rechtliche Situation in at bei Domainnamen
DKCH 29.04.2003 - 22:44 1095 3
DKCH
Administrator ...
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kann mir jemand sagen, wie es in österreich rechtlich geregelt ist, wenn jemand z.b. auf meinen nachnamen eine domain registriert hat, diese aber weder verwendet noch irgendetwas damit zu tun hat?
ich kann mich dumpf erinnern, dass in .de das recht am eigenen namen vorrang vor anderen rechten hat (oder wars umgekehrt) - auf jeden fall find ich nichts drüber, wie's in .at ist.
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Medice
Intensivlaie
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da würde ich mich am ehesten an nic.at wenden, die beschäftigen sich mit sowas...
bin zwar kein Jurist, aber ich kann mir nicht wirklich vorstellen, daß jemand der einfach nur einen Namen trägt, einem anderen, der einen Dienstleistungsvertrag (und nichts anderes ist die Registrierung einer .at domain), das Recht auf diese Domain abspenstig machen kann. Also wenn du jetzt Meier heißt und meier.at ist zwar deligiert, aber wird "nicht verwendet" (nicht schlagen, hab nicht gecheckt wies mit dieser domain aussieht...) glaub ich nicht, daß dir ein Recht auf diese domain erwächst...
aber ich kann mich auch dunkel erinnern, etwas bezüglich Produkt-/Firmennamen gehört zu haben, daß diese domains irgendwie abgetreten werden müssten, k.a. ob das de oder at war und wie im Detail...
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HaBa
VereinsmitgliedDr. Funkenstein
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AFAIK ist das bei Namen auch so => aber es ist IMHO so das kein zwingendes Recht erwächst, sondern eher sowas wie "Vorrang".
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DKCH
Administrator ...
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as I said: war nur eine dumpfe erinnerung an irgendwas in de, muss mal suchen gehen.
mittlerweile gibt es ja sogar eine streitschlichtungsstelle für domainstreitigkeiten à 400 eur, zahlbar vom kläger
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