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befristeter Studentenmietvertrag und eine komplizierte Vermieterin

EvilGohan 02.12.2009 - 15:40 8465 32 Thread rating
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EG

thinking with portals
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Folgende Situation:

3er WG mit Studentenmietvertrag ausgestellt am 1. März 2008 und befristet bis 28.2.2011.

Von Anfang an war klar, dass dieser Vertrag vorzeitig gekündigt wird, wenn wir 3 unser Bakk-Studium abgeschlossen haben. Alles auch grundsätzlich nicht das Problem.

Jedoch ziehen nun meine beiden Mitbewohner aus, da sie Praktika in Wien haben und sich keine 2 bzw. 3 Wohnungen leisten können. Ich such ein Praktikum in Linz und bleib deswegen in Hagenberg (besagte WG) wohnen.
Sie wollen mit 31.12. ausziehen und am 1.1. die neue Wohnung übergeben. So können neue Mitbewohner in den Ferien einziehn.
An sich wirds bei uns so geregelt, dass die verlassenden Mitbewohner auch neue suchen...gesagt getan.

Hier fängt der Spaß an. Meine Vermieterin ist sehr kompliziert...macht eigendlich die meiste Zeit aus einfachen Dingen riesige Probleme...meistens um daraus Kapital schlagen zu können in Form von zusätzlichen Gebühren.

Jetzt läuft mein Vertrag ja noch bis 28.2.2011. Diesen will ich Im Juli 2010 kündigen, da dann das Bakk in Hagenberg für mich abgeschlossen ist und ich meinen Master wo anders weitermache.

Meine neuen Mitbewohner (koratischstämmige Österreicher - wieso ich das hier erwähnte, sage ich später) haben jetzt einen Vertrag als meine "Untermieter" erhalten mit einer Haftungserklärung für die Wohnung befristet bis ebenfalls 28.2.2011. Grund dafür ist, dass ich ansonnsten ausziehen müsste.
Vertragsgebühren 300 Euro pro Bewohner + 1100 Euro Kaution pro Bewohner!

Miete für die Wohnung sind 640 Euro (durch 3 macht ca. 220).

Meine neuen Mitbewohner haben bei der Arbeiterkammer nachgefragt inwiefern solche Gebühren und Befristungen gültig sind. Der Vertrag war schlichtweg in dieser Form nicht gültig.
Als meine Vermieterin von ihnen darauf angesprochen wurde, hat diese - wie immer - auf Stur geschalten und meine neuen Mitbewohner ABGELEHNT.

Jetzt will sie offenbar den Vertrag für uns 3 mit 3 monatiger Frist kündigen und mir ein anderes Zimmer in einer anderen WG (mit neuem Vertrag + neuen Kosten) aufdrücken.

Da ich selbst aber niemals gekündigt habe, glaub ich nicht, dass das so gültig ist.
Alternativ wär es für sie offenbar ok wenn ich 2 neue Mitbewohner finde die für 1 Semester mit mir bleiben. Damit die WG sozusagen wieder einer neuen 3er-Gruppe übergeben werden kann.

Ob jemand 300 Euro + 1100 Kaution für 1 Semester zahlt...ich weiß ned.

Jedenfalls hat sie mir im Telefongespräch danach erklärt es wäre besser für mich, dass ich nicht mit den beiden neuen (ein Paar) zusammenwohne...diese AUSLÄNDER machen nur Probleme und arbeiten nix. usw usw usw

Die Arbeiterkammer gibt mir leider keine Auskunft, da ich Student bin...alles bissl problematisch.

Ich bin auf die Wohnung angewiesen, meine alten Mitbewohner können sichs nicht leisten hier weiter zu zahlen und in so kurzer Zeit neue Mitbewohner finden - zu diesen Konditionen noch dazu - wird sehr schwer.

Sie ist ja der Meinung alles was sie tut ist rechtsmäßig...lässt sich irgendwelche Klauseln für Gebühren im Vertrag unterschreiben und ist somit auf der sicheren Seite. Wer nicht mitspielt zieht nicht ein.

