der ganze text:
[QUOTE]Sehr geehrter Herr XXX!
Als Kunde von UPC sind Sie gewohnt, immer mit den aktuellsten Services sowie technischen Neuerungen der Telekommunikation in bester Qualität versorgt zu werden und dadurch viele Vorteile im Bereich der Unterhaltung, Information und Kommunikation genießen zu können.
Wir sehen uns als einer der führenden Anbieter von Telekommunikationslösungen in Österreich verpflichtet, unsere Leistungen stets nach Ihren Anforderungen zu gestalten und nötige Investitionen in Zukunftstechnologien vorzunehmen. Als Folge bitten wir um Verständnis, dass wir den Tarif für Ihre von UPC bezogene Dienstleistung anpassen werden. Unabhängig von Ihrer bisherigen Zahlungsfrequenz, welche natürlich weiterhin aufrecht bleibt, erhöht sich das Entgelt pro Monat für UPC Twin Pack um EUR 1.-.
Zusätzlich bringen unsere Bemühungen, das Service für unsere Kunden regelmäßig zu verbessern, auch Adaptierungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) mit sich. Neben einigen inhaltlichen Änderungen wurden die AGB auch vereinfacht und übersichtlicher aufbereitet. Einen Überblick diesbezüglich finden Sie am Ende dieses Schreibens. Die vollständigen AGB sind unter
http://www.upc.at/agb abrufbar.
Die Anpassung des Entgeltes und die geänderten AGB werden mit 01.01.2011 für Sie wirksam.
Nicht vergessen! Wenn Sie die Einzahlung über einen Dauerauftrag abwickeln, geben Sie bitte Ihrem Bankinstitut die Entgeltänderung rechtzeitig bekannt. Für allfällige Rückfragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter der Nummer 01 960 60 600 zur Verfügung.
Bitte beachten Sie im Zusammenhang mit dieser Information Ihr Recht zur kostenlosen Vertragsbeendigung, das bis zum Inkrafttreten der Änderung (31.12.2010) schriftlich ausgeübt werden kann.
Wir wünschen Ihnen weiterhin gute Unterhaltung mit Ihren UPC-Diensten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr UPC-Team
Übersicht über die wesentlichsten AGB-Änderungen gültig für Sie ab 01.01.2011
Kündigungsfrist: Die Frist von bisher 4 Wochen wurde auf 1 Monat mit Wirkung zum letzen Tag eines Kalendermonats geändert. Punkt 4.1. der AGB.
Mindestvertragsdauer (MVD) wurde genauer geregelt: Die MVD beginnt mit dem Tag zu laufen, an dem der Vertrag zustande gekommen ist. Verträge mit einer MVD können frühestens mit Wirksamkeit zum letzten Tag jenes Kalendermonats ordentlich gekündigt werden, in dem die MVD endet. Punkt 4.2. der AGB.
Einvernehmliche Vertragsänderungen: Zukünftig können wir mit Ihnen Änderungen der AGB und EB/LB auch einvernehmlich vereinbaren. In so einem Fall senden wir Ihnen 1 Monat vor In-Kraft-Treten der geplanten Änderungen in geeigneter Form (z.B. per E-Mail) zu. Unser Angebot zu den neuen bzw. geänderten AGB, EB/LB gilt als angenommen, wenn Sie nicht bis spätestens zum In-Kraft-Treten der geplanten Änderungen schriftlich widersprechen. Wir weisen Sie auf die Frist und die Rechtsfolgen hin. Punkt 5.2 der AGB.
Vertragsänderungen: Wir können von Ihnen gewünschte Vertragsänderungen schriftlich verlangen und weisen Sie gegebenenfalls darauf hin. Punkt 5.3. der AGB.
Ihre E-Mail Adresse als wesentliche Kontaktmöglichkeit für uns: Wir können Ihnen rechtlich bedeutsame Mitteilungen auch per E-Mail an die von uns bei Vertragsabschluss zur Verfügung gestellte oder an die von Ihnen bekannt gegebene E-Mail Adresse senden. Sie sind daher verpflichtet, die von uns bei Vertragsabschluss zur Verfügung gestellte oder die von Ihnen bekannt gegebene E-Mail Adresse in einem solchem Zustand zu halten, dass Sie E-Mails auch abrufen können. Punkt 5.8 der AGB.
Konventionalstrafe für nicht retourniertes Equipment: Die Frist zur Rückgabe wurde von einer Woche auf zwei Wochen verlängert. Wenn Sie das Gerät nicht retournieren, können wir zukünftig ein Bearbeitungsentgelt in der Höhe von EUR 65,- verrechnen und zusätzlich eine Pönale pro Gerät. Für ein Kabelmodem bis zu EUR 70,- und für eine UPC Mediabox bis zu EUR 150,-. Wenn Sie ein Gerät innerhalb von 2 Jahren ab Vertragsende an uns retournieren, erhalten Sie die Pönale gutgeschrieben. Punkt 9.3 der AGB.
Entgelt für Papierrechnung: Wir stellen Ihnen zukünftig unsere Rechnungen auf elektronischem Wege zur Verfügung. Dies erfolgt durch Hinterlegung der Rechnung in Ihrem online Kundenservice Bereich oder durch Zusenden der Rechnung per E-Mail. Auf Wunsch erhalten Sie Ihre Rechnung in Papierform zugesendet. Dafür können wir pro Rechnung bis zu EUR 2,- verrechnen.
Wenn Sie Ihren Vertrag vor dem 01.11.2010 mit uns abgeschlossen haben und Ihre Rechnung in Papierform zugesendet bekommen, dann sind wir berechtigt, Ihnen ab 01.01.2011 pro Rechnung bis zu EUR 2,- zu verrechnen. Ein Umstieg auf die elektronische Rechnung ist jederzeit möglich. Die so genannte "Zahlscheingebühr" wurde aus den AGB gestrichen. Punkt 14.4. und 14.5 der AGB.
Rechnungseinsprüche: Wenn wir Ihren Rechnungseinwand endgültig als unbegründet ablehnen, dann können sie nur mehr innerhalb von 6 Monaten den Rechtsweg beschreiten. Wir weisen Sie auf diese Frist und die Rechtsfolgen bei Verstreichen dieser Frist hin. Punkt 16.3 b) der AGB.
Datenschutz: Neu hinzugekommen ist Ihre Zustimmung, dass wir a) Ihre Stamm-, Verkehrs- und sonstige personenbezogenen Daten zum Zweck der Bereitstellung von Diensten mit Zusatznutzen, zur Legung von bedarfsgerechten Angeboten an Sie, zur Erstellung von Bedarfsanalysen sowie zur Verbesserung unserer Produkte verwenden dürfen und b) Sie telefonisch oder per E-Mail zur Teilnahme an unseren Meinungsumfragen einladen. Sie können diese Zustimmung jederzeit schriftlich, mittels Telefax oder E-Mail uns gegenüber widerrufen. Punkt 19.6 und 19.7 der AGB.
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