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KLM Abenteuer am Flughafen

charmin 02.08.2011 - 22:47 7555 49
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Zur aktuellen Rechtsprechung aus Deutschland:

BGH 29. 4. 2010, Xa ZR 5/09
BGH 29. 4. 2010, Xa ZR 101/09

"Der BGH anerkennt zwar das legitime Interesse von Luftverkehrsunternehmen, eine Umgehung ihres jeweiligen Tarifsystems zu verhindern. Dies kann aber nach Ansicht des BGH nicht den generellen Ausschluss des Anspruchs auf Teilleistungen rechtfertigen (hier: laut Beförderungsbedingungen zweier Luftverkehrsunternehmen verliert der Flugschein seine Gültigkeit gänzlich, wenn nicht alle Flugcoupons in der angegebenen Reihenfolge benutzt werden). Die Luftverkehrsunternehmen könnten ihre Interessen zumutbarerweise durch eine andere, mildere Regelung ebenso wahren (zB für den verbleibenden Flug Aufzahlung auf das Entgelt, das zum Zeitpunkt der Buchung für die isolierte Buchung nur dieses Fluges verlangt worden wäre)."

zur österreichischen Rsp:
In Österreich hat zuletzt das HG Wien am 1. 3. 2010 ausgesprochen, dass die Tarifbestimmung einer Fluglinie gröblich benachteiligend iSd § 879 Abs 3 ABGB und somit nichtig ist, wenn sie die Fluglinie berechtigt, im Fall einer Buchung von zwei oder mehreren Flügen auf einem Flugschein bei Nichtantreten eines Fluges alle nachfolgenden Flüge - ohne Rückerstattung des erhaltenen Entgelts - zu annullieren; der Rückflug dürfe daher nicht allein deshalb annulliert werden, weil der Hinflug versäumt worden ist.

Jetzt zum Rechtsstand:
KLM hat den Sitz in den Niederlanden. Dadurch ist die EuGVVO (Rom I VO) anwendbar. In dessen Art 6 werden Verbraucherverträge geregelt. Die Grundregel normiert, dass der Gerichtsstand der Sitzstaat des Verbrauchers ist – unter bestimmten Bedingungen, die mE hier erfüllt sind! Jedoch kannst du gem Art 6 Abs 2 EuGVVO anderes Recht vereinbaren. Das darf aber nicht dazu führen, dass zwingendes österreichisches Recht damit umgangen wird. ME ist das aber sehr unklar formuliert und soweit ich weiß gibt’s da noch keine abschließende Klärung durch den EuGH. Die beste und einfachste Argumentation ist daher § 13a Abs 2 KSchG: „§6 und die §§ 864a und 879 Abs 3 ABGB sind zum Schutz des Verbrauchers ohne Rücksicht darauf anzuwenden, welchem Recht der Vertrag unterliegt, ...“. Daher ist für dich als Konsumenten jedenfalls das Urteil vom HG Wien (siehe oben), dass seinen Ausspruch auf § 879 Abs 3 ABGB stützt, anwendbar.

Ich empfehle daher zuerst mit Anwalt drohen und das Urteil vom HG Wien nennen. Wenn das nichts nützt den Fall der Rechtsschutzversicherung übergeben und abwarten :) Ich denke du hättest Chancen.

Edith sagt: Die Geschäftszahl vom Urteil des HG: HG Wien 1. 3. 2010, 1 R 197/09f
Bearbeitet von Facetious am 03.08.2011, 12:25

charmin

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danke!!! sollte die Antwort von KLM nicht zufriedenstellend sein,
dann schreib ich denen deine Infos, bin scho gespannt, locker lass ich sicher net.

kleinerChemiker

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Zitat von InfiX
man darf ruhig auf alle punkte eingehen :p

jo k.a. wie genau das läuft, wird wohl so sein, trotzdem verhauts die planung.

nein, denn es wird bei jedem flug eingeplant, daß nicht alle kommen. deshalb kann es ja auch zu übrbuchungen kommen.

zeta

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Ich denke nicht, dass du da mit vertretbaren Aufwand viel erreichen wirst

Das sind halt die Nachteile von den "billigen" Buchungsklassen.


Zitat von Crash Override
Hättest du Hin- und Rückflug für den Rückflug anders herum gebucht wäre dein Rückflug auch nicht verfallen...

So habe ich das mal vor ein paar Jahren bei der Aua gemacht...

charmin

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Zitat von zeta
Ich denke nicht, dass du da mit vertretbaren Aufwand viel erreichen wirst

Ich probiers trotzdem, hab ne Rechtsschutzversicherung, evtl hilft die mir da weiter, ansonten find ich schon noch Möglichkeiten um lästig zu werden, probiern muss ichs!

zeta

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Zitat von charmin
Ich probiers trotzdem, hab ne Rechtsschutzversicherung, evtl hilft die mir da weiter, ansonten find ich schon noch Möglichkeiten um lästig zu werden, probiern muss ichs!