Das Studentenwohnheim ist leider hier oben ein Monopol...besser und billiger wohnen geht ned.

Alleine kann ich mir die Wohnung auch nicht leisten.

Ziemliches Dilema.

edit:
Wenn ihr unsaubere Erklärungen, oder unwahre Dinge in meinem Post findet, so ist das absolut korrekt.
Meine Vermieterin arbeitet genau so. Fragen zu Kosten ausweichen...wer nicht zahlt kommt nicht rein!

Problem zusätzlich: Befristete Mietverträge sind grundsätzlich nicht kündbar! Und wie das mit WGs und Studentenverträgen abläuft ist mir sowieso ein rätsel.
Bearbeitet von EG am 02.12.2009, 15:45

Smut

takeover & ether
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also soweit ich weiß suchen einige leute eine wohnung in hagenberg.
außerdem will die vermieterin hauptsächlich oder nur studenten in den WGs haben, soweit ich informiert bin.

würd einfach mal in den fh-newsgroups schreiben, dass du 2 zimmer zu vergeben hast. wobei es eigentlich die aufgabe deiner mitbewohner ist, die untermieter aufzutreiben.

quilty

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das wichtigste ist eigentlich was deine mitbewohner unterschrieben haben.

EG

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Oh...vergessen:

NATÜRLICH sind die beiden Studenten (MBI09 und HSSE09).
Österreicher (Linz und Traun) und arbeiten neben ihren (doch verdammt anstrengenden) Studiengängen geringfügig..!
War ja auch eines ihrer Argumente: "die kommen nach Österreich, machen nur Probleme und hackeln tuns a nix!"

ng habi schon geschrieben...und meine Mitbewohner haben eben die beiden gefunden. Wir suchen eh wieder.
Es is halt alles sehr lächerlich und ich frag mich ob das alles so rechtens ist.

edit:

Mir wär halt wichtig: Was passiert, wenn wir keine neuen Mieter mehr finden?
Was passiert wenn keiner diese wahnsinnigen Gebühren von meiner Vermieterin zahlen will?

Va. mit diesem kryptischen Vertrag bis Feburar 2011...die meisten wollen ja länger hier wohnen.

CROWLER

Powerbunny
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es würde helfen wenn du den mietvertrag posten könntest!
edit:
was ich noch nicht ganz verstehe ist
wer ist hier hauptmieter
jeder von euch 3?
(hat jeder von euch einen eigenen mietvertrag?)

edit2: du bist also hauptmieter wenn ich das richtig verstehe
Bearbeitet von CROWLER am 02.12.2009, 16:01

Smut

takeover & ether
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jo, dann würde ich das ganze über deine mitbewohner abklären lassen. vielleicht habts euch sozusagen nur am falschen fuß erwischt. die nationalität spielt ja keine rolle, ich hätte ihr das auch nicht gesagt. am papier sinds österreicher ...
Zitat von EvilGohan
ng habi schon geschrieben...und meine Mitbewohner haben eben die beiden gefunden. Wir suchen eh wieder.
Es is halt alles sehr lächerlich und ich frag mich ob das alles so rechtens ist.
der vermieter kann sich aussuchen wem er die wohnung vermietet. dafür braucht er (zum glück) auch keine begründung. auch wenns in dem fall so nicht in ordnung ist.

Viper780

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erstens: Ein studentenvertrag gibts nicht ;)

Ruf mal beim mieterschutzverband an.
sie kann deinen Mietvertag eigentlich nicht kündigen, außer du zahlst nicht.

was genau steht in deinem Vertrag?
mietest du ein Zimmer? die ganze WG? ein drittel der WG?
Darfst du laut Vertrag überhaupt Untermieter haben?

Sie selber muss Verträge natürlich beim Finanzamt vergebühren - selber darf sie aber nur eine Aufwandsentschädigung ein heben. Außer sie wäre Maklerin.

