nix mehr tun und muss ausziehen. Bei aller Freundschaft zur betroffenen Mitbewohnerin ist es mir das Risiko dann leider nicht Wert.
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nicolas conte
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Also das MRG kommt laut folgendem Absatz nur teilweise zur Geltung:
Der Wohnungseigentümer war heute noch mal vor Ort, da noch kleine Tätigkeiten im Bad zu tun waren. Nachdem er angemerkt hat, dass er keine Arbeit mit der Wohnung haben möchte und alles einfach nur laufen soll, er ansonsten andenkt, die Wohnung zu verkaufen werde ich das ganze sein lassen. Dagegen kann ich dann selbst - sollte ich Gesetzesmäßig am längeren Ast sitzen - auch nix mehr tun und muss ausziehen. Bei aller Freundschaft zur betroffenen Mitbewohnerin ist es mir das Risiko dann leider nicht Wert. Lass dich nicht so leicht einschüchtern. Aus Erfahrung weiß ich, dass die meisten Vermieter glauben, dass sie Gott sind. Mein jetziger meinte, dass ich die Reperatur der Therme (1.200 Euro zahlen muss). Ich habe ihm gesagt, dass das kein Problem ist und ich es einfach von der nächsten Miete abziehen und schon hat er bezahlt. Der Vermieter davor dachte sich er lässt die Wohnung auf meine Kosten ausmalen --> Gericht --> ganze Kaution zurückbekommen und er mußte Gerichts- und Anwaltskosten übernehmen. Selbst ein Verkauf der Wohnung löst einen unbefristeten Mietvertrag nicht einfach auf. Klar hat deine Mitbewohnerin Mist gebaut, aber das tut jeder mal, auch Vermieter. mfg conte
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Der Wohnungseigentümer war heute noch mal vor Ort, da noch kleine Tätigkeiten im Bad zu tun waren. Nachdem er angemerkt hat, dass er keine Arbeit mit der Wohnung haben möchte und alles einfach nur laufen soll, er ansonsten andenkt, die Wohnung zu verkaufen werde ich das ganze sein lassen. Dagegen kann ich dann selbst - sollte ich Gesetzesmäßig am längeren Ast sitzen - auch nix mehr tun und muss ausziehen. Bei aller Freundschaft zur betroffenen Mitbewohnerin ist es mir das Risiko dann leider nicht Wert. Der Verkauf eines Mietobjekts beendet in aller Regel den Mietvertrag NICHT! Weder nach ABGB noch nach MRG! Aber ich denk du hast eh die bessere Wahl getroffen, ich möcht nicht in einer Wohnung leben wo ich mit dem Vermieter heillos zerstritten bin! Außerdem steht einer ordentlichen Kündigung, soweit zulässig, ja auch nichts im Weg, dauert nur a bissal länger! Lass dich nicht so leicht einschüchtern. Aus Erfahrung weiß ich, dass die meisten Vermieter glauben, dass sie Gott sind. Das mag schon sein, aber im speziellen Fall kann ich den Vermieter absolut verstehn (hier ist "verstehn" durchaus mit einer Wertung meinerseits zu deuten -> insider )
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tintifax
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tschick und aschenbecher im bett ist ja eine richtige trailer park-partie. als vermieter würd ich schon schaun, dass ich die leut rausbekomm
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schizo
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Der Verkauf eines Mietobjekts beendet in aller Regel den Mietvertrag NICHT! Weder nach ABGB noch nach MRG! Wie geht das? Ich habe den Vertrag ja mit ihm abgeschlossen. Würde der Vertrag dann ohne Änderungen auf den nächsten Inhaber übergehen?
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u5V8eYCW7P
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Wie geht das? Ich habe den Vertrag ja mit ihm abgeschlossen. Würde der Vertrag dann ohne Änderungen auf den nächsten Inhaber übergehen? Ja! Nach ABGB: http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.w...&Suchworte=Liest sich aufs erste mal zwar als wie wenns umgekehrt wär, aber laut Lehrbuch wird durch 1120 eine Vertragsübernahme normiert (ich vermute mal die entnehmen das der Formulierung "gehörige Aufkündigung" -> neuer Eigentümer muss ordentlich kündigen, das hätte ja der vorhergehende auch gekonnt), zumindest wenn die Sache bereits übergeben wurde. MRG formuliert es etwas klarer: http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.w...&Suchworte=
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nicolas conte
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tschick und aschenbecher im bett ist ja eine richtige trailer park-partie.
als vermieter würd ich schon schaun, dass ich die leut rausbekomm Ja wie gesagt nicht optimal, aber genauso ein Mißgeschick, wie einen Heizstrahler laufen lassen, einen Toaster vergessen, oder Ähnliches. Sowas kann passieren und ist in dem Fall ja absolut klimpflich ausgegangen. Deswegen seine Mitbewohnerin rauschmeißen ist schon übertrieben. Der Vermieter kann dir beim besten Willen nichts tun und hat keine Möglichkeit den Mietvertrag aufzulösen. Auch seine Verkaufsdrohung betrifft dich nicht; ausserdem glaube ich nicht, dass er seine Wohnung verkauft, sondern dass das nur eine leere Drohnung war um dich einzuschüchtern (hat ja auch gut funktioniert). Sache ist vorbei. Glücklich ausgegangen. Dabei belassen. Und fertig. mfg conte
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