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befristeter Studentenmietvertrag und eine komplizierte Vermieterin

EvilGohan 02.12.2009 - 15:40 8461 32 Thread rating
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semteX

begehrt die rostschaufel
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da es danach ruhig wurde => ich geh mal davon aus...

Viper780

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Er ist tot, Jim!
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das mit der Kaution ist ganz einfach, die letzten Monate nicht die Miete zahlen ;)

das muss nämlich von der Kaution gedeckt werden. Erst wenn die Kaution aufgebraucht ist kann die Vermieterin tätig werden.

also alles in allem klingt der vertrag mal ordentlich, die Wohnung hat 3 Hauptmieter, die angabe der Miete ohne Steuern ist zwar ungewöhnlich aber meines Wissens durchaus erlaubt. Die 5 Monatsmieten Kaution sind zwar happig aber auch ned verboten obwohl gerade bei so Studentenwohnungen auf die üblichen 2-3MM plädieren könnte.
Und natürlich wird die bei Schlüsselübergabe ausgezahlt nicht erst WOchen später wie im Vertrag steht.

Der Absatz 6. davon der letzte Teil muss aber ned beachtet werden, ausmalen ist nicht notwendig sondern nur Besenreine Übergabe.

Punkt 10. bin ich mir nicht sicher ob der noch gilt wird aber sowieso nicht schlagend

Punkt 12. kann man auch getrost vergessen das meiste daraus verbietet das Gesetz ;) Eine Haushaltsversicherung ist sowieso pflicht und dient eingentlich dme Schutz des Mieters - hat da drinnen nix verloren schadet aber auch nicht.

Ultimus

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bevor man den vertrag inhaltlich überprüft, sind zwei wichtige fragen zu klären:
1. bist du im vollanwendungsbereich, teilanwendungsbereich oder gar nicht im MRG?
2. ist deine vermieterin als unternehmer zu qualifizieren? denn dann ist auch das KSchG anzuwenden.

ad 1.:
vollanwendungsbereich: §1 Abs1
teilanwendungsbereich: §1 Abs4
gar nicht: §1 Abs 2

ad2.: vermieter sind meist unternehmer sobald sie 5 oder mehr wohnungen vermieten


jedenfalls ists am besten, wenn du bei nem mietrechtsanwalt vorbeischaust.
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