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Auto Scheibenfolien

retro 05.09.2005 - 22:05 3063 23
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retro

computer says no
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Wie siehts laut AT Recht aus mit Scheibenfolien ... was wo wie

Also seitenfenster nicht weis ich aber wie schauts aus mit frontscheibe (tönungssreifen oben und unten wie hoch? )

Ich muss nen Bus ohne Klima Sommertauglich machen (Hinten Seitenfenster kommen ganz dunkle (2% lichtdurchlässige UV Folien rein, Heckscheiben etwas lichtdurchlässiger 30% ) nur front weis ich net genau und in D kan n man auch auf den forderen seitenfenster 30 % verpicken

Danke für Tipps und Links

Cobase

Mr. RAM
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Zitat von retro
Hinten Seitenfenster kommen ganz dunkle (2% lichtdurchlässige UV Folien rein
Folie muß mindestens 20% Transmissionsgrad haben, Folie und Scheibe zusammen nicht weniger als 16%. Deine 2% kannst dir abschminken.

Zitat von retro
Heckscheiben etwas lichtdurchlässiger 30%
Sollte gehen.

Zitat von retro
nur front weis ich net genau und in D kan n man auch auf den forderen seitenfenster 30 % verpicken
Seitenscheiben in der ersten Reihe dürfen nur mit Splitterschutzfolien (Transmissionsgrad mindestens 85%) beklebt werden. Transmissionsgrad von Scheibe und Folie muß mindestens 70% sein.

Zitat von retro
wie schauts aus mit frontscheibe (tönungssreifen oben und unten wie hoch? )
Nachträglich darfst du auf die Frontscheibe gar keine Tönungsfolien draufkleben.


BTW: Du brauchst die Bestätigung eines Fachbetriebs über die ordnungsgemäße Anbringung der Folien. Selbermachen ist nicht drin.

retro

computer says no
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danke hat viel geholfen ...

nur eins wegen nicht selbermachen ich kenn keinen einzigen der sich die folien hat anbringen lassen alle selber reingepickt ... wie, wo wird das kontrolliert ?

Cobase

Mr. RAM
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http://www.oeamtc.at/netautor/pages...dg/1114952.html
Zitat
Prinzipiell dürfen in Österreich nur typengenehmigte Scheibenfolien angebracht werden. Das bedeutet, dass der Fahrzeuglenker stets eine Abschrift des Typengenehmigungsbescheides mitführen muß, auch wenn die Anbringung von Scheibenfolien selber nicht anzeigepflichtig ist. Darüber hinaus muß der Lenker auch eine Bestätigung über die erfolgte Montage der Folien durch einen hiezu autorisierten Fachbetrieb vorlegen können.


http://www.bmvit.gv.at/sixcms_uploa...1905001_04r.doc
Zitat
Ein vom Hersteller geschulter und autorisierter Betrieb stellt eine Bestätigung über die ordnungsgemäße Verarbeitung gemäß dem in Anhang 2 dargestellten Muster aus, und händigt dem Kunden diese und eine Kopie des Genehmigungsbescheides aus. Der Kunde ist darüber zu belehren, dass beide Dokumente stets mitzuführen sind.


http://www.noel.gv.at/service/wst/wst8/folien.htm
Zitat
* ein berechtigter Gewerbebetrieb muss die ordnungsgemäße Anbringung der Folie bestätigen.
* Ein Typengenehmigungsbescheid muss vorhanden sein.
* Bestätigung der ordnungsgemäßen Anbringung und der Typengenehmigungsbescheid müssen bei jeder Fahrt mitgeführt werden.



Zitat von retro
ich kenn keinen einzigen der sich die folien hat anbringen lassen alle selber reingepickt ...
Naja, schau dir die Autos an, die auf Kuba rumkurven. :p Welche Farbe haben die Folien dort? Rostbraun, passend zur Wagenfarbe? :D

retro

computer says no
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... danke ... wegen cuba dort kannst dir die frontscheibe zupicken wenns da taugt aber ich hab gemeint ich kenn niemanden in AT der das hat machen lassen

naja dann werd ich noch eine bestätigung vom fachhändler brauchen
Bearbeitet von retro am 05.09.2005, 23:43

ccr


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Es gibt übrigens in Ö AFAIK nur eine genehmigte Folie. Und die ist entsprechend schweineteuer :p

