bigjesus
Addicted
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Habe heute Rauchfangkehrer in die Wohnung gelassen zur Abgasmessung. Hier sieht man was generell durchgeführt wird: http://www.wienerrauchfangkehrer.at...bgasmessung.phpMit dem Ergebnis, dass mir die Gas-Therme abgedreht wurde, der Kohlenmonoxidwert war statt <80 +800. Bin seit Oktober in der Wohnung, anscheinend wurde die Therme seit x Jahren nicht gewartet. Find das ehrlich gesagt a Frechheit, entweder hat der Installateur ned gscheit gewartet/gemessen oder die Hausverwaltung ist eine geldsparende, fahrlässige Truppe. Um 09:00 ist dort wer erreichbar, werd dann mal anrufen und einen Installateur einfordern. Detail am Rande, ein Installateur war erst letzte Woche in der Wohnung um im Bad etwas zu reparieren. Hat jemand von euch schon so etwas schon erlebt. Als "Gas-Laie" hört sich das für mich zumindest a bissl sehr gesundheitschädigend an. PS: ist der Vermieter eingentlich verpflichtet regelmäßige Wartungen an der Therme durchzuführen, lebe zur befristeten Miete in besagter Wohnung.
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XXL
insomnia
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also laut letzten infos ist der vermieter dafür zuständig wenn die therme kaputt ist, wartung zahlt der mieter ...
und sei froh dass sies abgeschalten haben weil kohlenmonoxid ist das gas wegen dem die leute mit alten gasthermen meistens sterben ...
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bigjesus
Addicted
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Warum sollte der Mieter die Wartung bezahlen müssen? Wenn ich in eine Wohnung einziehe dann muss ich davon ausgehen können, dass eine Therme kein Gesundheitsrisiko darstellt. Und dann soll ich auch noch die Wartung zahlen? Wie besichtigt so gekauft/gemietet? Is ja dann fast wie beim Privat-PKW-Kauf.
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XXL
insomnia
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bigjesus
Addicted
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Danke für den Link, muss mir meinen Vertrag durchlesen, liegt zu Hause. Werde der Hausverwaltung nahelegen die Wartung selbst zu bezahlen.
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XXL
insomnia
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ich würd halt noch bei der ak anrufen,die haben meistens bessere infos, weil iirc ist das eh noch in der schwebe weils da noch immer auf grundsatzurteile warten ....
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bigjesus
Addicted
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Werd ich machen, seh's wirklich nicht ein wieso ich die Wartung bezahlen sollte, wofür wohn' ich zur Miete bitte wenn ich dann die Wartung der Therme zahlen darf, im Artikel wird auch von einer Benachteiligung des Mieters gesprochen.
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Cobase
Mr. RAM
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Ein Kohlenmonoxid-Warngerät wäre auch sehr anzuraten. Kostet fast nichts, kann aber dein Leben retten.
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d0lby
reborn
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Warum sollte der Mieter die Wartung bezahlen müssen? Wenn ich in eine Wohnung einziehe dann muss ich davon ausgehen können, dass eine Therme kein Gesundheitsrisiko darstellt. Und dann soll ich auch noch die Wartung zahlen? Wie besichtigt so gekauft/gemietet?
Is ja dann fast wie beim Privat-PKW-Kauf. Natürlich muss die Therme beim Bezug der Wohnung ein gültiges Pickerl haben, sprich gewartet sein und kein Risiko darstellen. Im nächsten Jahr zahlst du dann die Wartung. Allgemein gilt: Du zahlst die Wartung und eine Gastherme bekommt jedes Jahr ein Pickerl. Dafür bist du verantwortlich. Du zahlst die Miete für die Wohnung, das hat mit der Therme nichts zu tun. Ein Auto musst auch du warten und nicht der Händler. Er muss dir das Auto korrekt, überprüft und verkehrssicher übergeben. Die Wartung / Jahr kostet ca. 50-100 Euro, gibt oft Angebote um die 50-60 Euro.
Bearbeitet von d0lby am 07.03.2013, 10:44
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jet2sp@ce
Wie weit?
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Habe heute Rauchfangkehrer in die Wohnung gelassen zur Abgasmessung. Hier sieht man was generell durchgeführt wird:
http://www.wienerrauchfangkehrer.at...bgasmessung.php
Mit dem Ergebnis, dass mir die Gas-Therme abgedreht wurde, der Kohlenmonoxidwert war statt <80 +800. Bin seit Oktober in der Wohnung, anscheinend wurde die Therme seit x Jahren nicht gewartet. Find das ehrlich gesagt a Frechheit, entweder hat der Installateur ned gscheit gewartet/gemessen oder die Hausverwaltung ist eine geldsparende, fahrlässige Truppe.
Um 09:00 ist dort wer erreichbar, werd dann mal anrufen und einen Installateur einfordern. Detail am Rande, ein Installateur war erst letzte Woche in der Wohnung um im Bad etwas zu reparieren.
Hat jemand von euch schon so etwas schon erlebt. Als "Gas-Laie" hört sich das für mich zumindest a bissl sehr gesundheitschädigend an.
PS: ist der Vermieter eingentlich verpflichtet regelmäßige Wartungen an der Therme durchzuführen, lebe zur befristeten Miete in besagter Wohnung. Naja, a Frechheit.. Du hättest den Attest der letzten Wartung mitbekommen müssen, wenn dem nicht so ist, dann danach fragen. Dort steht dann alles drin. Und ja, Du musst ab dem Zeitpunkt wo Du drin wohnst die Wartung jährlich durchführen lassen, Kostenpunkt rd. 75-125€.
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Taltos
Here to stay
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nja, (afaik) "müssen" tust du nicht, nur wenn du die jährliche wartung brav durchführst und die therme wird kaputt, muss das der wohnungseigentümer den austausch zahlen. sonst musst du's selbst zahlen. (edit: der zeitungslink behauptet das gegenteil - das is von 2009, is dsa noch aktuell?)
@topic: einer freundin is das auch so passiert (kurz nachm einzug), die hat das der hausverwaltung/eigentümerin gemeldet, und die ham das (afaik) ohne probleme (schnell ^^) übernommen .
Bearbeitet von Taltos am 07.03.2013, 11:22
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kleinerChemiker
Here to stay
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Und für die Zeit, wo du kein Warmwasser/Heizung hast, sollte dir eine Mietreduktion zustehen. Mehr dazu wissen die Mietervereinigungen und Konsumentenschutzorganisationen.
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jet2sp@ce
Wie weit?
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bigjesus
Addicted
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Antwort von der Hausverwaltung ist da, letzte Wartung wurde am 26.9.2012 durchgeführt, der durchführende Installateur meldet sich noch heute.
Entweder ist die Therme seit dem eingegangen oder der Installateur war ein Pfuscher. Würd am liebsten den Installateur am Telefon schimpfen, aber der sagt dann wieder, dass im September noch alles gepasst hat und er nix dafür kann.
Ad dolby der Vergleich mit dem Auto hinkt, lies den Artikel von XXL, das Thema ist schwammig geregelt und polarisiert.
Bearbeitet von bigjesus am 07.03.2013, 11:43
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AdRy
Auferstanden
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Mieter haben eben auch Pflichten, nicht nur Rechte. Wenn man als Mieter vorhandene Geräte unsachgemäß gebraucht (zb. Kühlschrank tagelang offen lassen) oder sonst fahrlässige Dinge macht (Kerze zum Vorhang stellen?) dann haftet man natürlich. Zur Therme gehört eben die Wartung zum sachgemäßen Gebrauch dazu "."
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