Soyo SY-K7V Dragon plus, KT266A (DDR)
NetCrow 20.11.2001 - 22:55 1023 18
Kzin
Big d00d
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das gerade in diesem Forum keiner bescheid weiss .. ;-))
Gewährleistung ist gesetzlich genau geregelt und umfasst z. Bsp.: wenn eine Ware defekt ist muss sie der Händler austauschen, eine Preisminderung gewähren oder einen Ersatz bieten. Gewährleistung KANN nicht durch einen Vertrag oder irgenwelche AGBs beschnitten werden.
Garantie ist eine FREIWILLIGE Haftung duch den HERSTELLER.
Das sind in der Praxis gewaltige Unterschiede. Wennst z.Bsp ein Board übers Internet bestellst und des Ding kommt hinnig an, muss das der Händler ersetzn oder du kannst vom Kaufvertrag sofort zurücktreten. Da hilft auch kein "wir senden das Board an den Hersteller und wissen nicht wanns zurückkommt" (hab ich irgendwannmal hier gelesen :-) ) Nach dem 1.1.02 erhöht sich die Frist von derzeit 6 Monaten auf ein Jahr in der EU.
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Hubman
Seine Dudeheit
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eher http://www.spotlight.de -> NUR forum
hab ich doch eh gsagt und sinds ab 1.1.02 ned 2 Jahre, wird zumindest überall so propagiert das fette da oben ist besonders wichtig, viele lassen sich von Geschäften einreden dies und jenes hätte in den AGB gestanden, was es vielleicht auch hat, aber in vielen Fällen sind die AGBs der Firmen nicht rechtskonform Hubman
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Kzin
Big d00d
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yo... eh.. So grob gesagt Gewährleistung --> hast von deinem Haus und Hof EDV-Schuppen Garantie --> vom Hersteller (steht auch auf vielen Produkten Herstellergarantie drauf obwohl das "Hersteller" imho ned nötig wär) wollte 'nur' das grobe verfeineren... :-) v.a. ist Gewährleistung nicht etwas was einem 'gegeben' wird (manchmal klingt das bei einigen Geschäften sooo gönnerhaft), sondern gestzlich verankert. hmmm vielleicht sollte man in diesem Forum mal ein Topic zum Thema Produkthaftung, Konsumentenschutz etc. einführen. Viele von den teenies hier wissen ja gar nicht was sie für Rechte haben.
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aLdiTueTe
Wunderbar!
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intressiert die meisten glaub ich auch nich sOo lernt doch jeder inna schuLe *kotZ
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