Abfertigung neu, wer kennt sich aus?
netrush 03.06.2005 - 09:56 1081 2
netrush
OC Addicted
|
Weiss jemand wie das jetzt ist ? wenn man nach 2 jahren von einer firma gekündigt wird ?
Danke
|
userohnenamen
leider kein name
|
du hast dein "konto" wo jedes monat 1,53% deines gehalts eingezahlt wurden nach kündigung darfst du auf dieses zugreifen, oder auch nicht das "problem" dabei ist, das diese konten bei insgesamt (imho) 9 verschiedenen banken liegen, d.h. du kannst nach ein paar jahren dein geld schon bei 4 oder 5 banken liegen haben das kannst aber zusammenlegen lassen je nachdem was deine firma für ein konto hat nachtrag: so hab ichs halt mal von meiner freundin erklärt bekommen, und die macht buchhaltung usw. kann für keine richtigkeit gewährleisten http://www.abfertigung-neu.com/
Bearbeitet von userohnenamen am 03.06.2005, 10:12
|
tintifax
Bloody Newbie
|
Abfertigung (neu) Die Abfertigung „neu“ gilt für alle Arbeitsverhältnisse, die 1. auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen und 2. deren vertraglich vereinbarter Termin nach dem 31. Dezember 2002 liegt. Für die dem neuen Abfertigungsrecht unterliegenden Arbeitsverhältnisse müssen AG einen laufenden Beitrag von 1,53% des sozialversicherungspflichtigen Entgelts bezahlen. Diese Beiträge sind an den zuständigen Krankenversicherungsträger abzuführen. Anspruch hat der AN auf eine Abfertigung, sofern es nicht durch Kündigung des AN, Entlassung zur Auflösung des Dienstverhältnisses gekommen ist und zumindest drei Einzahlungsjahre vorliegen. Sind diese Vorraussetzungen nicht gegeben, gehen die eingezahlten Beiträge nicht verloren (Rucksackprinzip). Der AN hat folgende Verfügungsmöglichkeiten: · Auszahlung der gesamten Abfertigung als Kapitalbetrag · Übertragung des gesamten Betrages für das neue Dienstverhältnis · Überweisung des Betrages an Versicherung, Bank oder Pensionskasse zur Veranlagung Arbeitnehmer, die noch nach dem Modell Abfertigung alt gehandhabt werden, können den Übergang auf Abfertigung neu schriftlich vereinbaren. hth
|