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FAQ: Windows -> GNU/Linux - Umstieg, Einstieg, Aufstieg

COLOSSUS 20.10.2004 - 12:30 610582 888 Thread rating
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Rogaahl

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interrupt
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Zitat aus einem Post von Jedimaster
Civilization 6

Civ6 ist ja native Linux und bekannt dafür, dass es für viele mit Proton (Windows Version) besser läuft. Also einfach in den Einstellungen compatibility aktivieren, und so probieren.

Ich denke, die verwenden einfach openGL und die Windows version DX11/12, welche dann zu Vulkan translated wird.

FirstBlood

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Eine Frage zu Thunderbird und Firefox.
Hab ich eine Möglichkeit die Profile und Mails von Windows nach Linux zu übertragen?

Ich schleppe Thunderbird, gefühlt seit 20 Jahren, von Rechner zu Rechner, mit allen angesammelten Mails darin.
Bisher hab ich das Mail Archiv (Speicherort) einfach auf eine andere Partition umgeleitet und im Profil darauf verlinkt.
Kann ich diese alten Daten auch unter Linux einbinden?

spunz

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Einfach den Profil Ordner übertragen war bei mir kein Problem (selbe Version). Ansonsten unter Tools => Export müsste mMn genauso funktionieren.

Rogaahl

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Das nenne ich einmal extrem guten news!

Zitat
Das Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG) wurde im März 2023 von National- und Ständerat verabschiedet und tritt voraussichtlich am 1. Januar 2024 in Kraft. Es ist das neue Schweizer Digitalisierungsgesetz der zentralen und dezentralen Bundesverwaltung, das den Anspruch «digital by default» festlegt (Art. 3) und die gesetzliche Grundlage für weitere Aspekte wie Standards, Schnittstellen, Interoperabilität und Pilotversuche schafft (Art. 12 bis 15). Von grosser Bedeutung sind die neuen Vorgaben für Software und Daten des Bundes. Erstens sieht das EMBAG vor, dass die Bundesverwaltung künftig Programme und Module, die von Mitarbeitenden oder Externen entwickelt wurden, als Open Source Software (OSS) veröffentlicht (Art. 9). Zweitens verlangt das EMBAG, dass der Bund sämtliche Behördendaten, die nicht personenbezogen oder sicherheitsrelevant sind, als Open Government Data (OGD) freigibt (Art. 10). Mit diesen beiden «open by default»-Regelungen wird ein bedeutender Paradigmenwechsel zu mehr Offenheit, Transparenz und praktischer Wiederverwendung von Software und Daten eingeleitet. Für die Bundesverwaltung und die Wirtschaft ergeben sich daraus zahlreiche Chancen, aber auch einige Herausforderungen.

In kurz -> In der Schweiz muss der Staat mittels open source laufen.




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