EG

thinking with portals
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Mit koratischen Namen und Geburtsorten. Sie hat mich das explizit am Telefon gefragt und mir auch gesagt sie will "solche Leute" ned in ihrem Haus.

Wir haben einen gemeinsamen "Studentenmietvertrag". Gibt keinen Hauptmieter...einzig unser Mädl hat Hauptwohnsitz wegen der Wohnbeihilfe. Wird eh lustig wenn die auszieht mit ansuchen... -.-
Va. für das letzte Semester extra noch umduan.

edit: ich werd den Vertrag mal online stellen...steht explizit "STUDENTENMIETVERTRAG" drauf dick und unterstrichen.

Ich hab 1 Zimmer genauso wie die beiden anderen. Den Rest der WG teilen wir uns.

Das mitn online stellen kann bissl dauern...hab grad keinen Scanner zur Hand...smut du vielleicht? ;)
Bearbeitet von EG am 02.12.2009, 16:06

semteX

begehrt die rostschaufel
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LOL

wir kennen beide das Gebäude um welches es geht und beide den/die VermieterIn... und jetzt mal im ernst:

das läuft seit 10 jahren so. wenn wer neues einzieht und wenns nur für 6 monate ist, musst den fetzen unterschreiben für den sie eine fantastrillion euro einstreicht. Wennst ned zahlen willst, ziehst ned ein => is ihr gutes recht, sie kann mieter ablehnen.

Die gebühren sind ein Scherz weil kein Gegenwert vorhanden und ob die rechtens sind wage ich mal sehr zu bezweifeln aber: was willst machn? Sie verklagen?

aus dem Grund gibts halt dann noch die möglichkeit das ganze "halblegal" unterzuvermieten (der letzte big bang in der hinsicht ist eh scho wieder paar jahre her)... oder die wohnung halt zu 3. komplett aufzugeben und sich a neue zu suchen.

ist *****, aber ja, life sux...

Was den "Ausländerteil" betrifft des Postings: Dazu braucht ma nimmer recht viel mehr sagen, normal kommen dann im selben atemzug noch die mahnenden Worte wegen einbrecherbanden ausm osten.

Die liste von leuten "die sie ned will" ist 3 meter lang... geht bei "a" wie alternativen los über "t" wie tätoviert bis hin zu "z" wie zottelbären...
Bearbeitet von semteX am 02.12.2009, 16:09

CROWLER

Powerbunny
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bevor man den vertrag nicht gesehen hat, ist alles reine wahrsagerei
allerdings gilt
VOR dem ablauf der mindestvertragsdauer kann dich der/die vermieterin nur mit einem grund raushaun (§1118 ABGB, §30 MRG)

edit:
um das nachschaun im kodex zu ersparen
kündigungsgründe nach 1118 abgb
1. erheblich nachteiliger Gebrauch des Mietobjekts durch den Mieter
2. Säumnis mit der Mietzinszahlung trotz Mahnung sowie
3. zufälliger Untergang des Bestandsobjektes.

und zu §30 mrg

Zitat
§ 30 Absatz 2 Ziffer 3 MRG führt z.B. als wichtigen Grund das unleidliche Verhalten des Mieters an. Unleidliches Verhalten liegt dann vor, wenn der Mieter durch rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten das friedliche Zusammenleben unter den Mitbewohnern stört. Auf den ersten Blick berechtigt „unleidliches Verhalten“ den Vermieter nur zur Kündigung des Mietverhältnisses. Der OGH vertritt hier jedoch die Ansicht, dass unleidliches Verhalten als erheblich nachteiliger Gebrauch angesehen werden kann. Damit liegt ein Auflösungsgrund im Sinne des § 1118 ABGB vor.



