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Arbeitnehmerveranlagung

Easyrider16 07.01.2010 - 13:09 721498 2897 Thread rating
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DKCH

...
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wer ist "die"? das finanzamt will, dass du jetzt die veranlagung für 2018 machst?

d0lby

reborn
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Zitat aus einem Post von DKCH
wer ist "die"? das finanzamt will, dass du jetzt die veranlagung für 2018 machst?

MA35
Meine Frau hat die Staatsbürgerschaft beantragt und wird ein wenig…. absolut unberechtigt nervlich gereizt.

Und ich will es jetzt aus Prinzip durchpeitschen

userohnenamen

leider kein name
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die frage is wohl obs denen um den jahreslohnzettel geht (weil man ja nachweisen muss das man die letzten jahre selbständig erhaltungsfähig war/ist) oder wirklich um die veranlagung
ich würde vom jahreslohnzettel ausgehen und den sollte sie dann so oder so haben oder ganz einfach entweder vom arbeitgeber nachfordern können oder über finanzonline runterladen

berndy2001


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Zitat aus einem Post von d0lby
MA35

Beileid. War bei uns auch mühsam, obwohl Frau EU-Bürgerin war.

d0lby

reborn
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Ich kotze wie mit einer vorbildlich integrierten Person hier umgegangen wird. Aber ich möchte nicht zu sehr ins Offtopic gehen.

Da kannst dich als Österreicher schämen. Aber lassen wir das, falscher Thread

crusher

Legend
dur ned blern
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Zitat aus einem Post von daisho
Gab es bei euch (jenen bei denen der Status lange auf "In Bearbeitung" ist/war) schon ein Update?
Wenn ja mit welchem Datum habt ihr eingereicht?

Ich warte aktuell immer noch ... sind dann bald 4 Monate. Zeit haben sie theoretisch ja 1 Jahr iirc aber außergewöhnlich lang kommt es mir trotzdem schon vor.

Was soll ich sagen, gleiches Leid andere steuernummer:
Ende Februar eingereicht - in Bearbeitung
Mitte / Ende Mai kam Ergänzungsansuchen - in Bearbeitung
Ende Juli immer noch Stillstand, man darf gespannt bleiben

Dune

dark mode lover
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Ich habe schmeichelhafterweise eine Anfrage bekommen für nebenberufliche Tätigkeiten.

Verstehe ich das richtig, dass man als AN und Angestellter innerhalb der ANV hier eine Freigrenze von XXX Euro zur Verfügung hat, die man nutzen darf ohne Besteuerung?

ccr


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730 Euro im Jahr, aber nur aus selbstständiger Erwerbstätigkeit (zB Werkvertrag).
Es zählt der Gewinn, also Umsatz nach Werbungskosten.

Dune

dark mode lover
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Thx! Und ein Werksvertrag ist unterhalb von 730 EUR zulässig als AN, wenn nicht irgendwelche komischen Klauseln im DV stehen?

ccr


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Üblicherweise ist eine Nebenbeschäftigung genehmigungspflichtig, das sollte aber im DV stehen.

Slipknot

Here to stay
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Nachdem ich vor ca. 1 Woche eine Ergänzung rausgeballert habe, wurde heute nun der Steuerbescheid zugstellt.
Anerkannt wurden die Werbungskosten, ergibt eine Steuer-Gutschrift von 571EUR. Ich glaube, der Beamte hat sich meine Berechnungen gar nicht angeschaut, nur die Erklärung gelesen, wofür ich die Hardware beruflich benutze. In den Berechnungen ist nämlich ein Fehler eingebaut, wenn auch nur ein sehr kleiner, er hat aber wohl keine Lust täglich die Berechnungen von 20 Steuerzahlern nachzuvollziehen.
Nicht anerkannt wurde die Home Office Pauschale als "sonstige Werbungskosten", habs mal über diesen Weg probiert nachdem ich nicht gewusst habe, dass der Arbeitgeber die HO-Tage nun melden muss und man das nicht mehr selbst machen kann seit 2023.

Jetzt muss ich noch eine Selbstanzeige rausballern, weil ich Zinseinkünfte auf Tagesgeldkonten (ca. 300-480EUR im Monat) im Ausland (DE) generiert habe und dachte auf Grund internationaler Abkommen, gäbe es da einen Datenaustausch und eine automatische KeSt-Abfuhr, scheinbar ist das nicht so. oO
Bearbeitet von Slipknot am 09.08.2024, 09:28

voyager

kühler versilberer :)
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Zitat aus einem Post von Slipknot
dachte auf Grund internationaler Abkommen, gäbe es da einen Datenaustausch und eine automatische KeSt-Abfuhr, scheinbar ist das nicht so. oO

bei den Wertpapier Konten wird nix ausgetauscht. ich muss für mein Schweizer und deutsches Depot auch immer einbringen.

Nur "reguläre" Einkünfte , zb aus DE (Pensionen,...) werden übermittelt.

berndy2001


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Slipknot

Here to stay
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Wo bleibt der Shice like button :o
Also eine Selbstanzeige rausballern ist einfacher und weniger aufwändig als nen Erklärungswechsel, vielleicht also jährlich per Selbstanzeige die Einkünfte bekanntgeben? :o

Ok, Zeit sparen ged auch ned up der 2ten Selbstanzeige :(

(3) Straffreiheit tritt nicht ein,
d) wenn bereits einmal hinsichtlich desselben Abgabenanspruches, ausgenommen Vorauszahlungen, eine Selbstanzeige erstattet worden ist.
Bearbeitet von Slipknot am 09.08.2024, 23:47

BiG_WEaSeL

Super Moderator
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Posts: 8243
aber wenn’s um das folgende Jahr geht (Jahreseinzelmeldungen) sollte es doch ein unterschiedlicher Abgabenanspruch sein? Vielleicht verstehe ich es auch nur falsch.
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