schizo
Produkt der Gesellschaft
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also ich hätte das so verstanden, dass du problemlos geringfügig dazuverdienen kannst (ohne Nachzahlungen). Allerdings musst du auch jede geringfügige Anstellung beim AMS melden (für den Fall, dass du mehrere geringfügige Anstellungen hast).
Allerdings musst du aufpassen, dass du nicht über die Geringfügigkeitsgrenze drüberkommst, da ansonsten die gesammte Bildungskarenz gestrichen wird (zumindest hätte ichs so verstanden).
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quake
Here to stay
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also ich hätte das so verstanden, dass du problemlos geringfügig dazuverdienen kannst (ohne Nachzahlungen). Allerdings musst du auch jede geringfügige Anstellung beim AMS melden (für den Fall, dass du mehrere geringfügige Anstellungen hast).
Allerdings musst du aufpassen, dass du nicht über die Geringfügigkeitsgrenze drüberkommst, da ansonsten die gesammte Bildungskarenz gestrichen wird (zumindest hätte ichs so verstanden). das ist mir klar, das wäre auch alles abgeklärt. Aber habe gerade mit nen Steuerberater telefoniert und der meinte dass da keine steuerlichen belastungen auf mich zukommen werden. wegen den 20 stunden, von mir machen viele freunde bei der wifi die matura wobei die aber nur 2-3 fächer machen. Da kriegens von wifi einfach die Bestätigung dass sie noch einen Kurs machen (obwohls den gar nicht machen) und die restliche zeit für Lehrneinheiten gebraucht wird...
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ccr
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Ich denke schon, dass es am Jahresende, abhängig von der Höhe des ALG, zu einer Steuernachzahlung kommen kann - Stichwort Progressionsvorbehalt. Das heißt, Dein gesamtes Jahreseinkommen inkl. ALG wird addiert, und die dafür theoretisch anfallende Steuer berechnet. Da kommt dann ein Betrag x heraus, der einem Prozentsatz y vom Gesamteinkommen entspricht. Und mit diesem Prozentsatz y wird dann alles besteuert, was nicht ALG ist.
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davebastard
Vinyl-Sammler
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ich habs damals so gemacht und musste nix nachzahlen. auch genau die geringfügigkeitsgrenze verdient und nebenbei die bildungkskarenz bekommen. Aber schon möglich dass das unterschiedlich ist wenn du relativ viel verdient hast als du noch vollzeit gearbeitet hat.
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flying_teapot
Undiskutant
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Garrett
Here to stay
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http://www.oegb.at/servlet/ContentS...d=1363428611312Neuerungen bei der Bildungskarenz Um in Bildungskarenz gehen zu können, muss man künftig eine Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze vorweisen. Wer in der Bildungskarenz ein Studium absolviert, wird künftig nach einem Semester einen Leistungsnachweis (wie beim Bezug der Familienbeihilfe) vorweisen müssen. Das ist Voraussetzung für den Fortbezug des Weiterbildungsgeldes. Ich verstehs nicht... ich dachte ich darf nicht über der Geringfügigkeit verdienen, und jetzt auf einmal MUSS ich MEHR als die Geringfügigkeit verdienen?!
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flying_teapot
Undiskutant
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Karrenz und Teilzeit sind ja wohl nicht das selbe ? Unter Karrrenz versteh ich komplette AUSzeit von einer Arbeit (geringfügig hackeln erlaubt), eben für die Bildung dann ? häh ?
ftp.
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baldi
Addicted
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http://www.oegb.at/servlet/ContentS...d=1363428611312
Ich verstehs nicht... ich dachte ich darf nicht über der Geringfügigkeit verdienen, und jetzt auf einmal MUSS ich MEHR als die Geringfügigkeit verdienen?! ich verstehs so, dass man VOR der bildungskarenz mehr als geringfügig verdient haben muss.
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davebastard
Vinyl-Sammler
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ich verstehs so, dass man VOR der bildungskarenz mehr als geringfügig verdient haben muss. ja versteh ich auch so. die bildungsteilzeit ist wohl für allem für die interessant die relativ gut verdienen und wenn die bildungskarenz nicht ausreicht.
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b_d
© Natural Ignorance (NI)
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cool, die bildungsteilzeit wird für mich ab september eventuell interessant.
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davebastard
Vinyl-Sammler
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nach dem selbsterhalterstipendium wärs für mich eventuell auch interessant wenn ich dann noch ned fertig bin.
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Garrett
Here to stay
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Hat sonst noch jemand irgendwelche Ideen für Förderungen in dem Bereich? Bin seit 7 Jahren Vollzeit-berufstätig und beginne ab September ein Vollzeit-FH-Studium. Das erste Jahr werde ich die das Weiterbildungsgeld (Bildungskarenz) beziehen, danach das Selbsterhalterstipendium. Für NÖ gäbe es zB das hier, aber ich bin halt Wiener. http://www.noe.gv.at/Bildung/Stipen...ung_Antrag.html
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tinker
SQUEAK
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du kannst bildungkarenz und selbsterhalter auch zusammen laufen lassen. wahrscheinlich kommst du dann nächstes jahr über die zuverdienstgrenze von 8000€ beim selbsterhalter und musst was zurück zahlen, aber das is ja nicht so schlimm... // außerdem gehts bei dem aus NÖ um kurse. da steht nichts von studium.
Bearbeitet von tinker am 25.03.2013, 10:12
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davebastard
Vinyl-Sammler
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du kannst bildungkarenz und selbsterhalter auch zusammen laufen lassen bei 7 jahren vollzeit die er vorher ghakelt hat kommst so deutlich über die 8000€ dass es gscheiter ist nur bildungskarenz 1 jahr zu machen und dann auf selbsterhalterstip umzusteigen. haklst du dann beim selbsterhalterstipendium am wochenende oder kommst du mit den ~680€ des selbsterhalterstipendiums aus ? das ist nämlich imho der große nachteil an einem vollzeit FH studium, man kann nebenbei ned gscheit hakln gehn. edit: heizkostenzuschuss und wohnbeihilfe kannst dir noch anschauen. letzteres aber wohl nur nach dem bildungskarenz-jahr möglich.
Bearbeitet von davebastard am 25.03.2013, 10:39
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Garrett
Here to stay
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bei 7 jahren vollzeit die er vorher ghakelt hat kommst so deutlich über die 8000€ dass es gscheiter ist nur bildungskarenz 1 jahr zu machen und dann auf selbsterhalterstip umzusteigen. haklst du dann beim selbsterhalterstipendium am wochenende oder kommst du mit den ~680€ des selbsterhalterstipendiums aus ? das ist nämlich imho der große nachteil an einem vollzeit FH studium, man kann nebenbei ned gscheit hakln gehn.
edit: heizkostenzuschuss und wohnbeihilfe kannst dir noch anschauen. letzteres aber wohl nur nach dem bildungskarenz-jahr möglich. Ich werde mir ab September einen Job suchen bei dem ich genau bis zur Geringfügigkeit arbeite, also pro Monat ca. 386 EUR dazuverdienen. Danke für den Tipp mit Heizkostenzuschuß und Wohnbeihilfe. Hab grad drübergschaut: Sollte eigentlich bei mir anwendbar sein. edit: Heizkostenzuschuss (jetzt: Wiener Energieunterstützung) scheint doch nicht möglich zu sein, da man anscheinend Mindestsicherung beziehen muss. http://www.wien.gv.at/gesundheit/so...ie_col2_content
Bearbeitet von Garrett am 25.03.2013, 10:53
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