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Arbeitnehmerveranlagung

Easyrider16 07.01.2010 - 13:09 759003 2898 Thread rating
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noledge

CWNE #540
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Zitat von berndy2001
argumentieren musst du erst wenn sie dich vorladen

genau.
wenn dein fall zur prüfung kommt, fordern sie rechnungen und belege für deine angaben an. das gibst du ihnen, und wenn ihnen was nicht passt kommt halt zB "warum nehmen sie das zu den werbungskosten rein?" "warum haben sie hier keinen privatanteil?" ...

gute antwort -> passt
schlechte antwort -> fliegt raus

aber mehr als das etwas rausfliegt passiert da im normalfall nicht. es sei denn, du hast wissentlich falsche angaben gemacht.

b_d

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ah passt, alles klar soweit :) jetzt nur noch auf das eintreffen der lohnzettel warten ;D

BiG_WEaSeL

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Zitat von 7aph0
thx
knapp aber doch: bus 8,7 (da find ich nix aber da wird wohl google reichen) - ubahn 5,85 - ubahn 5,8 -> 20,35 + fußweg von der ubahnstation noch dazu LOCKER über 20! hehe

Für Wien:
http://www.wienerlinien.at/eportal/...pageTypeId/9084

7aph0

photoaddict
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wien hab ich eh, bus is aber raus in den speckgürtel, da gibt vor selber an man soll einen routenplaner nutzen und den weg nachmalen :D
Bearbeitet von 7aph0 am 01.02.2012, 14:21

Hampti

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also wenn ich jetzt die jahreskarte von der arbeit bezahlt bekomme gilt die dann auch für den weg von der arbeit in die abendschule? muss da vom ersten nach schwechat raus was in summe laut den wienerlinien ~18km sind und zurück nach hause dann nochmals 8km wobei da für ~2km keine öffis fahren.

Athlon1

Future has arrived!
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mal ne frage, nach meiner selbstständigkeit 2010 steht da noch immer "Einkommenssteuererklärung" statt Arbeitnehmerveranlagung, obwohl 2011 keine Selbstständigkeit mehr bestand, kann man das wo "umstellen" oder muss ich zum FA das umstellen lassen?

noledge

CWNE #540
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Zitat von Athlon1
mal ne frage, nach meiner selbstständigkeit 2010 steht da noch immer "Einkommenssteuererklärung" statt Arbeitnehmerveranlagung, obwohl 2011 keine Selbstständigkeit mehr bestand, kann man das wo "umstellen" oder muss ich zum FA das umstellen lassen?

zumindest in OÖ reicht da ein anruf beim FA.

watercool

BYOB
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Das kannst du sogar im Finanzonline wo machen :-) Kann mich aber nciht mehr genau erinnern wie der Wortlaut war. Irgendwas mit Erklärungswechsel.

TitusTheFox

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kann mir vielleicht jemand verdeutlichen wie ich die Rechnungen über 125.000.- eur Wohnraumsanierung und den Kredit dazu absetzen kann ?

KTC

verappled
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Zitat von watercool
Das kannst du sogar im Finanzonline wo machen :-) Kann mich aber nciht mehr genau erinnern wie der Wortlaut war. Irgendwas mit Erklärungswechsel.
richtig, hatte ich letztes jahr. bekommst dann neue logindaten zugestellt, daher dauerts ein paar tage.

RIDDLER

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man kann immer nur das absetzen was man selbst bezahlt hat. Alles andere geht. sanierung/kredit geht über die wohnraumschaffung rein (wenn ich mich nicht irre). steht im steuerbuch 2012.

ich habe noch immer meine ersten login daten, obwohl eine selbstständigkeit dazwischen war.

ccr


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Zitat von TitusTheFox
kann mir vielleicht jemand verdeutlichen wie ich die Rechnungen über 125.000.- eur Wohnraumsanierung und den Kredit dazu absetzen kann ?
Geht in die Sonderausgaben.
Wenn Du die Rechnungen vom Ersparten gezahlt hast, kannst Du sie in dem Jahr geltend machen in dem Du sie bezahlt hast. Da die Sonderausgaben aber gedeckelt sind, darfst Du Dir da nicht zuviel erwarten (ein bißchen Taschengeld, mehr nicht).
Wenn Du für die Sanierung einen Kredit aufgenommen hast, darfst Du die Raten die Du im jeweiligen Jahr gezahlt hast geltend machen. Das bringt Dir langfristig natürlich mehr, weil Du über mehrere Jahre (im Rahmen der jährlichen Deckelung) davon profitieren kannst. Aber Du mußt auch nachweisen können, dass der Kredit für die Sanierung aufgenommen wurde.

TitusTheFox

The Oilman
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Zitat von ccr
Geht in die Sonderausgaben.
Wenn Du die Rechnungen vom Ersparten gezahlt hast, kannst Du sie in dem Jahr geltend machen in dem Du sie bezahlt hast. Da die Sonderausgaben aber gedeckelt sind, darfst Du Dir da nicht zuviel erwarten (ein bißchen Taschengeld, mehr nicht).
Wenn Du für die Sanierung einen Kredit aufgenommen hast, darfst Du die Raten die Du im jeweiligen Jahr gezahlt hast geltend machen. Das bringt Dir langfristig natürlich mehr, weil Du über mehrere Jahre (im Rahmen der jährlichen Deckelung) davon profitieren kannst. Aber Du mußt auch nachweisen können, dass der Kredit für die Sanierung aufgenommen wurde.

Also ich rechen alle Kreditraten im jahr zusammen, und gibs bei den sonderausgaben rein. So in der richtung oder ?

Oder sollte ich mir eine Bestätigung bei der Bank holen ?

ccr


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Zitat von TitusTheFox
Also ich rechen alle Kreditraten im jahr zusammen, und gibs bei den sonderausgaben rein. So in der richtung oder ?

Oder sollte ich mir eine Bestätigung bei der Bank holen ?
Ja, Du addierst einfach die Kreditraten, und fügst sie dort ein. Die Berechnung wieviel dann wirklich angerechnet wird (1/3 bis zu einem gewissen Deckel, wenn ich es richtig im Kopf habe, und ob die Einschleifregelung zur Anwendung kommt), macht dann sowieso das System.
Die Bank sollte Dir jährlich eine Aufstellung über alle gezahlten Raten schicken. Je nach Bank kommt die halt nicht am 1.Jänner, sondern erst nach ein paar Wochen. Falls nicht, einfach nachfragen. Prinzipiell gibt es für Darlehenskonten genauso Kontoauszüge wie für jedes andere Konto auch.
Solltest Du für den Kredit eine Ablebensversicherung abgeschlossen haben, kannst Du die in den Sonderausgaben ebenfalls absetzen (unter den Personenversicherungen).

TitusTheFox

The Oilman
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Ja Perfekt !

Vielen vielen Dank ! So sollte das dann funktionerien ! :D
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