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Arbeitsrecht: Kündigung in der Probezeit

eitschpi 12.08.2012 - 01:59 8381 47
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Burschi1620

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imho zählt die Entlassung nicht zur probezeit.

eitschpi

alpakaflüsterer
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Jetz hats ploetzlich gheissen wie lang ich noch weiterarbeiten will, und ich hab gmeint ja bis 31. so wiema gsagt ham und im Vertrag befristet is...Und bei Befristung muss trotzdem aufgeloest werdn anscheinend, sonst gehts einfach inunbefristetueber. ..

HaBa

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Dr. Funkenstein
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Du solltest Verträge lesen bevor du sie unterschreibst.

Und vielleicht ein bißchen informieren vorher was die einzelnen Wörter bedeuten => das passt schon so mit befristeter Probezeit etc. => einfach vorher hingehen und "Ich höre zum xy auf" am besten schriftlich in Kopie mit Unterschrift vom Chef ...

Turtle

Big d00d
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manche leute machen aus einer kündigung echt ein drama .... nimm dir einen zettel schreib drauf das du zum xx kündigen magst und lass es dir unterschreiben und der firma machst eine kopie.

weiterführende links:
http://wien.arbeiterkammer.at/onlin...digung-888.html
http://portal.wko.at/wk/startseite_...=0&sbid=132

eitschpi

alpakaflüsterer
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Die Bedingungen sind ja ganz anders bei einem befristeten Arbeitsverhältnis... Man kann's ja nicht kündigen. Ich hab' den Vertrag vor'm Unterschreiben gelesen (zwar erst 1 1/2 Wochen nach Arbeitsbeginn, aber doch ;)) "Probezeit" und "befristet" versteh' ich schon, aber ganz ehrlich, Arbeitsrecht ist ja nicht wirklich das gemütlichste Thema.

Zitat
Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet durch Zeitablauf.

Die Probezeit sind ja 2 Wochen - die schon vorbei sind - "Standard" für jeden, das Arbeitsverhältnis is befristet (auf 2 Monate geplant, für 1 Monat hab' ich unterschrieben) weil's ein Ferienjob is.

Zitat
Beendet der Saisonarbeiter unzulässiger-weise das Arbeitsverhältnis während der Befristung, wird auch er dem Chef gegenüber schadenersatzpflichtig, wenn dem Chef durch diese vorzeitige Beendigung finanzielle Nachteile entstehen (zum Beispiel, wenn der Arbeitgeber als Ersatzkraft einen Leiharbeitnehmer beschäftigen muss und dieser teurer kommt).
Also mit Kündigung Zettel zum xx. wär' nix gewesen.

Zitat
Einvernehmliche Lösung ist jederzeit möglich
Dabei vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam, dass das befristete Arbeitverhältnis an einem bestimmten Tag beendet wird. Dazu kann aber der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht „zwingen“ und natürlich auch nicht umgekehrt. Die Zustimmung zu einer einvernehmlichen Lösung erfolgt immer freiwillig.
Einvernehmlich geht's anscheinend immer.

Zitat
Was ist, wenn der Saisonnier weiterarbeitet ...
Arbeitet der Saisonier nach Zeitablauf mit Zustimmung des Arbeitgebers weiter und wird nichts zusätzlich vereinbart, so geht der befristete Arbeitsvertrag in einen unbefristeten Vertrag über.
http://wien.arbeiterkammer.at/onlin...;STARTJAHR=2008

Also wenn man weiterarbeitet geht's in ein unbefristetes über, so hat's das gmeint. Aber es passt eh, war nur ein "Missverständnis" und eigentlich sind's ganz nett (alle außer der Chef, den pack ich einfach ned zum "Zusammenarbeiten", wird wohl kein schlechter Mensch sein), weil ich halt so ein braver Hackler bin und ich kann jederzeit in jeden Ferien kommen wenn ich mag. :D Nicht dass das jetzt relevant wär oda so, aber ich muss wirklich sagen, die letzte Woche war eigentlich relativ angenehm, weil der Chef nie da war. ^^ Und trotzdem ist keine Anarchie ausgebrochen. Ich hab' ja Respekt vor jedem halbwegs erfolgreichen Unternehmer, keine Ahnung um wie viel leichter Franchising is, aber so ein Führungsstil geht imho gar nicht. Sowas wie unbezahlt 3 1/2 Stunden Einführungsgespräch seh' ich einfach nicht ganz ein, da geht's ja nicht um einen All-icl. Vertrag mit 100.000e Jahresgehalt.

