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Arbeitnehmerveranlagung

Easyrider16 07.01.2010 - 13:09 754196 2898 Thread rating
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Easyrider16

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Also bei mir siehts folgendermaßen aus, ich habe eine:

Fondsgebundene Lebensversicherung
Unfallversicherung
Krankenversicherung
Lebensversicherung (Prämienpension, staatlich gefördert)

Was ich so mitbekommen habe kann ich nur Unfall- und Krankenversicherung absetzen?

RIDDLER

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Zitat von Easyrider16
Also bei mir siehts folgendermaßen aus, ich habe eine:

Fondsgebundene Lebensversicherung
Unfallversicherung
Krankenversicherung
Lebensversicherung (Prämienpension, staatlich gefördert)

Was ich so mitbekommen habe kann ich nur Unfall- und Krankenversicherung absetzen?

FLV --> kannst absetzen, aber nur wenn du dich für eine rentenzahlung am laufzeitende entscheidest. wenn du eine einmalzahung haben willst, dann musst du in dem fall steuern nachzahlen
UV --> kannst absetzen
KV --> kannst absetzen
st. geförderte --> geht nicht, da sie schon steuerfrei ist

Easyrider16

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Zitat von RIDDLER
FLV --> kannst absetzen, aber nur wenn du dich für eine rentenzahlung am laufzeitende entscheidest. wenn du eine einmalzahung haben willst, dann musst du in dem fall steuern nachzahlen
UV --> kannst absetzen
KV --> kannst absetzen
st. geförderte --> geht nicht, da sie schon steuerfrei ist

alles klar, danke

KTC

verappled
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573,- :) Zahnspange und Schulgeld haben zumindest einmal pro Jahr was positives

FrankEdwinWrigh

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Oha Spange .. wusste ich garnicht. Wieviel im Vergleich zu den Kosten der Spange hast du zurück bekommen ?

han

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Zitat von Cuero
es zählt der kürzeste weg mit öffentlichen(!) verkehrsmitteln. (für das kleine PP)

http://www.vor.at
http://www.wienerlinien.at
oebb.fahrplan.at

+ google maps/google earth und nachmessen. man darf jeden angebrochenen km auf den nächsten vollen aufrunden.

also z.b.:

- wohnung/Haus zur haltestelle: abschnitt 1
- haltestelle wohnung -> haltestelle arbeitsplatz: abschnitt 2
- haltestelle arbeitsplatz -> arbeitsplatz: abschnitt 3

wenn du umsteigen musst innerhalb der selben station, gilt der umsteigeweg afaik nicht.

siehe auch: https://www.help.gv.at/Portal.Node/...ite.800600.html

danke für deine antwort und klingt ja auch recht plausibel...

aber wirklich was finden tu ich wegen der tatsächlichen berechnung nichts, ich hab jetzt mit dem vor plan und google maps messdings herum probiert und komm auf ca 17 km - würde ich jede teilstrecke aufrunden würd ich öffentlich auf genau 20km kommen. werd aber nicht ganz schlau weil es ja heisst egal ob öffentlich zumutbar oder nicht..

wie immer TIA

KTC

verappled
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Zitat von FrankEdwinWrigh
Oha Spange .. wusste ich garnicht. Wieviel im Vergleich zu den Kosten der Spange hast du zurück bekommen ?
Ich muss gestehen, dass ich aufgrund zeitlichen Drucks auf Vorher-/Nachherabfragen verzichtet hab. Daher kenne ich nur meine Gesamtsumme. sry

sabee

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Ich war letztes Jahr ein Monat beim ams gemeldet und habe auch etwas bezahlt bekommen.
Muss ich das auch als "Anzahl der inländischen gehalts- oder pensionsauszahlenden Stellen " angeben?
Und muss ich auf die "Lohnzettel" vom ams warten bevor ich es abschicke.
Weil von den anderen Firmen ist schon alles da.

danke für die Hilfe

Earthshaker

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Zitat von sabee
Ich war letztes Jahr ein Monat beim ams gemeldet und habe auch etwas bezahlt bekommen.
Muss ich das auch als "Anzahl der inländischen gehalts- oder pensionsauszahlenden Stellen " angeben?
Und muss ich auf die "Lohnzettel" vom ams warten bevor ich es abschicke.
Weil von den anderen Firmen ist schon alles da.

danke für die Hilfe

Ja musst du angeben.
Warten musst du nicht. Es wartet eh dann das Finanzamt auf den bescheid vom AMS.

