eBay und seine Probleme
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16.07.2007 5377 39
Das Auktionshaus
eBay kommt aus den Schlagzeilen nicht mehr heraus. Nachdem regelmäßiger eBay-Verkauf privater Ware als gewerblich gilt, hat das Unternehmen nun auch noch einen
Imageschaden.
Ersteres ist laut einem kürzlich gefällten Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt. Hierbei sind eBay-Nutzer, die
regelmäßig über die Internet-Handelsplattform Waren verkaufen, auch dann gewerblich tätig, wenn die Gegenstände aus seinem Privatvermögen stammen. Damit entschied das Gericht, dass sich ein privater Verkäufer bei seinen Geschäften über eBay an die Regeln des für Profis geltenden Wettbewerbsrechts halten muss.
Dem sei nicht genug, das Internet-Auktionshaus hat zudem ein Imageproblem: Nutzer
beschweren sich über
schlechten Kundenservice, die Preistreiberei anderer Mitglieder und Betrugsfälle, etwa weil Verkäufer ihre Warenbeschreibungen beschönigen oder den Artikel überhaupt nicht versenden. Erst im Juni hatte eBay bei zwei betrügerischen Verkäufern Dutzende von Negativ-Bewertungen gelöscht. Hinzu kommt, dass sich mit den Gebührenerhöhungen vom Jänner 2007 die Verdienstmöglichkeiten der Kleinhändler noch einmal vermindert haben. Die Privatverkäufer leiden ohnehin unter dem Druck der professionellen Händler, die ihre Waren zumeist nicht versteigern, sondern zu Festpreisen verkaufen. Mit ihrer Marktmacht haben diese sogenannten Powerseller in der Vergangenheit den Handel an sich gerissen und Otto Normalanbieter immer mehr vom virtuellen Marktplatz
verdrängt.
Was folgt ist ein abwandern der Kunden
zur Konkurrenz. Aber nicht nur die Kunden, nicht wenige Händler ziehen sich gleich ganz von der Handelsplattform zurück und eröffnen ihre eigenen Internet-Shops oder wenden sich auch eBays Konkurrenten zu, die mitunter ihre Angebote oft kostengünstiger als eBay anbieten.
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