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auto: was wird das der versicherung kosten?

Silvasurfer 23.04.2006 - 12:16 2970 17
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Silvasurfer

I do my own stunts
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Also ich wurde in einen verkehrsunfall involviert, eine junge fahranfängerin ist mir hinten ins auto geknallt.

schuldfrage eindeutig sie, ich wollte links abbiegen und musste auf den gegenverkehr warten

Bilder von der kreuzung:
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click to enlarge <-- man sieht die bremsspuren von ihr und wo die obere bremspur aufhört is sie mir hinten reingeschossen

Bilder vom Auto:
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nun meine frage ab wann ist ein totalschaden?
ab 50% oder 100% das autowertes (heute ca 3100€ wert)

und wie hoch ist der auf den bildern zu sehende schaden?

Joe_the_tulip

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bin zwar net so der pro auf dem gebiet aber imho ist der schaden >>3100€ und damit ist es ein totalschaden.

crusty2000

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soweit ich weis darf der schaden nicht den Autowert überschreiten also 100% ... !
Sieht aber böse aus wenn man das ganz lega und offiziell in ner werkstatt reparieren lässt!

Ratpouch

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Mal abgesehen von den Kratzern und Dellen ist mit ziemlicher Sicherheit die Karosserie verzogen (ganz deutlich bei der hinteren Tür zu sehen). Das heißt dein Gefährt muß auf die Richtbank damit der zusammengedrückte Rahmen wieder auseinandergezogen wird. Ziemlich teure Prozedur, also wirds wohl ein Totaler sein.

semteX

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Zitat von Ratpouch
Mal abgesehen von den Kratzern und Dellen ist mit ziemlicher Sicherheit die Karosserie verzogen (ganz deutlich bei der hinteren Tür zu sehen). Das heißt dein Gefährt muß auf die Richtbank damit der zusammengedrückte Rahmen wieder auseinandergezogen wird. Ziemlich teure Prozedur, also wirds wohl ein Totaler sein.
Das ist die 1er frage, wie stark hats die Karosserie erwischt...

eitschpi

epidämlichologe
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war des ned joe_the_tulip mit seinem radl? :D

naja so wie ich des sehe wird des schon als totalschaden gelten!

Zitat
Totalschaden

Im Falle der Zerstörung oder des Verlustes des Unfallfahrzeuges richtet sich der Ersatzanspruch des Geschädigten nach den Kosten der Wiederbeschaffung einer wirtschaftlich gleichwertigen Sache.

Wird ein Kraftfahrzeug durch einen Unfall beschädigt, so wird die Beschädigung in drei Fällen so behandelt, als gehe es rechtlich um eine Zerstörung.

(1) Technischer Totalschaden

Ein technischer Totalschaden liegt vor, wenn die Reparatur technisch nicht möglich ist oder keine Betriebssicherheit gewährleistet. Der vom Sachverständigen festgesetzte Restwert beträgt Null EUR.

(2) Wirtschaftlicher Totalschaden

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparatur des unfallbeschädigten Fahrzeuges unwirtschaftlich wäre. Vom Fall einer Unwirtschaftlichkeit einer solchen Reparatur wird ausgegangen, wenn die Kosten der Reparatur 130 % des Wiederbeschaffungswert vor dem Unfall abzüglich des Restwertes überschreiten. Die 130 %-Grenze soll keine starre Grenze sein. Im Fall BGH NJW 2005, 1108 waren es 134 %, ohne dass der BGH auf diese Überziehung auch nur mit einem Wort eingegangen wäre. Der BGH hat ihn als 130%-Fall behandelt. In Praxis ist in solchen Fällen indes Vorsicht geboten.

Folge eines wirtschaftlichen Totalschadens ist, dass die Gesamtkosten einer Reparatur nicht mehr vom Schädiger übernommen werden müssen.

Die dem Geschädigten tatsächlich entstandenen Reparaturkosten sind zu ersetzen, wenn diese den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 30 % übersteigen. Der Restwert bleibt hier außer Betracht. Der Restwert wird in diesem Zusammenhang nicht berücksichtigt. Es kommt auf den reinen Wiederbeschaffungswert und nicht auf den Wiederbeschaffungsaufwand (= Wiederbeschaffungskosten) an.

