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Arbeitnehmerveranlagung

Easyrider16 07.01.2010 - 13:09 751152 2898 Thread rating
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Castlestabler

Here to stay
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Bei Gesundheitskosten hat man einen ordentlichen Freibetrag. Bei 4000€ brutto pro Monat sind es soweit ich mich erinnere schon 5000€.
Also prinzipiell stimmt die Aussage, wenn sie aber nichts zurück bekommen kann, hilft es auch nichts.

Dune

dark mode lover
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https://www.arbeiterkammer.at/berat...bE8XYtUSrLkim92

Stimmt dürfte hinkommen, sind bei höheren Einkommen 12%.

Ok danke, deckt sich dann wohl mit meiner Einschätzung. Was ich nicht verstehen wieso es dann bei ihr überhaupt einen Unterschied zwischen brutto und netto gab von doch 6k und 8k. Sind ja dann doch 25% und ohne LSt relativ viel.

BiG_WEaSeL

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Was meinst du jetzt, die normale Brutto/Netto Gehälter? Sozialversicherung. Siehe https://bruttonetto.arbeiterkammer.at

Joe_the_tulip

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Hab vor einem Monat alles eingereicht. Bis jetzt haben sie mit der Bearbeitung noch nicht mal begonnen (Einkommensteuererklärung).

Dango1920

Bloody Newbie
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Ich habe es am 4.3 eingereicht und seit dem steht der status auf Bearbeitung, sonst ist noch nichts passiert..

Sagatasan

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ende feber eingereicht - heute den bescheid bekommen.

ein bisserl was habens natürlich wieder abgezogen....

creative2k

Phase 2.5
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Nachdem ich letztes Jahr fast 6 Monate gewartet hab inkl. anschließender Beleg Nachreichung ging es dieses Jahr echt fix. Am 28.04. (Donnerstag) eingereicht, am 30.04. (Samstag) den Bescheid bekommen und am 05.05. das Geld am Konto gehabt.

BiG_WEaSeL

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Wie korrigiere ich am einfachsten eine gerade abgeschickte Einkommenssteuererklärung? Hab vergessen anzugeben "Ich wünsche keinen Freibetragsbescheid.“

Viel google brachte mir trotzdem keine Hilfe. §243 BAO ist es ja glaub ich nicht, da noch kein Bescheid ausgestellt wurde. Das ist auch glaub ich nur für Arbeitnehmerveranlagungen.

Ich hab nur gefunden:
"Eine nachträgliche Korrektur ist möglich, wenn der Steuerbescheid noch nicht beim Erklärenden eingetroffen ist. Online kann die Korrektur eigenständig erfolgen.“

Aber das war auf keiner offiziellen Seite und im finanzonline finde ich nichts.

watercool

BYOB
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Den musst nicht verwenden auch wenn du ihn bekommst imho

BiG_WEaSeL

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Ok, danke. Eine andere Kleinigkeit hab ich auch noch vergessen. Die möchte ich aber nicht erwähnen hier.

fresserettich

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sorry, die Kennzahl 158 macht mich fertig.

Hab im Jahr 2020 für über 300 € einen Bürostuhl fürs HO gekauft. Ich weiß jetzt nicht mehr was ich für einen Betrag 2020 angegeben habe, aber im Einkommenssteuerbescheid sind nur die 150 € angerechnet (das ist ja auch das Limit). Gaub aber die 3xx €.

Jetzt für 2021 steht ja dort Einkünfte aus 2020 nicht angeben wenn über 300 € 2020 ...
wenn ich jetzt die Kennzahl 158 leer lasse, dann bekomm ich die 150 € aber in der Vorausbrechnung nicht angezeigt. Wenn ich 150 € angebe, dann natürlich schon.

wie habt ihr es jetzt ausgefüllt?

und noch was, das Beispiel ist mir auch nicht klar
https://ooe.arbeiterkammer.at/berat...s_Mobiliar.html
dachte ich kann nur 2020 und 2021 150 € jeweils absetzen?

.Gh#Z7

Addicted
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Hrmp - endlich abgeschickt und 10min später draufgekommen, dass ich auf die Home-Office Pauschale vergessen hab. Einspruch here I come :D
Bearbeitet von .Gh#Z7 am 23.06.2022, 13:30

fresserettich

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hab übrigens beim Finanzamt angerufen und scheinbar berücksichtigt, dass die Vorausberechnung nicht.
Sprich ich hab 2020 die 3xx € angegeben und es wird automatisch berücksichtigt.

fresserettich

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bei mir wurde der Antrag genehmigt. Bin mir jetzt nicht mehr sicher wird die Auszahlung automatisch angestoßen oder muss man diese über eine Rückzahlung (Weitere Services) anstoßen?

eeK!

ieS Virtual Gaming
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Hab heute eine Überweisung von der BH erhalten
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