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Ausbleiben der jugebdlichen ohne Begleitung

Athlon1 26.08.2004 - 20:44 1850 31
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Athlon1

Future has arrived!
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wie lange dürfen eigentlich 14 jährig und wie lange 16 järige ohne begleitung ausbleiben?

HaBa

Legend
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14: 24:00
16: bis sie Hunger haben


afaik

ka0s

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14 jährige dürfen bis 24 uhr ohne begleitung ausbleiben
ab 16 jahren hast du keine ausgangsperre
soweit ich weis

hth

edit: owned :D

Daywalker

im Stress
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Zitat von HaBa
bis sie Hunger haben
pizza_kebab.jpg ;)

edit: @althon1: google hilft dir - schau lieber nach, denn afaik ist das jugendschutzgesetz in jeden bundesland etwas anders

Athlon1

Future has arrived!
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i bin eh schon 19 ;)

ntm

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aber deine freundin net? :P

Fabian1983

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Zitat von HaBa
14: 24:00
16: bis sie Hunger haben


afaik

Ich hab vor kurzem in einer "Broschüre" gelesen, dass man am 14 bis 01:00 wegbleiben darf.

#edit#

Zitat
*Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten (z. B. Bahnhöfe, Straßen) - sofern es die Eltern erlauben!

Kinder dürfen sich in der Zeit von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr nicht ohne Begleitung einer Aufsichtsperson an allgemein zugänglichen Orten aufhalten.
Für Jugendliche, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gilt dieses Verbot in der Zeit von 1.00 Uhr bis 5.00 Uhr.Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn ein triftiger Grund besteht, sich noch zu so später Stunde auf besagten Plätzen aufzuhalten. Solche Gründe wären beispielsweise der so frühe Beginn der Ferialarbeit oder dass ein Bus von einer (erlaubten) Veranstaltung nicht früher nach Hause fährt.
Für Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr sind hinsichtlich der Ausgehzeiten keine gesetzlichen Beschränkungen mehr vorgesehen. Im Rahmen ihrer Erziehungsaufgabe ist es den Eltern (Erziehungsberechtigten) überlassen, die Ausgehzeiten innerhalb des gesetzlich vorgegebenen
Rahmens mit den jungen Menschen innerhalb ihrer Familie zu vereinbaren. Diese vereinbarten Grenzen dürfen enger, aber nicht weiter sein, als das Gesetz es vorsieht.

*Besuch öffentlicher Veranstaltungen
Kinder müssen öffentliche Veranstaltungen spätestens um 22.00 Uhr verlassen. Ist eine Aufsichtsperson dabei, verlängert sich der rechtmäßige Aufenthalt bis längstens 24.00 Uhr.
Für Jugendliche, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ohne Begleitung eines Erwachsenen auf einer öffentlichen Veranstaltung sind, ist 1.00 Uhr die Grenze, bis zu der sie sich auf einer öffentlichen Veranstaltung aufhalten dürfen. Diese zeitliche Begrenzung gilt nicht
für Jugendliche, die an Veranstaltungen der Schule, der Kirche oder einer Jugendorganisation
(z. B. Pfarr- oder Jugendball) teilnehmen.

in Tirol / Link
Bearbeitet von Fabian1983 am 26.08.2004, 22:29

eXus

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Zitat von fabsko
Ich hab vor kurzem in einer "Broschühre" gelesen, dass man am 14 bis 01:00 wegbleiben darf.

kommt wie oben schon erwähnt auf das bundesland an, da das jugendschutzgesetz ein landesgesetz ist!

dio

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hmm ich war bis jetzt der meinung, von 16-18 bis 2 uhr morgens?

eXus

WTO-Gegner
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Zitat von diokletian
hmm ich war bis jetzt der meinung, von 16-18 bis 2 uhr morgens?

es war vor ca. 2 jahren eine bundesweite Novelle! es sind ziemlich alle jugendschutzgesetze geändert worden! mehr ausgang dafür härter bei alkohol und zigaretten kauf, wo? :rolleyes: kA naja habens zumindest gemeint.

in oberösterreich is so das man ab 14 bis 00 uhr ausbleiben kann ohne begleitperson und ab 16 ohne zeitliche begrenzung.

übrigends stehen die eltern bzw. ehrziehungsberechtigten wenn es milder ist als das gesetz "über" dem gesetz ;)

Flip

1 x 4 Ringe
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Zitat von diokletian
hmm ich war bis jetzt der meinung, von 16-18 bis 2 uhr morgens?
imho unsinn, weil wenn ein 17-jaehriger ein kfz offiziell lenken darf, wieso duerfte er dann ned so lang draussen sein wie er will. es kann ihm ja niemand verbieten um 3 in der frueh a guertel runde zu machen :)

cbs2k1

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Zitat von Flip
imho unsinn, weil wenn ein 17-jaehriger ein kfz offiziell lenken darf, wieso duerfte er dann ned so lang draussen sein wie er will. es kann ihm ja niemand verbieten um 3 in der frueh a guertel runde zu machen :)

laut deiner "theorie" darf dann der 15 jährige auch um 3 in der früh mitn moped umanaundwetzn?:rolleyes:

Flip

1 x 4 Ringe
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Zitat von Sibs
laut deiner "theorie" darf dann der 15 jährige auch um 3 in der früh mitn moped umanaundwetzn?:rolleyes:
stimmt eigentlich :D

darf ma mim moped um so a uhrzeit ueberhaupt noch fahren :p

hanzi

flawless victory.
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Zitat von ntm
aber deine freundin net? :P

wenn er dabei ist, waehre das ja egal :)
Dann ist halt Athlon1 die Aufsichtsperson

GNU

Friedensbringer
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Bis sie hunger haben :D
Nana mit 16 bis 24 uhr gesetzlich vorgeschrieben. Du darfst erst ab 18 ausbleiben bis du hunger hast ;)

MFG
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