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[Help]Mitschnitte legal?

Hansmaulwurf 22.03.2006 - 16:46 1477 16
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Hansmaulwurf

u wot m8?
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Hy, ich wollte von euch mal wissen was davon legal/illegal ist zum runterladen, und in welchen sonderfällen nicht.

-Filme die Seit Jahren im Tv rennen
-Musikvideos
-Serien(Simpsons, South Park, Knight Rider :D)
-Serien die nicht auf DVD erhältlich sind (Freakazoid usw.)
-Ausschnitte aus Filmen

Kann mir wer ne Auskunft geben, pls?
Weil eigentlich kann man ja mim Fernseher und Videorekorder das alles ja auch aufnehmen.
Danke im Vorraus.

mascara

Witze-Präsident
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Alles illegal [PUNKT]

Die Rechte besitzt das Studio, und es ist egal ob es davon eine DVD gibt oder nicht.
Wenn du einen Fernseher und einen Rekorder hast dann kannst du auch damit aufnehmen, da du mit dem Kauf eines Tapes, CD oder DVD und einem Rekorder automatisch die Urheberrechtsgebühr bezahlt hast, bzw auch die GIS Gebühr.

Das alles hast du bei einem Download nicht.

Hansmaulwurf

u wot m8?
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Ok, danke, alle Unklarheiten beseitigt..

Viper780

Er ist tot, Jim!
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@mascara stimmtmeines wissens ned ganz.
GIS hat damit mal überhaupt nix zu tun, und auch die Urheberrechtsabgabe is reine augenauswischerei.

es ist legal, irgend was im TV aufnehmen und es auch freunden zu borgen oder kopieren!

auch auf einen server kannst es geben, solang ein PW drauf ist udn nur eien handvoll guter freunde darauf zugriff haben.

aber wenn des a grosser public server is wo 25.000 leute drauf zugriff haben wird des nimma "zum privatgebrauch" durchgehen

that

Hoffnungsloser Optimist
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Nach meiner Auffassung von §42 UrhG darfst du das alles runterladen für deinen privaten und nicht kommerziellen Gebrauch, du darfst diese Kopien aber nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen.

http://www.internet4jurists.at/gese...g2a.htm#%A7_42.

Eine kompetente Auskunft kann da nur ein Rechtsanwalt geben, und auch die sind sich nicht einig.

nr1

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Zitat von that
Nach meiner Auffassung von §42 UrhG darfst du das alles runterladen für deinen privaten und nicht kommerziellen Gebrauch, du darfst diese Kopien aber nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen.

Genau das habe ich auch gehört, allerdings mit dem Zusatz dass die Quelle legal (halt ein Original) sein muss.

Da gabs im Internet iirc deswegen auch mal einen Artikel, dass es zbsp. legal ist, sich von der Bücherei ein Pc-Spiel auszuborgen, und das zu brennen..

that

Hoffnungsloser Optimist
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Zitat von kurtm1
allerdings mit dem Zusatz dass die Quelle legal (halt ein Original) sein muss.

Wo im Gesetz steht das?

nr1

Here to stay
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Zitat von that
Wo im Gesetz steht das?

Wenns nicht so wäre, würde theoretisch ein Original reichen, um die ganze Welt mit legalen Kopien zu versorgen..

Viper780

Er ist tot, Jim!
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nein weil das verteilen illegal ist!

mascara

Witze-Präsident
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Zitat
GIS hat damit mal überhaupt nix zu tun, und auch die Urheberrechtsabgabe is reine augenauswischerei.
Habe mal auf Heise gelesen das ein Franzose knapp 800 Filme runtergeladen und auf CD gebrannt hat. Da er durch den Kauf der CDs eine Urheberrechtsabgabe bezahlt hat, wurde die Klage fallengelassen - ist aber schon ein Zeiterl her.

Zitat
es ist legal, irgend was im TV aufnehmen und es auch freunden zu borgen oder kopieren!

Habe nichts gegenteiliges behauptet, das gilt ja auch für gekauftes Zeug.

Zitat von that
Nach meiner Auffassung von §42 UrhG darfst du das alles runterladen für deinen privaten und nicht kommerziellen Gebrauch, du darfst diese Kopien aber nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen.

Jedermann darf von einem Werk einzelne Vervielfältigungsstücke auf Papier oder einem ähnlichen Träger zum eigenen Gebrauch herstellen.

Papier != Internet

DJ_Cyberdance

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Zitat
UrhG:
§ 42. (1) Jedermann darf von einem Werk einzelne Vervielfältigungsstücke auf Papier oder einem ähnlichen Träger zum eigenen Gebrauch herstellen.
[..]
(4) Jede natürliche Person darf von einem Werk einzelne Vervielfältigungsstücke auf anderen als den in Abs. 1 genannten Trägern zum privaten Gebrauch und weder für unmittelbare noch mittelbare kommerzielle Zwecke herstellen.
Ziemlich eindeutig IMO.