Aber das wird's eh öfter geben... Jedem Arbeitnehmer wird da nicht sehr subtil vermittelt, dass er absolut ersetzbar is. Es stimmt ja auch, is ja keine Rocket-Science, aber imho darf man sich dann auch keine Höchstleistungen erwarten bzw. is es eine Frechheit das zu fordern. Da is zum Beispiel kurz ein Zettel zwecks schlechter Mysteryshopper-Berichte gegeben. "Seien wir uns mal ehrlich, so schwer ist es nicht einen Kunden zufriedenzustellen. [...] Sicherung von Arbeitsplätzen. [...] Wer sich nicht daran hält muss die Firma zum Wohle der anderen verlassen." Wieso sollte ich bei so einer Geringschätzung als Arbeitnehmer irgendeine Motivation an den Tag legen, dass die Firma gut dasteht? Da leidet einfach nur das Arbeitsklima, und mir kann keiner erzählen, dass man nicht produktiver is wenn man ein bisschen Spaß an der Arbeit hat und merkt, dass man wenigstens als Mensch geschätzt wird. Der Chef dort grüßt einen nicht mal an schlechten Tagen...
Bearbeitet von eitschpi am 28.08.2012, 02:03

HaBa

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Dr. Funkenstein
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Lies das alles nochmal, aus der Ferne hast du ein befristete Arbeitsverhältnis bei dem die Probezeit auf 1 Monat befristet ist => während der Probezeit kannst du jederzeit gehen, Zettel schreiben und gemma, dafür ist sie da.

eitschpi

alpakaflüsterer
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Nana, das ganze Arbeitsverhältnis ist auf 1 Monat befristet, die Probezeit beträgt 2 Wochen. Das sieht im Arbeitsvertrag so aus, dass auf der ersten Seite groß steht "Befristet bis xx.xx.xxxx" und dann gibt's halt ein Satzerl dass es eine 2 Wöchige Probezeit in der das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen aufgelöst werden kann.

quake

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Ich nutze mal diesen thread.
Habe folgende Frage : mein Arbeitsvertrag (noch in probezeit) wird jetzt einvernehmlich aufgelöst (Angestellten Verhältnis Maschinenbau). Der Chef hat aber den Sonntag als abmeldetag angegeben, ist es nicht besser den Freitag zu nehmen, da man ja beim ams ja dann pro Tag gezahlt wird. Oder bekomme ich da von der jetzigen Firma den Samstag und Sonntag noch gezahlt (arbeite ja normal nicht auf diesen Tagen).
Danke schon mal
Bearbeitet von quake am 17.05.2016, 23:44

Ronnie

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Du bekommst aliquot 13. u 14. gehalt im normalfall, wird sich bei zwei tagen eher in grenzen halten, aber du brauchst dann auch erst am Montag zum ams. Relativ gesehen ist der Verdienst am tag beim angestellt sein sicher mehr als das taggeld beim ams

ccr


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Zitat von Ronnie
Du bekommst aliquot 13. u 14. gehalt im normalfall, wird sich bei zwei tagen eher in grenzen halten, aber du brauchst dann auch erst am Montag zum ams. Relativ gesehen ist der Verdienst am tag beim angestellt sein sicher mehr als das taggeld beim ams
Lässt sich nicht verallgemeinern. Das ALG bemisst sich ja nicht am Letztgehalt, sondern an Einkommen in früheren Jahren (je nach Stichtag). Wenn man da besser verdient hat, und den Stichtag günstig erwischt, ist es also durchaus möglich, dass das ALG höher als das Letztgehalt ist.


Es ist aber trotzdem sicher besser, noch 2 Tage länger im Betrieb angemeldet zu bleiben, wenn der Chef das schon anbietet. 2 Tage mehr Gehalt, 2 Tage mehr aliquote Ansprüche, die AMS-Leistung beginnt 2 Tage später zu laufen.

mascara

Witze-Präsident
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Eine Frage, ich wollte jetzt nicht umbedingt einen neuen Thread eröffnen.

Also ich habe soeben per Email (!) einen Brief von unserem Insolvenzverwalter erhalten, dass ich zum nächsten Termin gekündigt wurde. Es steht auch darauf dass es Vorab per Email versendet wird, kommt also wie üblich sicher am Freitag oder Montag per Einschreiben.

So meine Frage - bin ich nun per heute gekündigt, oder erst zum nächsten Termin, sprich 15. Juni?

Mit Google finde ich verschiedene Ansichten dass Kündigung per Email erlaubt sei. Mal ja, mal nein.

DKCH

...
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freitag insolvenzverwalter bzw AK fragen?

Dreamforcer

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imho zur kündigung vorgemerkt, gekündigt ab dem stichtag.

cr0ssSyntaX

der quotenchinese
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die gültigkeit kommt mit dem nächsten termin.

ccr


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Du hast wahrscheinlich 15. und Monatsletzten als Kündigungstermin - und dann wäre die Kündigung eben noch vor dem 31.5. gekommen.
Problematisch ist aber, dass eine Kündigung erst ab Zustellung gilt - und das kann der Masseverwalter (gerade am Feiertag) bei einer Email nur schwer nachweisen.
Email müsste bei euch auch ein übliches Kommunikationsmittel sein, sonst könnte eine Kündigung über Email auch problematisch sein.
Allgemein gilt aber Formfreiheit, man sollte aber die Zustellung dokumentieren können.
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