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Aufsteige-Klausel

Langi 24.06.2004 - 12:11 16950 153 Thread rating
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Langi

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Ich muss das unbedingt irgendwie loswerden...

Hab insgesamt 3 4er im Zeugnis und heute erfahren, dass ich in FTKL (Fertigungstechnik und Konstruktionslehre) nen 5er bekomm.
Da ich die Klasse bereits wiederhole is das ein hartes Stück.
Da ich ja sonst nicht sooo schlecht bin, könnt ich ne Klausel bekommen.
Was tätet ihr kritisch sagen, bekomm ich eine oder nicht...
Die Nachprüfung täte 5 Stunden dauern.

:( :( :( :( :( :(

murcielago

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nö, denk ned dassd eine bekommst. WARTEN.

Slondsha

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wenn die 4er gute 4er sind, dann kriegst du die klausel, aber ich würd dann trotzdem zur nachprüfung gehn, weil wenn du die dann schaffst kannst du die klausel für später aufheben

Langi

Bloody Newbie
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Warten muss ich, das is klar...
Die 4er sind eher gute 4er.
Na dann mal wieder ein Funke mehr Hoffnung.

Skobold

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Naja, mit den Noten eher nicht, außer die Lehrer mögen dich. Prinzipiell ist es eine Abstimmung von deinen Klassenlehrern, ob sie den Eindruck haben daß du, obwohl du nen Fleck hast das Zeug hast weiterzumachen.

Du hast imho 2 Möglichkeiten:

1. Die Krot fressen und für den Nachzipf lernen

2. So wie es ein Freund von mir gemacht hat (mit noch schlechteren Noten) die Klausel einzuklagen. Prinzipiell besteht eigentlich kein Rechtsanspruch darauf, nur wenn mal ein Wisch vom Rechtsanwalt in der Direktion einflattert stehen die Chancen nicht schlecht daß du sie dennoch bekommst. Nur sollte dir dann auch klar sein daß du bis zur Matura auf der Abschußliste von einigen Lehrern ganz oben stehen wirst.

Ezekiel

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klausel bekommst du wenn:

- du maximal 2(oder 3, bin mir nicht sicher) 4er hast
- du im letzten jahr nicht schon im selben fach einen fünfer hattest

edit: anscheinend ist das mit den 4ern doch nicht so genau festgelegt ...

Nach § 25 Abs. 2 SchUG ist eine Schülerin bzw. ein Schüler zum Aufsteigen mit einem „Nicht genügend“ in die nächsthöhere Schulstufe berechtigt, wenn

a) „der Schüler nicht auch schon im Jahreszeugnis des vorhergegangenen Schuljahres in demselben Pflichtgegenstand die Note „Nicht genügend“ erhalten hat,

b) der betreffende Pflichtgegenstand – ausgenommen an Berufsschulen – in einer höheren Schulstufe lehrplanmäßig vorgesehen ist und

c) die Klassenkonferenz feststellt, dass der Schüler auf Grund seiner Leistungen in den übrigen Pflichtgegenständen die Voraussetzungen zur erfolgreichen Teilnahme am Unterricht der nächsthöheren Schulstufe im Hinblick auf die Aufgabe der betreffenden Schulart aufweist.“

§ 25 Abs. 2 lit. c SchUG beschreibt die sog. „Aufstiegsklausel“:
Die Klassenkonferenz hat eine „Leistungsprognose“ zu erstellen. Dabei ist davon auszugehen, dass das Aufholen von Rückständen in einem negativ beurteilten Pflichtgegenstand Leistungsreserven bindet. Kommt nun die Klassenkonferenz mehrheitlich zum Schluss, dass in allen positiv beurteilten Pflichtgegenständen Leistungsreserven vorhanden sind, die es ermöglichen, den lehrplanmäßigen Anforderungen der nächsthöheren Schulstufe zu entsprechen, ist die „Aufstiegsklausel“ zu erteilen.

Auch wenn die „Aufstiegsklausel“ durch die Klassenkonferenz gewährt wurde, empfiehlt es sich, bei der Wiederholungsprüfung anzutreten. Wird die Wiederholungsprüfung positiv abgelegt, kann die „Aufstiegsklausel“ im darauf folgenden Schuljahr in demselben Pflichtgegenstand – nach Entscheid der Klassenkonferenz – wiederum erteilt werden.
Bearbeitet von Ezekiel am 24.06.2004, 12:20

Langi

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Also das mit dem Rechtsanwalt is wirklich hart, aber das is mir die Nachprüfung lieber.
Das größte Problem sind meine Eltern, da die bald nach Haus kommen, muss ich ihnen das beibringen, und das ohne zu sterben.
Ich bin einfach depressiv zur Zeit.

EDIT:

Ich hatte letztes Jahr keinen 5er in diesem Fach und das Fach hab ich noch mehrere Jahre.

dosen

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Zitat von Langi
Das größte Problem sind meine Eltern, da die bald nach Haus kommen, muss ich ihnen das beibringen, und das ohne zu sterben.
Ich bin einfach depressiv zur Zeit.

du papa hab ma eigentlich einen rechtsschutz? ich will nämlich die klausel was ich brauch einklagen, weißt eh die deppaten in da schule habn an zipf auf mich :D

scnr, soviel ich weiß bekommt man keine klausel wenn man an vierer noch zusätzlich hat...

is mir mal von einen lehrer gesagt worden, aber das war eh ein wappler :D wenns wirklich lehrerentscheidung is dann bring mal blumen und was zum naschen mit :p schleimen heißt das zauberwort :p

salsa

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Drei 4er und a Fleck is scho a hoates Stück. Denk eher ned dass du sie bekommst.

Langi

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Na super.

salsa

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In welchen Fächern hast die 4er?

Sputnik

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bei mir is ähnlich jedoch hab ich am samstag nur mehr 2 vierer und dann hamma a paar leute gsagt dass ich die klauses sicher bekomm...bei drei vierern solls allerdings schon nicht mehr so rosig ausschaun.

und @Ezekiel:
hab ich das richtig verstanden? wenn ich die klauses bekomme und die nachprüfung schaff, gilt die klausel nicht?

und vonwegen schleimen...meine lehrerin is mehr oder weniger a unbestechlicher jungfräulicher roboter...also Schleimen bringt da halt auch nichts außer du kannst den Stoff ausm FF ohne zu zögern auswendig

Langi

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Wenn ihr meine Lehrerin kennen würdet...

Ich bin ihr Lieblingsschüler, sie at gesagt, sie setzt sich voll für mich ein, also hab ich mittlerweile gute Chancen.

Eigentlich gehts mir ums Prinzip. Die Nachprüfung wird nicht sonderlich schwer. Einen Schaltplat (mit Printplan, Bohrplan,...) und ein wenig Theorie.
Ich will nur nicht lernen müssen.

DKCH

...
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Zitat von Langi
Ich will nur nicht lernen müssen.

und da wunderst dich über 3 vierer und nen fleck? :confused:

wenn du nix lernen willst, warum gehst du dann in a schule ;)

salsa

So spät wie gestern.
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Zitat von DKCH
wenn du nix lernen willst, warum gehst du dann in a schule ;)
Ok, ich denk jeder Schüler will irgendwie dann doch nix mehr lernen müssen. Aber bei drei 4er und an Fleck is de Einstellung heavy. Da hast des Durchkommen ned wirklich verdient.
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