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befristeter Studentenmietvertrag und eine komplizierte Vermieterin

EvilGohan 02.12.2009 - 15:40 8460 32 Thread rating
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semteX

begehrt die rostschaufel
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big bang: es war "gang und gebe" untervermieter zu nehmen ohne der vermieterin etwas davon zu sagen... mit der konsequenz, dass sie irgendwie an eine liste kam, wer wo wohnte... was danach kam war eher "wenig feierlich"...

The Red Guy

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http://www.konsument.at - die beraten auch zu mietrecht. Kostet zwar etwas, aber nicht so schlimm, wenns wirklich wichtig ist.

EDIT: Hab mir noch die letzte Seite von dem gescannten Vertrag durchgelesen. Also den Vertrag würde ich nicht unterschreiben, unabhängig davon, ob er Rechtens ist oder nicht.
(Was ist eine angemessene Haushaltsversicherung? Wozu die Waschmaschine fachmännisch prüfen lassen, wenn es doch eine Haushaltsversicherung gibt, die Schäden deckt? Wenn es der Besitz der Vermieterin ist, warum macht sie das nicht?).

Billig erscheint mir die Miete obendrein nicht.
Bearbeitet von The Red Guy am 02.12.2009, 17:25

schizo

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Zitat von semteX
big bang: es war "gang und gebe" untervermieter zu nehmen ohne der vermieterin etwas davon zu sagen... mit der konsequenz, dass sie irgendwie an eine liste kam, wer wo wohnte... was danach kam war eher "wenig feierlich"...

Wie im letzten Post geschrieben, kann ihr das herzlich wurscht sein. Hier noch ein Auszug aus dem von mir geposteten Link, der dem §7 des Mietvertrages explizit wiederspricht:
Zitat
Hinweis: Eine teilweise Untervermietung – solange der Hauptmieter oder die Hauptmieterin noch in der Wohnung wohnt und keine der oben angeführten Gründe vorliegen – kann der Vermieter oder die Vermieterin im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes nicht rechtswirksam verbieten.

MONVMENTVM

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Zitat von The Red Guy
http://www.konsument.at - die beraten auch zu mietrecht. Kostet zwar etwas, aber nicht so schlimm, wenns wirklich wichtig ist.

EDIT: Hab mir noch die letzte Seite von dem gescannten Vertrag durchgelesen. Also den Vertrag würde ich nicht unterschreiben, unabhängig davon, ob er Rechtens ist oder nicht.
(Was ist eine angemessene Haushaltsversicherung? Wozu die Waschmaschine fachmännisch prüfen lassen, wenn es doch eine Haushaltsversicherung gibt, die Schäden deckt? Wenn es der Besitz der Vermieterin ist, warum macht sie das nicht?).

Billig erscheint mir die Miete obendrein nicht.

Der Vertrag is komplett schwindlig, genauso wie die liebe Vermieterin, aber das muss man keinem der Mieter (auch "Betroffene" oder "Opfer" genannt) extra sagen. Die Miete is teuer, die Bude is baufaelliger als ein Altbau, die Vermieterin macht NIX. Und es gibt kaum Alternativen. Edit: Ich habe in der Auflistung "Abzocke" vergessen.

Zitat von semteX
Was den "Ausländerteil" betrifft des Postings: Dazu braucht ma nimmer recht viel mehr sagen, normal kommen dann im selben atemzug noch die mahnenden Worte wegen einbrecherbanden ausm osten.

Dazu faellt mir nur ein (Originalquote :D) :
"Sperrts die Tueren jo zu und machts aufd Nacht jo niemandem auf... die MESSERmoerder stechen da naemlich zuerst in Bauch und dann ins Gsicht. So schaut des aus, denen is des OLLES wurscht.
...
Stellens ihna vor, sie kommen nach Hause und ihr Kollege liegt tot am Boden. Wos daunns donn, wos mochns do? Na wirkli... wos mochns do?"
:bash:
Bearbeitet von MONVMENTVM am 02.12.2009, 22:26

EG

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Ned Meuchelmörder...MESSERmörder! :D

Mir ist schon klar, dass so ein Vertrag grundsätzlich nicht zu unterzeichnen ist. Ich muss halt irgendwie noch 1 Semester hier aushalten.

Ich dachte mir halt es gibt irgendwie eine Möglichkeit unproblematisch mehr Rechte für die Mieter rauszuholen um z.B. die Mieter MEINER Wahl einziehen zu lassen.

schizo

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Zitat von EvilGohan
Ich dachte mir halt es gibt irgendwie eine Möglichkeit unproblematisch mehr Rechte für die Mieter rauszuholen um z.B. die Mieter MEINER Wahl einziehen zu lassen.

