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Brand in der Wohnung - brauche rechtliche Hilfe

schizo 15.08.2010 - 19:25 2793 21
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schizo

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Hi,

ich bin Hauptmieter in meiner Wohung und war die letzten beiden Wochen auf Urlaub. Während der letzten Woche hat der Eigentümer das Bad renoviert.
An einem Tag hat eine anwesende Mitbewohnerin eine Zigarette schlecht ausgedämpft und daraufhin die Wohnung verlassen. Die Zigarette hat das Bett, auf welchem der Aschenbecher gestanden ist in Brand gesteckt.
Später sind die Bauarbeiter in die Wohnung gekommen und haben "einen Brand gesehen und diesen gelöscht" (Wortlaut der Mitbewohnerin).
Die Bauarbeiter haben daraufhin den Wohnungseigentümer darüber verständigt, welcher verständlicherweise erbost ist.
In Ihrem Bett ist ein Brandfleck, jedoch ist der Brand rechtzeitig gelöscht worden, bevor andere Einrichtungsgegenstände beschädigt wurden. Auch die Decke ist nicht verrußt.
Bei meinem ersten Anrufversuch kurz nachdem ich von den Geschehnissen erfahren habe hat er aufgelegt, da er dachte, Roaminggebühren zahlen zu müssen.
Ich bin jetzt gerade nach Hause gekommen und möchte ihn wieder anrufen.
Dabei wäre es aber praktisch die rechtlichen Hintergründe bei einem Wohnungsbrand zu wissen. Darum wende ich mich auch hierher und nicht an eine Rechtshilfe, welche heute nicht erreichbar ist.
Jetzt stellen sich für mich folgende Fragen:
Hat der Vermieter die Möglichkeit, den unbefristeten Mietvertrag aufzulösen?
Kann er sonst irgendwie Druck ausüben, dass z.B. die betroffenen Mitbewohnerin die Wohnung verlassen muss?

Danke für konstruktive Antworten.

HaBa

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Hat die Mitbewohnerin einen Vertrag mit dem Eigentümer? Was sagt dein Vertrag mit dem Eigentümer zum Thema?

Die meisten Besitzer werden es nicht gerne sehen wenn (aus seiner Sicht) irgendwelche Dahergelaufenen sein Zeugs anzünden.

schizo

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Die Mitbewohnerhin hat keinen Vertrag mit dem Vermieter Dieser weiß jedoch, dass die Wohnung von ihr bewohnt wird und hat sie schon einmal persönlich getroffen. In unserem Vertrag steht nichts bezüglich einem Brandfall. Ich hab jedoch gerade eine Textstelle auf der HP des Mieterschutzverbandes gefunden, worunter imho oben beschriebenes fällt:
Zitat
Zu den wichtigsten, im MRG angeführten Kündigungsgründen, die den Vermieter zur Kündigung berechtigen, zählen der qualifizierte Mietzinsrückstand, der nachgewiesene Eigenbedarf des Vermieters sowie der grob nachteilige Gebrauch bzw. das unleidliche Verhalten des Mieters. Darüber hinaus können im Mietvertrag manche zusätzliche Kündigungsgründe wirksam vereinbart werden. Auch hierbei ist dringend eine Prüfung des Einzelfalles zu empfehlen.

u5V8eYCW7P

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Ich sags gleich mal vorweg, Mietrecht ist extrem kompliziert und hat 100000 Ausnahmen!!! Man kann ohne diverse Zusatzinfos nichtmal so genau sagen ob das MRG überhaupt anwendbar ist in deinem Fall. Grundsätzlich ist eine außerordentliche Kündigung nicht so leicht für den Vermieter. Ich weiß zwar nicht genau welchen Tatbestand du im zitierten Text meinst, aber grober nachteiliger Gebrauch scheidet für mich aus, da hier kein "Gebrauch" der Wohnung vorliegt (anders wärs wennst ohne Wissen des Vermieters ein Puff auziehst in deiner Wohnung zB). Unleidliches Verhalten ist für mich ganz was anderes (wenn man sich mit dem Vermieter oder anderen Mietern partou nicht vertragen will)... Kündigung durch den Vermieter hat übrigens prinzipiell gerichtlich zu erfolgen!