DerBrandy

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Wie ist das mit dem Absetzen von der Einrichtung für die erste Wohnung?
ein Kollege meinte das ginge nur mit einem Kredit.

tia
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Zitat von DerBrandy
Wie ist das mit dem Absetzen von der Einrichtung für die erste Wohnung?
ein Kollege meinte das ginge nur mit einem Kredit.

tia
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Wohnungseinrichtung kann man gar nicht absetzen.

TOM

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habe letztes frühjahr gekündigt, mir den sommer frei genommen (AMS) und arbeite seit september wieder => in einem jahr bei 2 verschiedenen firmen angestellt gewesen und dazwischen arbeitslosengeld

hab am 10.01 arbeitnehmerveranlagung abgeschickt => bis heute keine news (kann aber auch sein, dass die neue firma noch keine lohnzettel eingeschickt hat)

was ich mich erinnere, habe ich bei arbeitgeber (oder wie sich das feld nennt bei finanzonline? einnahmequellen/pensionsblabla stellen ?!?) => 2 angegeben

war dies nun falsch? hätte ich drei angeben müssen (für AMS?)

weder i-net recherche noch die finanzonline seite helfen da, wollte klarerweise keine falschangabe machen, ist einfach extrem blöd aufgebaut imho... erhoffe mir doch einen größeren batzen, will dies nicht mit einer falschangabe gefährden bzw. so früh wie möglich ausbessern bei denen
Bearbeitet von TOM am 03.02.2012, 11:30

sabee

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Posts: 413
Zitat von TOM
habe letztes frühjahr gekündigt, mir den sommer frei genommen (AMS) und arbeite seit september wieder => in einem jahr bei 2 verschiedenen firmen angestellt gewesen und dazwischen arbeitslosengeld

hab am 10.01 arbeitnehmerveranlagung abgeschickt => bis heute keine news (kann aber auch sein, dass die neue firma noch keine lohnzettel eingeschickt hat)

was ich mich erinnere, habe ich bei arbeitgeber (oder wie sich das feld nennt bei finanzonline? einnahmequellen/pensionsblabla stellen ?!?) => 2 angegeben

war dies nun falsch? hätte ich drei angeben müssen (für AMS?)

weder i-net recherche noch die finanzonline seite helfen da, wollte klarerweise keine falschangabe machen, ist einfach extrem blöd aufgebaut imho... erhoffe mir doch einen größeren batzen, will dies nicht mit einer falschangabe gefährden bzw. so früh wie möglich ausbessern bei denen

Ich hab einmal einen Arbeitgeber zu wenig angegeben und musste 2 mal anrufen bis die das geändert haben ( fa 22)
Du solltest dort anrufen und sagen dass sie das ändern sollen.
Sonst wartest lange auf die Kohle.

TOM

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die frage ist, hab ich einen zu wenig angegeben, oder passt das eh? (die antwort habe ich bis jetzt nicht gefunden)

RIDDLER

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ich verstehe den sinn dieses feldes bis heute überhaupt nicht.
wennst eine falsche anzahl rein schreibst, dann meckert er eh und da denke ich mir: "wenn das fa eh weiß, bei wie vielen stellen ich gearbeitet habe, wozu soll ich es dann eingeben?"

auf den papierformularen steht (sinngemäß): "bitte angeben, sonst dauert die veranlagung länger."

an sich ist es wurscht, ob es falsch angegeben wurde, da es sowieso auffällt und korrigiert wird. ist meine vermutung. und warum muss man das überhaupt angeben? es geht doch darum wie viel der steuerzahler im jahr brutto verdient hat.

wie gesagt, der sinn bleibt mir verschlossen.
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