Na eh probieren kann man es ja, Hilfts nix Schads nix

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meine freundin hatte genau diesen fall schon einmal bei einer anderen fluglinie, das war kein problem.
alle die hier "lies das kleingedruckte" schreien, tun selbiges wohl auch nur selten bis garnicht.
Meiner Meinung nach ist das mehr eine Prinzip diskussion. Wieso darf eine Firma teile einer Leistung verfallen lassen, nur weil jemand einen anderen teil dieser leistung nicht in anspruch nimmt.
Ich vergleiche ja immer gerne.... sagen wir ihr habt eine Karte für einen Herr der Ringe Marathon gekauft. Den ersten teil habt ihr aber schon 10 mal gesehen also geht ihr erst etwas später hin. so ca. eine halbe stunde nach vorstellungsbeginn. Der typ am schalter sagt also: nein sry ich kann dich nicht mehr reinlassen aber du kannst dir die restlichen 2 filme gern für den 10 fachen preis deiner karte für die trilogie anschauen. Deine Karte ist leider verfallen.
Hier ists halt etwas problematischer weil man charmin zml abgezockt hat (ich war dabei). Zuerst hin, nach 20 minuten herumdiskuttieren kommens mit einem angebot von 140€ daher. Mit dem spruch wir sollen uns noch bei anderen airlines umhören. Das getan auf einmal: nö der flug ist weg 590€ bitte (der typ war kränkst unfreundlich). Sprich sie haben gesehen 140 können andere nicht unterbieten und gearscht. Sehr freundlich. Hätten sie kulanterweise eine aufzahlung von 30-70€ verlangt würd hier keiner von uns motzen. Es geht um den zusammenhang zwischen: Abzocke in der AGB, Kundenunfreundlichkeit und fast schon Nötigung durch das Schalterpersonal (den Vorfall kann man geschrieben nur schwer nachstellen).
Ich fand das insgesamt eine ziemliche sauerei.

charmin

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Tja, KLM, danke für nix.

Morgen schreib ich noch, dass ich den Anwalt einschalten werde, wenn sich nix tut.
Sollte dann bis Montag nix kommen, geh ich zu meinem Rechtschutz, dann schauma mal, was rauskommt, hätt halt gerne meine Kohle wieder.
Bearbeitet von charmin am 06.08.2011, 18:35

Corow

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Langsam wirds interessant. Würde aber denen nur mit Anwalt "drohen" wenn du dir sicher bist dass du im Recht bist ansonst demütigst du dich selbst noch ein weiteres Mal. Dann kannst du nur noch maximal versuchen mit Dreck zu werfen. Also gründlich vorher die Lage checken.

charmin

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Zitat von Corow
Langsam wirds interessant. Würde aber denen nur mit Anwalt "drohen" wenn du dir sicher bist dass du im Recht bist ansonst demütigst du dich selbst noch ein weiteres Mal. Dann kannst du nur noch maximal versuchen mit Dreck zu werfen. Also gründlich vorher die Lage checken.

Das wär mir dann wayne, mit Dreck zu werfen,
ich versuch das jetzt einfach, hab heute die 2te mail geschrieben.
Jetz wart ich bis dienstag mal und wenn sich dann noch keiner gerührt hat, geh ich zu meiner rechtschutz, gib ihm alle infos, links die ich hab
und schau mal ob was geht, wenn net, dann hab ich halt mit dreck geworfen, wurscht. Ich muss alles versuchen, schliesslich gehts um meine Kohle und auch um die Würde.

peaceman

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http://www.lba.de/cln_009/DE/Home/homepage_node.html

Unter "Bürgerservice" bzw. Fluggastrechte.

Ruf die an, die kümmern sich um dich wenn eine Destination in Deutschland liegt.

charmin

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Vielen dank, hab KLM den Text auch auf deren facebook page geschrieben
und response erhalten, ob dann wirklich was rauskommt, bleibt fraglich.
Morgen schreiben wir den Brief an meinen Rechtsschutzanwalt,
Ticket von der Lufthansa wird mitgeschickt, bin gespannt was rauskommt,
will das Maximum rausholen.
Bearbeitet von charmin am 09.08.2011, 19:36

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ich hoff dass es was wird. Am liebsten wärs mir ja wenn der ***** am ticket office auch was abbekommt. Der war eigentlich der Auslöser für das ganze.
Die Regelung mit Rückflug verfällt wenn Hinflug nicht genommen ist ansich schon eine Frechheit (und in Deutschland und Österreich verboten) aber was sich der feine Herr Oberprotz geleistet hat war das wirklich krasse.

charmin

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hab mail gesendet, morgen sagen sie mir welcher anwalt, den ruf ich dann an und dann schauma mal ob was geht

Facetious

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Bitte auch eine Kurzzusammenfassung des Gesprächs mit dem Anwalt posten. Wäre interessant, was er dazu sagt
aber immer im Kopf behalten: vor Gericht und auf hoher See ... ;)

wünsche das Beste
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