Nach der bisherigen Rechtsprechung des BGH ist ein etwaiger Minderwert bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung („Kontrollrechnung" oder "Vergleichsbetrachtung") zusammen mit den Reparaturkosten zu berücksichtigen. Beide Positionen stellen eine Einheit dar und sind dem Wiederbeschaffungswert bzw. dem Wiederbeschaffungsaufwand gegenüber zu stellen.

Siehe auch unter „Integritätszuschlag" und „Reparaturkosten".

(3) Unechter Totalschaden

Ein unechter Totalschaden liegt vor, wenn die Reparatur technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll wäre, dem Geschädigten aber die Weiterbenutzung des reparierten Fahrzeuges nicht zugemutet werden kann. Ein solcher Fall kommt in Betracht, wenn durch den Unfall ein Neufahrzeug beschädigt wird (siehe unter Abrechnung auf Neuwagenbasis).

hab des nur in DE gefunden, gilt des auch in AT, keine ahnung

/e: bei wikipedia steht auch 130% des Wagenwertes. Aber was in AT gilt, komm ich ned drauf
Bearbeitet von eitschpi am 23.04.2006, 13:01

böhmi

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sieht eher böse aus, der knick im schweller spricht eher für den totalen

mfg, böhmi

UncleFucka

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ich würd auch auf totalschaden tippen.

achse tauschen + richtbank... das kommt seehr teuer!

btw. wie geht sowas eigentlich :eek: hinten schaut das auto kaum beschädigt aus! wie is da die achse kaputt gegangen. is die mit einer corvette da unter dein auto gefahren und hat die geschwindigkeit an deiner achse ausgelassen? :D

Silvasurfer

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Zitat von Uncle****a
ich würd auch auf totalschaden tippen.

achse tauschen + richtbank... das kommt seehr teuer!

btw. wie geht sowas eigentlich :eek: hinten schaut das auto kaum beschädigt aus! wie is da die achse kaputt gegangen. is die mit einer corvette da unter dein auto gefahren und hat die geschwindigkeit an deiner achse ausgelassen? :D

unfallhergang von meiner seite her:

ich stand an der umgehungstrasse (70km/h erlaubt) und wollte links wie im foto zu sehen einbiegen, da aber gegenverkehr kam hab ich gewartet.
an mir sind 1-2 autos vorbeigefahren und ich dachte mir ich behindere den verkehr nicht so. aufeinmal höhre ich von hinten ein quietschgeräusch ich schau in den rückspiegel und seh wie ein opel astra verzweifelt versucht zu bremsen.
sie hat es versucht rechts auszuweichen, aber durch die blockierenden reifen ist sie mir hinten von der seite reingerutscht

man sieht es auch beim foto von hinten, die bleche haben nachgegeben und dann ist achse auf achse gekommen und hat so den grossen teil der aufprallenergie gefressen

btw durch den aufprall bin ich auch in den gegenverkehr geschleudert worden und hatte massives glück das ich und der gegenverkehr noch bremsen konnte

UncleFucka

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jojo, kanns mir schon vorstellen.
da sieht man was ein auto ohne ABS anrichten kann :D oder ein fahrer ohne fahrsicherheitstraining bzw. erfahrung :) :(

HaBa

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http://www.mobile.de

Such dir was schönes.


URL editiert => ich habs verbockt, .at statt .de ...

CitizenX

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.de

HaBa

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Zitat von CitizenX
.de

Man kann dort Autos aus Österreich suchen ...

Vielleicht ist für ihn aber auch Italien interessant ...


Nachtrag: ARGL, sry, ich habs vergeigt ....

semteX

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Zitat von Uncle****a
jojo, kanns mir schon vorstellen.
da sieht man was ein auto ohne ABS anrichten kann :D oder ein fahrer ohne fahrsicherheitstraining bzw. erfahrung :) :(
in dem fall hätt ABS sicher was gebracht, allerdings ist so manches ABS auf Eis , Schnee und großteils REGEN ned wirklich 100% zuverlässig.. (Erfahrung in dem fall mit den Systemen von Renault + Landrover)...

tintifax

Bloody Newbie
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fängt jetzt wieder ein weisheitenmix bezgl. abs und co blabla an ?

@ topic

die reperatur kostet sicher mehr als 3100€, nimm das geld, verdrah die kiste und kauf dir ein anständiges auto.
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