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Anonymverfügung - Fahrverbot in beide Richtugen

APEXi 06.04.2011 - 09:26 3733 24
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APEXi

Blink182 is BACK!
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Das Auto war auch 100%ig Zuhause im BGLD.
Sie musste am nächsten Tag um 6 Uhr früh Arbeiten fahren und braucht dafür das Auto. Das Ganze soll ja am Vortag um kurz vo 20 Uhr gewesen sein - absoluter schwachsinn, um die Zeit ist sie nie in Wien wenn sie am nächsten Tag arbeiten muss... schon garnicht am Wochenende.

HaBa

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Zitat von APEXi
Das Auto war auch 100%ig Zuhause im BGLD.
Sie musste am nächsten Tag um 6 Uhr früh Arbeiten fahren und braucht dafür das Auto. Das Ganze soll ja am Vortag um kurz vo 20 Uhr gewesen sein - absoluter schwachsinn, um die Zeit ist Sie nie in Wien wenn sie am nächsten Tag arbeiten muss.

d.h. es gibt niemanden der bestätigen kann dass das Auto im BGLD stand?

Was ihre Angewohnheiten sind bezüglich abendliche Besuche von Wean wird exakt jedem egal sein.

Captain Kirk

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also ich glaub du zahlst. aber ich irre mich natürlich gern. halt uns auf dem laufenden.

Drey

disconnected
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ich hatte einen ähnlichen fall. ich hatte nen liebesbrief bekommen, dass ich in graz falsch geparkt und in weiterer folge den strafzettel nicht bezahlt hätte. mein damaliges auto hatte damals graz nicht mal von der ferne gesehen.

ich hab bei der zuständigen BH angerufen und den sachverhalt erklärt, und sie meinte, dass mein kennzeichen aber notiert sei. in der weiteren diskussion wurde geklärt, dass ein grüner golf mit LE-XYZ123 falsch geparkt hat und mein blauer mazda mit LL-XYZ123 (disclaimer: das XYZ123 ist reiner platzhalter, jedoch auf beiden autos ident) im weiteren behördenprozess fälschlicherweise beschuldigt wurde. mein kennzeichen schien auf, da ein sachbearbeiter daten falsch weitergegeben hat. ein fax meines zulassungsscheins hat das ganze dann bereinigt.

hth!
-drey-
Bearbeitet von Drey am 06.04.2011, 10:48

rad1oactive

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ich hatte auch mal sowas ähnliches:
nämlich, dass ich an besagtem tag XY eine Garageneinfahrt mit Halteverbotszone verparkt hätte.
ich hab aber dummerweise die anonymverfügung unterschrieben und zurückgeschickt, nachdem ich beim magistrat angerufen habe und die "nette" dame mir erklärt hat, ich muss das jetzt so machen.
nachdem ich die Verwaltungsstrafe dann später bekommen habe, hab ich mal beim öamtc rechtsschutz angerufen (hätt ich natürlich gleich machen sollen).
dort wurde mir dann gesagt, dass man einfach ein Schreiben schicken kann in dem man erklärt, dass man zur besagten Zeit nicht an besagtem ort war (auch mit zeugen und/oder beweisen zu belegen).
es gibt da so einen juristischen speziellen wortlaut, der öamtc weiss da eh bescheid, das kommt anscheinend ziemlich oft vor.
das hab ich auch gemacht und hab dann nix mehr davon gehört.

bezüglich gewohnheiten:

ich hab sehrwohl in das schreiben geschrieben, dass ich NIE dort in der nähe zugegen bin. imho hilft das schon.
Bearbeitet von rad1oactive am 06.04.2011, 11:05

HaBa

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Zitat von rad1oactive
das hab ich auch gemacht und hab dann nix mehr davon gehört.

Wie geht das nach deinem Schuldeingeständnis?

APEXi

Blink182 is BACK!
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Zitat von HaBa
d.h. es gibt niemanden der bestätigen kann dass das Auto im BGLD stand?

Was ihre Angewohnheiten sind bezüglich abendliche Besuche von Wean wird exakt jedem egal sein.

naja, jeder der im büro gesessen ist ist anundfürsich beim auto vorbeigegangen - steht ja immer vor der Tür.

muss man da etwa einen zeugen mitnehemn?
blöderweise arbeitet soweit ich weis keiner von denen in wien..

@ rad1oactive
auf dem wisch kann man nicht's ausfüllen od. unterschreiben, da hängt gleich der zahlschein mit dran.
Bearbeitet von APEXi am 06.04.2011, 11:12

rad1oactive

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Zitat von HaBa
Wie geht das nach deinem Schuldeingeständnis?

nach dem öamtc rechtsgespräch:
ich hab in meinem schreiben halt auch erklärt, dass ich am <insert date here> mit dame XY vom magistrat telefoniert habe und sie mich falsch beraten hat, obwohl ich sie explizit darauf hingewiesen habe, dass ich die tat nicht begangen habe.

@ apexi, ok dann ists da schon anders, dann musst auf die verstreichung der frist warten.
in JEDEM fall würde ich aber SOFORT ÖAMTC, arbö, rechtsschutz, whateva kontaktieren.

meiner erfahrung nach sagen die am magistrat nicht die ganze wahrheit :rolleyes:

HaBa

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Naja, dann ist es einfach => auf der Anonymverf. steht sicher eine Telefonnummer, dort würde ich mal anrufen und versuchen das aufzuklären.

Vielleicht eben auch AM statt MA oder wwi

Zitat von rad1oactive
nach dem öamtc rechtsgespräch:
ich hab in meinem schreiben halt auch erklärt, dass ich am <insert date here> mit dame XY vom magistrat telefoniert habe und sie mich falsch beraten hat, obwohl ich sie explizit darauf hingewiesen habe, dass ich die tat nicht begangen habe.

kk

Garrett

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Zitat von Captain Kirk
puh... wird schwierig.
hat sie einen rechtschutz? oder öamtc rechtsabteilung könnte man auch zu rate ziehen.
ach geh! erfahrungsgemäß sind die zuständigen sachbearbeiterInnen bei der BH relativ vernünftig und lassen mit sich reden wenn du eine glaubhafte geschichte auftischst.
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