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Arbeitnehmerveranlagung

Easyrider16 07.01.2010 - 13:09 754488 2898 Thread rating
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b_d

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nicht das ich wüsste o_O werd das wohl telefonisch klären müssen.

Zitat
Sie können aber auch die Mitteilung für den Arbeitgeber auf einen niedrigeren Freibetrag abändern oder die Mitteilung dem Arbeitgeber nicht vorlegen.
d.h. ich mach einfach garnix. richtig? mir ist die jährliche lieber als dieser freibetrag.

thx@hctuB: ja, werd ich nicht vorlegen. zwecks studiumsanfang waren die werbungkosten halt hoch. zwar könnte ich den freibetrag abwerten. aba einmal viel bekommen is immer besser als oft wenig ;D
Bearbeitet von b_d am 28.02.2012, 12:52

hctuB

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iirc Den bekommst immer mit, solange du ihn nicht deinem Arbeitgeber gibst sollte es egal sein.

lG

AbSailer

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Zitat von jet2sp@ce
Wow, ganze 12€ Gutschrift ergibt meine Vorberechnung :( :eek: Das muss ich erstmal prüfen. Habe 1 Arbeitswechsel gehabt, Kirchensteuer und 250E Unfallversicherungen.. versteh ich noch nicht wieso nur 12€ überbleiben.

würd mich auch interessieren... trotz dieser Angaben hat sich an meiner Vorberechnung von 280,- nichts geändert.

Hätte mir btw mehr erwartet, da das halbe Jahr noch in der Ausbildung über's AMS und ab Juli dann brav Angesteller gewesen...

Hampti

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dann hast evtl. zuwenig verdient bzw. zuwenig lohnsteuer bezahlt.

Ovaron

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Zitat von hctuB
iirc Den bekommst immer mit, solange du ihn nicht deinem Arbeitgeber gibst sollte es egal sein.

lG

nein immer ned, ich habe bei denen von 2007-2011 nur von 2010 einen dabei gehabt. (dürfte ich versehentlich angekreuzt haben, obwohl ich mir sicher bin das ich es nicht gemacht habe).

Ich lass es auch sio wie es ist, ich mach lieber die veranlagung wieder und bekomm was zurück.

maXX

16 bit herz
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eine frage an die profis:

geht um eine lebensversicherung. soll 2016 als einmalbetrag ausgezahlt werden.

jetzt lese ich, dass diese nachversteuert wir, wenn man sie in der arbeitnehmerveranlagung angibt. stimmt das?

wäre blöd, habe das die letzten jahre immer gemacht. :(

wie soll ich weiter vorgehen?

LxDj

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meines wissens nach stimmt das sogar wenn du den einmalbetrag nimmst und keine lebenslange rente als auszahlungsform wählst.

aaaaber normalerweise melden die versicherung sowas nicht weiter und wenn du dann nicht nachversteuerst ist das deine sache so zu sagen.

userohnenamen

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roll die letzten jahre beim finanzamt wieder auf, die versicherung wird ned so viel ausgemacht haben

maXX

16 bit herz
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wie funktioniert aufrollen? hab keinen plan...

RIDDLER

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versicherungen melden die auszahlungen an das fa.

userohnenamen

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ruf beim FA an und sag du schuldest dem FA geld, dann helfens dir sicher gern weiter ;)

maXX

16 bit herz
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ok, werde dann mal anrufen.

und bis 2016 nix mehr angeben in der arbeitnehmerveranlagung...

was hat das dann eigentlich für einen sinn, wenn man da was angibt, damit man etwas zurückbekommt und es letztendlich eh wieder zurückzahlen muss? wtf? :(

berndy2001


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zurückzahlen musst du es ja nur, wenn du es dir auszahlen lässt.

RIDDLER

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Zitat von maXX
ok, werde dann mal anrufen.

und bis 2016 nix mehr angeben in der arbeitnehmerveranlagung...

was hat das dann eigentlich für einen sinn, wenn man da was angibt, damit man etwas zurückbekommt und es letztendlich eh wieder zurückzahlen muss? wtf? :(

der sinn liegt dahinter, dass der staat die bürger dazu animieren will, sich eine monatliche rente auszahlen zu lassen.

ergo:
rente auszahlen --> darfst absetzen --> steuerzuckerl
einmalauszahlung --> darfst nicht absetzen --> kein steuerzuckerl
wennst es aber dennoch machst, musst die auszahlung nachversteuern (keine ahnung welcher steuersatz hier zum tragen kommt).

maXX

16 bit herz
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meh, hab da seinerzeit bei mir in der arbeit nachgefragt und da bekam ich die pauschalaussage "zukunftsvorsorge? rein damit!"
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