Aber welche Frage mich viel mehr beschäftigt: Wofür zahlt man Urheberrechtsabgabe auf LeerCDs und -DVDs sowie neuerdings auch Drucker und ganze PCs (bzw. Mainboards), wenn Kopieren trotzdem illegal sein soll? Irgendwie liegt da doch ein Widerspruch vor, ich zahl diese lustige Gebühr mit jedem Rohling, hab gedacht das ist genau dafür gedacht? Wieso solls also überhaupt illegal sein? Von wem geht diese tolle Gebühr aus und wer kriegt die Kohle? Wofür wird sie wirklich verwendet?
Fragen über Fragen...

taz

Legend

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Zitat von that
Wo im Gesetz steht das?

das steht so nicht drin und ist ein alter streit. die meinungen sind hier durchaus verschieden. manche meinen eine kopie muss aus einer rechtmäßigen quelle stammen, andere sagen wieder nein.

patent-lösung gibts da keine.

@ mascara:
§42 (4) Jede natürliche Person darf von einem Werk einzelne Vervielfältigungsstücke auf anderen als den in Abs. 1 genannten Trägern zum privaten Gebrauch und weder für unmittelbare noch mittelbare kommerzielle Zwecke herstellen.

wobei auch hier die Frage auftritt, ob man eine rechtmäßige quelle braucht oder nicht.

@DJ_Cyberdance:
die Lerrkassettenvergütung (inkludiert z.B. auch CD-Rohlinge) ist ein Ausgleich für Verluste, die durch die Möglichkeit der erlaubten Vervielfältigung gegeben sind. Geregelt ist das in:

§ 42b. (1) Ist von einem Werk, das durch Rundfunk gesendet, der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt oder auf einem zu Handelszwecken hergestellten Bild- oder Schallträger festgehalten worden ist, seiner Art nach zu erwarten, dass es durch Festhalten auf einem Bild- oder Schallträger nach § 42 Abs. 2 bis 7 zum eigenen oder privaten Gebrauch vervielfältigt wird, so hat der Urheber Anspruch auf eine angemessene Vergütung (Leerkassettenvergütung), wenn Trägermaterial im Inland gewerbsmäßig entgeltlich in den Verkehr kommt; als Trägermaterial gelten unbespielte Bild- oder Schallträger, die für solche Vervielfältigungen geeignet sind, oder andere Bild- oder Schallträger, die hiefür bestimmt sind.

Im Abs 2 ist dann die Abgabe für "Kopiergeräte" geregelt:

(2) Ist von einem Werk seiner Art nach zu erwarten, daß es mit Hilfe reprographischer oder ähnlicher Verfahren zum eigenen Gebrauch vervielfältigt wird, so hat der Urheber Anspruch auf eine angemessene Vergütung (Reprographievergütung),

1. wenn ein Gerät, das seiner Art nach zur Vornahme solcher Vervielfältigungen bestimmt ist (Vervielfältigungsgerät), im Inland gewerbsmäßig entgeltlich in den Verkehr kommt (Gerätevergütung) und...


Daraus wird von der Unterhaltungsindustrie bzw Verwertungsgesellschaften abgeleitet, dass Drucker und Pcs abgabepflichtig sind.

afaik landen die Abgaben in Österreich bei der Austro Mechana, die sie an die verschiedenen Verwertungsgesellschaften aufteilt.

Hansmaulwurf

u wot m8?
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Ähm, @ mascara, was du mit dem Franzosen erzählt hast.
Heist das, dass ich Saugen kann was ich will, aber wenn ich es brenne ist es legal, wenn ich es nur auf Cd habe?
:confused:

mascara

Witze-Präsident
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Nein, das war ein Einzelfall, und Frankreich ist ja generell ein wenig anders.
Wollte damit nur sagen das die Urheberrechtsabgabe zum ersten mal einen Sinn hatte :)

hynk

Super Moderator
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Zitat von Hansmaulwurf
Hy, ich wollte von euch mal wissen was davon legal/illegal ist zum runterladen, und in welchen sonderfällen nicht.

-Serien die nicht auf DVD erhältlich sind (Freakazoid usw.)

saber rider wär da eine idee.
schätze da begibst dich in eine grauzone.
den sender der die rechte hatte gibts nicht mehr. und da keiner die rechte hat kanns auch keiner ausstrahlen weil keiner weis wen er um erlaubnis fragen sollte :D
ergo wärs nicht legal und auch nicht illegal das zu tun.
es kann sich ja keiner beschweren weil keiner ein recht darauf hat.

es gibt etliche serien bei denen das der fall (oder ähnlich) ist.

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