Cobase

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Zitat von ccr
Es gibt übrigens in Ö AFAIK nur eine genehmigte Folie. Und die ist entsprechend schweineteuer :p

Komplette Fehlinformation. Es gibt dutzende typengenehmigte Folien:

http://www.bmvit.gv.at/sixcms_uploa...te_25042005.pdf

gm1979

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wie schon erwähnt, frontscheibe darf nur vom hersteller oder bei ausnahmen (zb augenkrankheiten) getönt werden,
die vorderen seitenscheiben dürfen auf 30% geflutet oder beklebt werden (also die erwähnten 70% lichtdurchlässigkeit,
die hinteren scheiben+heckscheibe dürfen typisierungsfrei auf 20% lichtdurchlass beklebt werden,
darunter ist es möglich, muss aber typisiert werden.

kenne selbst einige personen die 2% folien in ihren autos fahren (natürlich typisiert und somit legal),
nix prolos, sondern familienväter in van`s etc.

Underclocker

Big d00d
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Mal ne frage nebenbei, erlischt meine betriebserlaubnis, wenn ich mit nem .de auto in .at einreise, es aber sachen dran hat die in .de zugelassen sind aber in .at nicht, einfach allgemein.

OT: Ich darf innerhalb der nächsten 2-3 wochen nach .at fahren, gibbet so ne kurzübersicht über sachen die sich in unseren 2 ländern unterscheiden @verkehrsregeln? Oder habt ihr da mal nen paar tipps parat?

Cobase

Mr. RAM
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Zitat von Underclocker
OT: Ich darf innerhalb der nächsten 2-3 wochen nach .at fahren, gibbet so ne kurzübersicht über sachen die sich in unseren 2 ländern unterscheiden @verkehrsregeln? Oder habt ihr da mal nen paar tipps parat?
1) Bei uns ist es üblich beim Spurwechsel zu Blinken.
2) Anblinken bzw. Lichthupe auf der linken Spur wird mit Nichtbeachtung bestraft.
3) 130km/h sind bei uns KEINE Richtgeschwindigkeit.
4) Die rechte Spur auf dreispurigen Autobahnstücken ist nicht nur für LKW gedacht. PKW dürfen auch auf dieser Spur fahren!

gm1979

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nein erlischt nicht,

HaBa

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Zitat von gm1979
nein erlischt nicht,

Ich würde das zu einem "sehr wahrscheinlich nicht" abschwächen.

alex5612

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wieso er hat ja auch deutsche nummerntaferln, also muss das auto deutschen gesetzen entsprechen...

dass evtl ärger gibt wenn grobe mängel sind ist ne andere sache, dann ists ja gefahr in verzug (oder wie auch immer das zeug heisst)

Underclocker

Big d00d
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Zitat von Cobase
1) Bei uns ist es üblich beim Spurwechsel zu Blinken.
2) Anblinken bzw. Lichthupe auf der linken Spur wird mit Nichtbeachtung bestraft.
3) 130km/h sind bei uns KEINE Richtgeschwindigkeit.
4) Die rechte Spur auf dreispurigen Autobahnstücken ist nicht nur für LKW gedacht. PKW dürfen auch auf dieser Spur fahren!

Was hat dich denn geritten? Also bei uns sind das auch allgemein gültige verhaltensregeln im straßenverkehr. EINMAL Lichthupe geben ist zB durchaus legitim, bei uns, aber auch nicht mehr. Alles weitere wäre nötigung und da wird allergisch drauf reagiert.

Gut, bei euch ist 130km/h vmax, das wußte ich schon.

Lade dich gerne zu ner spritztur ein. Ich weiß ja nicht was du erlebt hast. Bei uns hier norden von .de ist mir sowas VEREINZELT untergekommen.

Locutus

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Was wir erlebt haben... hmm????

Nunja.. ich hab nen BMW mit deutschen Kennzeichen fahre die ganze zeit links und so 180 (oder mehr).

Achja wie schon gesagt auch bei uns gilt die Rechts fahr regel. Die is nicht nur zum anschauen da sollte auch angewandt werden.

mfg
Locutus
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