War der Aschenbecher direkt auf was leicht entflammbarem (zB Bettlaken) oder "nur" auf einem etwaigen "Holzgestell" des Bettes? Wär interessant falls es wichtig wird ob leichte oder grobe Fahrlässigkeit in betracht kommt.

Aber mit dem Vermieter sprechen ist eh schon ein guter Ansatz. Wenn man sich einsichtig zeigt (im Bett rauchen (oder auch nur die Tschick dort ausdämpfen) ist ja auch nicht unbedingt die klügste Entscheidung die man im Leben treffen kann) brauchst warscheinlich keine weitere Rechtsberatung.

NeM

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Muss das Bettlaken oder die Matratze gewesen sein. Glut im Aschenbecher kann Plastik-Mauspads oberflächlich leicht anschmelzen lassen, die Erfahrung hab ich schon gemacht, aber glaub kaum dass deswegen ein Holzgestell Feuer fängt.

AdRy

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Kann man überhaupt von einem wohnungsbrand reden wenn "nur" ein brandfleck am bett ist und nichtmal die decke verrust oder sonst was beschädigt ist? wenns wirklich nur so harmlos war was soll man da lang rumdiskutiern?
gut, dass ned mehr passiert ist und glücklich weiterleben.

HaBa

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Zitat von AdRy
Kann man überhaupt von einem wohnungsbrand reden wenn "nur" ein brandfleck am bett ist und nichtmal die decke verrust oder sonst was beschädigt ist? wenns wirklich nur so harmlos war was soll man da lang rumdiskutiern?
gut, dass ned mehr passiert ist und glücklich weiterleben.

Jop, dieses Mal, geht ja für ihn drum ob er weiter dort bleiben kann (wobei das ja auch nicht ausdiskutiert wurde, oder?) bzw. ob der Vermieter ihm draus einen Strick drehen kann.

schizo

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Zitat von Jack the ripper
Ich sags gleich mal vorweg, Mietrecht ist extrem kompliziert und hat 100000 Ausnahmen!!! Man kann ohne diverse Zusatzinfos nichtmal so genau sagen ob das MRG überhaupt anwendbar ist in deinem Fall. Grundsätzlich ist eine außerordentliche Kündigung nicht so leicht für den Vermieter. Ich weiß zwar nicht genau welchen Tatbestand du im zitierten Text meinst, aber grober nachteiliger Gebrauch scheidet für mich aus, da hier kein "Gebrauch" der Wohnung vorliegt (anders wärs wennst ohne Wissen des Vermieters ein Puff auziehst in deiner Wohnung zB). Unleidliches Verhalten ist für mich ganz was anderes (wenn man sich mit dem Vermieter oder anderen Mietern partou nicht vertragen will)... Kündigung durch den Vermieter hat übrigens prinzipiell gerichtlich zu erfolgen!

War der Aschenbecher direkt auf was leicht entflammbarem (zB Bettlaken) oder "nur" auf einem etwaigen "Holzgestell" des Bettes? Wär interessant falls es wichtig wird ob leichte oder grobe Fahrlässigkeit in betracht kommt.

Aber mit dem Vermieter sprechen ist eh schon ein guter Ansatz. Wenn man sich einsichtig zeigt (im Bett rauchen (oder auch nur die Tschick dort ausdämpfen) ist ja auch nicht unbedingt die klügste Entscheidung die man im Leben treffen kann) brauchst warscheinlich keine weitere Rechtsberatung.

Dass eine Kündigung gerichtlich und mit eingeschriebenem Brief zu erfolgen hat ist mir bewusst.
Der Aschenbecher war direkt auf dem Bettlaken und das Feuer wäre schlimmer geworden, wenn die Bauarbeiter dies nicht gelöscht hätten. Die Mieterin wäre dann vermutlich nicht mehr rechtzeitig da gewesen.

