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Autobahnvignette auf der rechten Seite ungültig?

Whiggy 14.01.2007 - 12:16 10072 31
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nitschi

miau!
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Zitat von Creditcard
informierts euch doch vorher gscheit! sie ist nur auf versenkbaren seitenscheiben ungültig, siehe ÖAMTC

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informier DU dich bitte vorher gscheit. :rolleyes: ;)

Zitat
Die Anbringung auf einer nicht versenkbaren, linken vorderen Seitenscheibe ist laut der neuen Mautordnung nicht mehr gestattet", erklärt ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka.
Somit also auch auf NICHT versenkbaren Seitenscheibeun ungültig.

Creditcard

computerized
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wieso sollte bitte gestraft werden? dazu müsste wohl im gesetz und nicht am aufkleber ausdrücklich stehen dass "rechts kleben" verboten ist - und das tuts definitiv nicht!

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computerized
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Zitat von nitschi
Abgesehen davon dass Heuling eh etwas anderes meinte: informier DU dich bitte vorher gscheit. :rolleyes:

und was tut das zur sache dass man rechts kleben darf?

nitschi

miau!
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Zitat von Creditcard
und was tut das zur sache dass man rechts kleben darf?
Mea culpa, hab die Intention deiner vorherigen Nachricht ein bissl falsch gedeutet. Dir ging's ja offenbar primär ums "Rechtspicken".

Hab meinen Post deswegen eh schon vorher ausgebessert. Sorry. ;)

Whiggy

Here to stay
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Ich habe die Vignette deshlab auf der rechten Seite angebracht, weil Sie mich da am wenigstens stört. Weil ich sie ja unter dem Tönungsstreifen anbringen muss, und das wäre mir auf der Fahrerseite zu tief unten. In der Mitte möchte aich sie aber auch net haben.

Wo liegt überhaupt das Problem, wenn die Vignette auf der rechten Seite klebt. Ist doch ******* egal oder?

Sie ist auf der Windschutzscheibe
Sie klebet nicht hinterm Tönungsstreifen
Sie ist gut sichtbar von Aussen.

Also wo ist das Problem?

Alles nur verdammte drecks Geldmacherei damit se wieder einen Grund zum abstrafen haben :bash: :bash:

ccr


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Es ist egal wo sie klebt, solange es auf der Windschutzscheibe ist, und sie nicht vom Tönungsstreifen verdeckt wird.
Die "Anleitung" auf der Rückseite der Vignette wurde schon letztes Jahr geändert, und war Auslöser für die 157millionste Kettenmail. Aber Anleitung != Gesetz.
Was seit heuer tatsächlich verboten ist, ist das Anbringen auf allen Seitenscheiben. Auf versenkbaren war es sowieso immer schon verboten, es gibt aber einige wenige Auto die bei der A Säule auch eine kleine nicht versenkbare Scheibe im Dreieck haben (zB Seat Leon). Und dort darf man das Pickerl ab heuer nicht mehr kleben.

Creditcard

computerized
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jo das mit den "nicht" versenkbaren hab ich überlesen, stimmt. Wie schon einer meiner Vorredner geht mir die Vignette links ziemlich am hammer, deshalb werd auch ich rechts kleben. und nachdem laut öamtc nur das "pickerl" selbstverständlich nicht über bzw. unterklebt werden darf seh ich da auch keine probleme.

t3mp

I Love Gasoline
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Zitat von Cobase
Ich hab in Wien schon genug Rindviecher gesehen, die sie trotzdem verkehrt angebracht haben.
Wundert mich überhaupt nicht. :D

HaBa

Legend
Dr. Funkenstein
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Ich habe mal einen gesehen der sie wenn man von vorne aufs Auto gesehen hat genau vor der Nase hatte, d.h. mitten in seinem Sichtfeld ...


Vielleicht werde ich sie in Zukunft links oben hinkleben und nicht mehr hinter den Spiegel ...

CitizenX

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also im bundesstraßen-mautgesetz steht keine regelung WO sie anzubringen is und wo nicht, also wie wollen die einen belangen ?

max

Here to stay
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hi, ich hab da auch mal ne frage:

wie genau deffiniert sich "Tönungsstreifen"
ich hab bei meinem Auto (Audi a3) die oberen 10 cm so hellblau (ist aber beinahe nicht zu sehen) darf ich da jetzt mein "Pickerl" nicht mehr hinkleben, oder ist da eher was gemeint wie schwarze streifen mit zb. VW Motorsport schriftzug, oder so ?

mfg max

Spikx

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Zitat von Whiggy
Wo liegt überhaupt das Problem, wenn die Vignette auf der rechten Seite klebt. Ist doch ******* egal oder?

Sie ist auf der Windschutzscheibe
Sie klebet nicht hinterm Tönungsstreifen
Sie ist gut sichtbar von Aussen.

Also wo ist das Problem?

Alles nur verdammte drecks Geldmacherei damit se wieder einen Grund zum abstrafen haben :bash: :bash:
Wenn jeder User die Vignette irgendwo hinklebt, kann es schwerer kontrolliert werden.

Siehe auch: http://www.bmvit.gv.at/verkehr/stra...gnette2007.html

Zitat von max
hi, ich hab da auch mal ne frage:

wie genau deffiniert sich "Tönungsstreifen"
ich hab bei meinem Auto (Audi a3) die oberen 10 cm so hellblau (ist aber beinahe nicht zu sehen) darf ich da jetzt mein "Pickerl" nicht mehr hinkleben, oder ist da eher was gemeint wie schwarze streifen mit zb. VW Motorsport schriftzug, oder so ?

mfg max
Mit Tönungsstreifen ist sicher auch dein hellblauer Tönungsstreifen gemeint, nehme ich an ;)
Bearbeitet von Spikx am 18.01.2007, 12:53

22zaphod22

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Zitat von Spikx
Mit Tönungsstreifen ist sicher auch dein hellblauer Tönungsstreifen gemeint, nehme ich an ;)

ganz sicher sogar ...

userohnenamen

leider kein name
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Zitat
Die Vignette 2007 darf aus Kontrollgründen nur mehr auf die Windschutzscheibe zum Beispiel am linken Rand oder hinter den Rückspiegel (aus dem Autoinneren gesehen) geklebt werden.
heißt für mich aber noch lange nicht das ich sie rechts nicht anbringen darf!
ich weiß mal extra auf das "zum Beispiel am linken Rand oder ..." hin!
d.h. sie muss auf der windschutzscheibe sein, und das ist ja gegeben, alles andere ist nur ein fallbeispiel

semteX

begehrt die rostschaufel
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am bild sind a nur die 2 positionen eingezeichnet.

was stört eigentlich an "hinterm spiegel?"

das ist die position wo ich sie nie wahr nehme... weil wenn i raufschau schau i aufn spiegel..
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