soviel mal dazu

aja und zum ausbildungsvertrag


Zitat
Beim Untermietvertrag kommt dem Hauptmieter (und nicht dem Eigentümer) die Vermieterstellung zu. Der Untermieter kann, muß aber nicht, Student sein. Eine Befristung ist bis zur Höchstdauer von fünf Jahren möglich. Der Studentenmietvertrag (korrekte Bezeichnung: Ausbildungsvertrag) darf nur mit einem Mieter abgeschlossen werden, der eine berufsbezogene Ausbildung absolviert (neben Hochschulstudium etwa auch Handelsschule, Kunstakademie, Lehrlingsausbildung, u.a.) Was die Vertragsdauer betrifft, so muß unterschieden werden: Ist der Mieter zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jünger als 22 Jahre, dann dauert das Mietverhältnis längstens bis zum 27. Geburtstag des Mieters. Ist der Mieter hingegen beim Vertragsabschluß schon älter als 22 Jahre, dann dauert der Vertrag allerhöchstens fünf Jahre. In jedem Fall endet das Mietverhältnis schon früher im Falle des Abschlusses oder bei Abbruch der im Mietvertrag angeführten Ausbildung. Sie wissen als Vermieter beim Abschluß eines "Studentenmietvertrages" nur wie lange das Mietverhältnis höchstens dauert. Wie rasch es allenfalls endet (etwa bei Studienabbruch) können Sie nicht vorhersehen.


edit:
quelle
http://www.metaportal.at/specials/mietrecht_faq2.htm


edit2:
ich fahr jetzt sowieso auf die uni
ich werd mal nachfragen wie das mit diesem studentenmietvertrag ist
weil hier ist die limitierung die dauer der ausbildung ?!
Bearbeitet von CROWLER am 02.12.2009, 16:15

CROWLER

Powerbunny
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Zitat von EvilGohan
Zitat von BlueAngel
Demo ist da:
http://winfuture.de/news,51837.html

weil?!
bitte was steht denn in diesem vertrag drin?
wenn einer sein studium abbricht müssen alle ausziehen ?!
ich bin sehr gespannt auf diesen vertrag
und wieso werden die neuen mieter untermieter
wer ist denn der hauptmieter?
untermieter gibt es immer dann wenn es einen hauptmieter gibt

WAS GEHT AB ?!
:D

Viper780

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ich bild mir ein das Ausbildungsverträge nicht mehr gibt. muss mir das ab ernoch mal suchen.

und nochmal was hast du genau gemietet?
Du kannst nicht vom Eigentümer Untermieter sein sondern nur vom Hauptmieter (hat nichts mit dem wohnsitz zu tun!)

schizo

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Zitat von Viper780
Darfst du laut Vertrag überhaupt Untermieter haben?

Ich hab selbst mal eine Wohnung wegen der Klausel abgelehnt. Im nachhinein bin ich draufgekommen, dass die Klausel nur dann gilt, wenn mehr Personen in dem Haushalt wohnen, als Zimmer vorhanden sind bzw. der Hauptmieter selbst nicht in der Wohnung wohnt.
Z.B. wollte ich mit einem Freund in eine 2 Zimmer Wohnung ziehen, was rechtlich trotz des Untermietabsatzes rechtsgültig wäre.
Genauso ist mein jetziger Mietvertrag rechtsgültig, wo ich mit zwei Mitbewohnerinnen in einer 3 Zimmer WG wohne.

edit: @Evilgohan: Hier der Auszug von wien.gv.at (geh mal stark davon aus, dass es in anderen Bundesländern genauso ist), Absatz "Recht des Hauptmieters oder der Hauptmieterin zur Untervermietung".
Bearbeitet von schizo am 02.12.2009, 16:29

EG

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So hier der Vertrag...hab alles personenbezogene geschwärzt, aber der Sinn bleibt erhalten.

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Semtex bringts eh verdammt gut auf den Punkt. Es is halt alles russisch, aber jeder nimmt es hin, weils die beste Art zu wohnen ist.

Von welchem "Big Bang" redest du da?

Dargor

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"Beste Art zu Wohnen" ? mhm... :D
des kann ma sehn wie man will...

aber da die zwei großen ChefInnen sowieso einen an der Klatsche ham is eh bekannt :D
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