Der Vermieter hat mir jetzt ein Ultimatum gestellt: Entweder die betroffene Mieterin zieht aus, oder wir.
Ich werde mich außerdem am Mittwoch mit ihm treffen, um näheres zu besprechen. Derzeit tendiere ich jedoch dazu, auf das Ultimatum einzugehen. Selbst wenn der Klage nicht stattgegeben wird ist das (bis dato eigentlich eher gute) Verhältnis zum Vermieter nicht sonderlich gut.

@JTR: Kannst du mir nähere Quellen bzgl. Ausnahmen des MRG geben?

HaBa

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"Mieterin" = die Person die du bei dir wohnen lässt, oder?

"Mieter" impliziert ja ein vertragliches Verhältnis zum Vermieter mMn.

u5V8eYCW7P

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http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.w...&Suchworte=

Hier kannst dir mal anschaun, ob das MRG überhaupt zur anwendung gelangt, ansonsten brauchen wir gar nicht weiterreden (mit der alten Rechtslage die dann zur Anwendung kommt kenn ich mich 0 aus, mitn MRG bin ich zumindest schon in berührung gekommen)! Sollte es zur Anwendung kommen dann schau ich dir nach wies mit ausserordentlicher Kündigung wirklich aussaut in dem Fall, das hat allerdings auch nur sinn, wenn du überhaupt Untermietberechtigt bist, ansonsten kann der Vermieter ja sowieso den Auszug der Dame verlangen, unabhängig was vorgefallen ist. Man könnte natürlich sagen, dadurch dass er von der Untervermietung wusste hat der Vermieter konkludent zugestimmt, das ist aber recht schwer zu beweisen ;)

//ein Untermieter ist natürlich auch ein Mieter, Vertragspartner ist halt dann nicht der Eigentümer sondern der Primärmieter der zum Abschluss von Untermietverträgen (in der regel beschränkt) ermächtigt ist.
Bearbeitet von u5V8eYCW7P am 15.08.2010, 20:59

schizo

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Zitat von HaBa
"Mieterin" = die Person die du bei dir wohnen lässt, oder?

Korrekt

Zitat
"Mieter" impliziert ja ein vertragliches Verhältnis zum Vermieter mMn.

ein solches gibt es zum Wohnungseigentümer nicht.

Zitat von Jack the ripper
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.w...&Suchworte=

Hier kannst dir mal anschaun, ob das MRG überhaupt zur anwendung gelangt, ansonsten brauchen wir gar nicht weiterreden (mit der alten Rechtslage die dann zur Anwendung kommt kenn ich mich 0 aus, mitn MRG bin ich zumindest schon in berührung gekommen)! Sollte es zur Anwendung kommen dann schau ich dir nach wies mit ausserordentlicher Kündigung wirklich aussaut in dem Fall, das hat allerdings auch nur sinn, wenn du überhaupt Untermietberechtigt bist, ansonsten kann der Vermieter ja sowieso den Auszug der Dame verlangen, unabhängig was vorgefallen ist. Man könnte natürlich sagen, dadurch dass er von der Untervermietung wusste hat der Vermieter konkludent zugestimmt, das ist aber recht schwer zu beweisen ;)

//ein Untermieter ist natürlich auch ein Mieter, Vertragspartner ist halt dann nicht der Eigentümer sondern der Primärmieter der zum Abschluss von Untermietverträgen (in der regel beschränkt) ermächtigt ist.

Danke, ich werde mich morgen mal durch den Link kämpfen.
Im Mietvertrag gibt es folgende Klausel:
Zitat
Ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters darf der Mietgegenstand weder entgeltlich noch unentgeltlich, ganz oder teilweise dritten Personen überlassen werden und ist sohin eine Untervermietung jedweder Art ohne Zustimmung des Vermieters ausdrücklich verboten. Der Vermieter kann seine Zustimmung ohne Angabe von Gründen verweigern.