Wie geschrieben: Wenn du Hauptmieter bist kannst du dir die Leute aussuchen. Nachdem wie Crowler geschrieben hat ein Studentenmietvertrag nur mit einer Person abgeschlossen werden darf bist du dann der Hauptmieter.
Der einzige Punkt, bei dem sie Einspruch erheben könnte wäre
Zitat
wenn Grund zur Annahme besteht, dass der Untermieter oder die Untermieterin den Frieden der Hausgemeinschaft stören wird
Das muss sie jedoch erst beweisen, und mit
Zitat
die kommen nach Österreich, machen nur Probleme und hackeln tuns a nix!
kommts da sicher nicht weit.

Wenn du nen Rechtschutz hast und es drauf ankommen lassen magst stehn die Karten gut für dich. Das MRG is zum Glück recht Mieterfreundlich. Is halt die Frage, ob es dann für dich ein angenehmes halbes Jahr wird.

MONVMENTVM

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Zitat von EvilGohan
Ned Meuchelmörder...MESSERmörder! :D

phew... ich wusste irgendwas klingt ned daemlich genug ^^.

Zitat von schizo
Wie geschrieben: Wenn du Hauptmieter bist kannst du dir die Leute aussuchen. Nachdem wie Crowler geschrieben hat ein Studentenmietvertrag nur mit einer Person abgeschlossen werden darf bist du dann der Hauptmieter.
Der einzige Punkt, bei dem sie Einspruch erheben könnte wäre

Das muss sie jedoch erst beweisen, und mit

kommts da sicher nicht weit.

Wenn du nen Rechtschutz hast und es drauf ankommen lassen magst stehn die Karten gut für dich. Das MRG is zum Glück recht Mieterfreundlich. Is halt die Frage, ob es dann für dich ein angenehmes halbes Jahr wird.

Ich tippe auf Mieterhoehung oder sowas in die Richtung.

EG

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Mieterhöhung ist doch gesetzlich geregelt?

MONVMENTVM

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Zitat von EvilGohan
Mieterhöhung ist doch gesetzlich geregelt?

Es is auch gesetzlich geregelt, dass die Kaution maximal eine Monatsmiete betragen darf... fuer die ganze Wohnung. Und ned 3x 1000 Euro.
Ich bin mir jetzt aber auch nicht mehr sicher ob das mit 1x Monatsmiete stimmt aber was ich mich so zurueck erinnern kann, war davon die Rede.

Longbow

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Zitat von MONVMENTVM
Es is auch gesetzlich geregelt, dass die Kaution maximal eine Monatsmiete betragen darf... fuer die ganze Wohnung. Und ned 3x 1000 Euro.
Ich bin mir jetzt aber auch nicht mehr sicher ob das mit 1x Monatsmiete stimmt aber was ich mich so zurueck erinnern kann, war davon die Rede.
3x MM bzw. 4x MM is aber durchaus marktüblich

davebastard

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Zitat
Ich bin mir jetzt aber auch nicht mehr sicher ob das mit 1x Monatsmiete stimmt aber was ich mich so zurueck erinnern kann, war davon die Rede.

kaution kann auf jedenfall mehr als eine monatsmiete sein. ich weiß aber leider auch nicht mehr genau wo das limit ist. Ich denk bei 2 oder 3 monatsmieten.

edit. ok 0wned

semteX

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du hast im prinzip a einfaches problem:

Wenn du dein Recht (sofern das gequotete hier anwendbar ist, ich hab keinen schimmer vom mietrecht) geltend machst werden das lustige 6 Monate... wobei das dicke ende erst kommen _könnte_ => wenns beim ausziehen darum geht die Kaution zurückzubekommen ist ALLES möglich. Was ich da schon alles miterlebt hab ist einfach wenig feierlich. Und dann versuchen über nen Rechtsanwalt die Kaution (bzw die Abzüge von dieser) wieder einzuklagen ist a) extrem mühsam b) extrem zeitaufwändig und c) durchaus mit tücken behaftet. Bestes Beispiel: Parkettboden. ich weiß jetzt ned wie eurer aussieht aber es wurde ja auch schonmal in einem Fall einiges von der Kaution abgezogen, "weil der danach zum abschleifn war, so hinig."

Auch die Geschichte mit dem Hausverbot, welches einer ehem. Mieterin erteilt wurde, ist immer wieder spitze.

Du bist nicht der erste, der "aktiv" werden wollte. Das ganze ist allerdings bislang immer wieder im sand verlaufn

edit: 1MM kaution wirst du NIRGENDS bekommen, üblich sind 3, obergrenze 6 was ich mir grad ergoogelt hab
Bearbeitet von semteX am 02.12.2009, 22:57

EG

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Hausverbot? erzähl!

semteX

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naja, es kam zu ner unfeinen auseinandersetzung nach dem auszug die irgendwie mit "wann bekomm ich dann endlich meine kaution retour?" begann und mit einem hausverbot endete... allerdings war ich da ned live dabei, von daher ka ob das so stimmt. da es von verschiedenen stellen so kolportiert wurde...

nur ein beispiel für leider "nichts ist unmöglich"

EG

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Bekam sie wenigstens ihre Kohle wieder?
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