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Anruf von Kabelsignal wegen illegalen Downloads

heiniheini 12.03.2007 - 15:47 10436 76 Thread rating
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bamserl

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Zitat von Starsky
starker tobak! greifen die österreichischen isp jetzt doch die idee des verwarnens auf?!
würde mal einen gegenanruf starten bzw. persönlich bei der firma vorstellig werden, um mich zu erkundigen.

inode hat das schon vor jahren so gemacht. is doch nix neues, der ISP is sogar dazu verpflichtet dir das zu melden.

naja, wer mitn esel VERTEILT is eh selber schuld

highshot

Big d00d
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davonab is es ja auch ganz nett, wenn du eingebremst wirst. Stell dir mal vor du wirst von Warner selbst gewarnt, besser gesagt von deren Anwälten :D

crusher

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dur ned blern
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Zitat von bamserl
der ISP is sogar dazu verpflichtet dir das zu melden.

blödsinn

mr.nice.

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http://www.overclockers.at/showthre...110#post2301110

sagt nicht ich hätte euch nicht gewarnt ;)

ColdFire

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Wer eselt ist selbst schuld *g*. Würde dich ordentlich zahlen lassen !

lg CF

Ex0duS

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Zitat von crusher
wtf welche aktion, kampf den raubkopierern? der ist aber schon jahre am laufen.....
wohl eher "kampf den "trafficsündern"
rest seh ich wie haba, es wäre illegal wenn du nicht unter beobachtung stehst :D

Zitat von CROWLER
wegen dem illegal - das geringere rechtsgut weicht imemr dem wertvolleren

kurzum wenn ich zu erfrieren drohe und in ein haus einbreche um mich dort aufzuwärmen und das telefon zu benutzen so wird man nicht wegen sachbeschädigung / hausfriedensbruch etc ... angezeigt werden können

gleiches gilt denk ich mal hier

wenn man einen kunden überwacht da er zb unter verdacht steht kinderpornographie zu downloaden / sharen ist es imho kein problem denjenigen zu überwachen

ich weiss jetzt nicht wie stark raubkopien eigendlich bestraft werden
werd das aber gleich nachschaun
was du da schreibst snd 2 komplett verschiedene ding :D
beim 1. hast du nie eine straftat begangen
beim 2. entscheidet ein richter ob der verdacht das du eine straftat begehst für das österreichische volk wichtig genug is um deine persönlichen rechte zu beschneiden.
abgesehen davon vermischt du noch öffentliches- und privatrecht
Bearbeitet von Ex0duS am 12.03.2007, 17:15

Hornet331

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Zitat von mr.nice.
http://www.overclockers.at/showthre...110#post2301110

sagt nicht ich hätte euch nicht gewarnt ;)

tja es gibt auch kedemila mods wo das drin ist. ;) (zumindest die globale ip banlist.)

nexus_VI

Overnumerousness!
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Zitat von bamserl
naja, wer mitn esel VERTEILT is eh selber schuld

Tjo, nur was willst laden, wenn keiner mehr was verteilt? ;)

XXL

insomnia
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ich kenn auch wen der hat von der Telekom eine Mail bekommen das WArner Brothers beobachtet hat das er mit der und der IP was verteil hat, und das sie ihn deswegen verwarnen und er das unterlassen soll (warner brothers nicht die telekom) kam aber glaub ich von der rechtabteilung von aon .....

bamserl

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Zitat von crusher
blödsinn

inode schrieb damals halt das sie gesetzlich dazu verpflichtet wären

click to enlarge


Zitat von nexus_VI
Tjo, nur was willst laden, wenn keiner mehr was verteilt? ;)

auf jeden fall net per esel oder anderen öffentlich zugänglichen medien.

nexus_VI

Overnumerousness!
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Gut, du hast halt VERTEILEN extra betont, und ohne Upload kein Download -> altes P2P Gesetz ;)

master_burn

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Zitat von crusher
wäre imho interessant, ob sich andere kabsi user auten können ob sie auch einen anruf bekommen haben, oder ob dies wirklich ein joke ist
*aufzeig* bei mir ham sie genau wegen dem gleichen sch**** vor etwa 1 1/2 Jahren auch angerufen .. hatte damals einen traffic von 80GB (up und down) .. seit damals hab ich's filme downloaden eingestellt (dvd's ham eine saumäßige quali meistens, und die fakes sind mir auch am nerv gangen - filme kaufen und nerven sparen) und lade bloß noch gelegentlich ein zwei mp3's (mit esel, Peer Guardian, netlimiter und möglichst keinem releasen seitdem keine probs mehr).

ich persönlich glaube ja dass kabsi damit nur den traffic eindämmen wollte (hat gut geklappt ;))

Zitat von CROWLER
mhm also imho würde ich raupkopien als hehlerei (§164 (1) stgb ) interpretieren

worauf es normalerweise ein halbes jahr freiheitsentzug gibt bzw geldstrafe
in der höhe von 360 tagessätzen - aber demnach ist auch einer zu betrafen der das runterläd (2)

sollte die software 3000 euro übersteigen so würde man dann 2 jahre bekommen und wenn der schaden pber 50 000 euro geht 5 jahre

ich kann mich erinnnern auf der uni (in der pause :P ) gehört zu haben, dass eine richterliche anordnung erst ab 3 jahren häfn oder mehr veranlasst wird

da bin ich mir aber nicht sicher ! ist nur was ich noch in erinnerung habe und die ferien waren lange :)


ich schau jetzt noch was ich zum thema datenschutz finde
Also meines wissens schauts so aus:
Download derzeit noch erlaubt, upload (sharing) verboten
delikt wegen dem man angezeigt wird: urheberrechtsverletzung
strafrahmen: 6 Monate
Strafrahmen ab dem eine richterliche verfügung nicht mehr notwendig ist >6 Monate (ACHTUNG die möglichkeit dass ein richter das anordnet ist dennoch gegeben)
herausgabe der userdaten zu einer ip durch den isp: jederzeit möglich bei fixen ip's aufgrund einer änderung im telekommunikationsgesetz dass die ipdaten wie telefonnummern zu verstehen sind und daher nicht mehr unter das telekomunikationsgeheimnis fallen, im gegensatz zu dynamischen ip's

.. ich such mal die entsprechenden ausgaben vom wcm raus, bin mir nämlich nimer 100% sicher
edit: syntaxfehler behoben ;)

pari

grml
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rahmen.... ;)

was ich jetzt gern noch konkret wissen möchte. hat ein ausschließlicher bittorent user so ein mail schon einmal bekommen? :D

Mr_Fake

Little Overclocker
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Jop:(

V!Ct0R

Here to stay
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esel is echt unsicher. lieber torrents!

BT ftw!

und wer sagt BT hat keinen schnellen speed, der hat keine ahnung! ;)
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