Eine schriftliche Zustimmung habe ich nicht. Die betroffene Mieterin war jedoch bei der Vertragsunterzeichnung dabei, bei welcher ich die Hauptbezugsperson war. Die Frage, ob die Klausel Auswirkungen auf die Erlaubniss der Untermiete macht (ich wohne in einer 3er WG, welche seit ~10 Jahren mit unterschiedlichem Hauptmieter immer weitergegeben wurde) hat der Vermieter verneint.
Ich habe mir damals auch keine Gedanken darüber gemacht, da ich bei einer anderen potentiellen Wohung auch auf den Paragraphen gestoßen bin und die Recherche im Internet ergeben hat, dass es nicht als Untermiete zählt, wenn ich selbst in der Wohnung wohne und nicht mehr Personen in der Wohnung wohnen, als bewohnbare Zimmer vorhanden sind.
Ist diese Annahme falsch?

u5V8eYCW7P

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Grundsätzlich hat die Zimmer pro Nase Regelung imho nur damit zu tun, dass der Vermieter dann einen wichtigen Grund zum vertraglichen Ausschluss der Untermiete hätte. Einen solchen Grund braucht er nämlich damit er untervermietung nach dem MRG (gültig) ausschließen kann. Alle Ausschlussgründe sind hier zu finden: http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.w...&Suchworte=

Wenn allerdings das MRG nicht gilt, so kommt das ABGB zur Anwendung, und hier bedarf es keines besonderen Grundes und die Klausel wäre gültig! Dann könnte man nur noch so argumentieren, dass die Erlaubnis lt. Vertrag zwar schriftform bedarf, allerdings der Vermieter durch sein Wissen und durch mehr oder minder ausdrückliche mündliche Zustimmung diese Regelung selbst wieder revidiert hat (an und für sich lt. dem Sachverhalt wärs so, aber halt schwer zu beweisen).

Im übrigen würd ich die Dame, soweit kein Naheverhältnis besteht, auch freundlich vom Auszug überzeugen. Ansonsten hast nur ärger und was sie gemacht hat war ja wirklich nicht so ohne.

schizo

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Zitat von Jack the ripper
Im übrigen würd ich die Dame, soweit kein Naheverhältnis besteht, auch freundlich vom Auszug überzeugen. Ansonsten hast nur ärger und was sie gemacht hat war ja wirklich nicht so ohne.

Das Naheverhältnis besteht, ansonsten wär die Sache für mich noch klarer. Wie gesagt tendiere ich derzeit zum rausschmiss, mein Gewissen spricht halt etwas dagegen.
Andererseits würde ich nur nen Streit in Kauf nehmen, wenn wirklich Aussichten auf das Scheitern der Klage gegeben wären. Ich hatte ansich vor, noch zwei weitere Jahre hier wohnen zu bleiben.

Zum Rest schreib ich morgen was, hab zwei mehr oder weniger anstrengende Wochen Urlaub hinter mir und morgen ruft die Arbeit.

edit: ahja, bzgl. Beweisen, dass der Vermieter von den Untermietern gewusst hat: Die Wohnung hat in den letzten 10 Jahren 3 mal den Hauptmieter gewechselt (ich bin der 3.) und mit den letzten beiden habe ich nach wie vor freundschaftlichen Kontakt. Insofern denke ich mir, dass ich beweisen kann, dass es sich immer um eine WG gehandelt hat, in welcher 3 Personen leben.
Bearbeitet von schizo am 15.08.2010, 22:37

nicolas conte

Here to stay
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hi

also ich glaube nicht, dass der vermieter irgendeine möglichkeit hat deinen mietvertrag bezüglich dieses vorfalls zu kündigen. das bett wird ja wohl auch nicht ihm gehören, oder?

und selbst wenn, was sollte denn der kündigungsgrund sein? wohnung wurde ja anscheinend in keiner weise beschädigt.

wenn du in wien hauptgemeldet bist, hast du die möglichkeit dich gratis bei der mobile gebietsbetreuung beraten zu lassen. zum beispiel auf der kaiserstrasse ecke westbahnstrasse. einfach mal vorbeischaun.

mfg
conte
Bearbeitet von nicolas conte am 16.08.2010, 14:33

davebastard

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würd auch sagen mieterschutzvereinigung konsultieren. iirc beim ersten mal gratis.
imho sollte die Forderung nach einem Auszug nicht durchgehen.
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